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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wer ist zuständig


sterny74
20.06.2007, 23:29
hallo,
bin in der misslichen situation, daß mich mein neuer job überlastet und ich (wohl) in absehbarer zeit kündigen werde,
um im job nicht kaputt zu gehen.

nun ist die frage:
aufgewachsen bin ich in einem ganz anderen bundesland, wohin ich auch gern wieder zurückziehen möchte.

MUSS ich mich bei meinem arbeitsamt melden, daß zum zeitpunkt der kündigung näher ist, oder kann ich mich gleich in meinem
"wunsch"-arbeitsamt melden ? ich will vermeiden, daß ich hier einen neuen job bekomme, da ich unbedingt wieder in meine heimat zurück will.

gruß
nordlicht

fragi
21.06.2007, 08:15
Hallo sterny74,

zuständig ist immer das Arbeitsamt an deinem wohnort. Du kannst dich also nicht vor einem Umzug bei dem anderen schon anmelden... Da wirst du immer auf das regionale wieder verwiesen. Du kannst aber im ersten Gespräch ruhig angeben, dass ein Umzug ins haus steht und du nur in der gegend X als suchend geführt werden möchtest.

Da du aber schreibst, dass du selbst kündigen willst, weise ich dich mal darauf hin, dass dort auch eine 12 wöchige Sperre durch die AfA in Frage kommt. (mit Ausnahme es wird als "notwenig" angesehen, d.h aus gesundheitlicher Sicht muss ein Arzt schreiben dass du Krankheit X hast und es daher nichtmehr möglich ist den Job auszuüben.)

StephanK
21.06.2007, 08:39
Ich weise auf die Möglichkeit hin, die § 327 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__327.html) bietet.

fragi
21.06.2007, 08:48
Ich weise auf die Möglichkeit hin, die § 327 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__327.html) bietet.

Ist richtig, aber wenn der Umzug sowieso ins Haus steht erledigt sich das mit Bekanntgabe des Umzuges...

Macht man es zuweit vorher, muss man seiner Meldungspflicht bei der X KM entfernten AfA nachkommen, auch nicht schön!