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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wg. zu teurer Wohnung - neue plötzlich auch zu teuer!


nurdieschwester
21.03.2006, 11:47
Hi,

mein Bruder lebt derzeit nach Trennung von seiner Frau alleine in einer 76 qm Wohnung für 600 Euro Kaltmiete. Die ist für ihn als ALG II-Bezieher natürlich zu teuer, also hat er zum 31.03.06 gekündigt. Ihm wurde von seiner derzeitigen Arbeitsagentur gesagt, dass er sich etwas bis 300 Euro Kaltmiete suchen könne.
Um eine neue Wohnung hat er sich leider kaum bemüht, erst jetzt kurz vor Ultimo und hat nun im angrenzenden Landkreis eine 50 qm Wohnung für 360 Euro Kaltmiete angemietet.

Heute hat er das seiner Agentur mitgeteilt und die haben ihm daraufhin gesagt, dass er nun zur zuständigen Agentur im Landkreis gehen müsse, sie würden ab 01.04. nichts mehr zahlen. Also hat er beim Landkreis angerufen und die haben ihm als erstes mitgeteilt, dass dort eine Obergrenze von 280 Euro für die Wohnung gelten würde, die neue Wohnung damit auch unangemessen sei und er daher weder Kaution noch Umzug bezahlt bekäme. Und bis zur ersten Zahlung nach Neuantrag würden auch mindestens sechs Wochen rumgehen, in denen er überhaupt kein Geld bekommt.

Ich habe mich jetzt mal ein bisschen schlau gemacht und offenbar hätte er bei der neuen Agentur die Zustimmung zu der neuen Wohnung einholen müssen. Aber hätte ihm das die alte Agentur nicht sagen müssen? :patsch:
Und was kann er jetzt konkret noch machen? Der Mietvertrag ist unterschrieben - in 11 Tagen muss er aus der alten Wohnung 'raus und am 01.04. muss er Kaution und Miete zahlen... Und für 280 Euro kriegt man hier höchstens Wohnungen mit Kohleofen! :-x
Ich kann ihm leider finanziell nicht helfen, aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, wie er die Wohnung doch noch bezahlt bekommt?

Danke für's Lesen!

Die Ägypter
21.03.2006, 12:07
puh....

ja - er hätte unbedingt vorweg die schriftliche (!) Zusicherung der Zuzugsarge nachweisbar einholen müssen - vor Unterzeichnung des Mietvertrages...

Kaution wird deswegen nicht übernommen... es sei denn - es ist Ermessensspielraum seitens der SB möglich....

Wenn er wenigstens die aufgegebenen Angemessenheitsgrenzen schriftlich vorweg eingeholt hätte....

Außerdem hätte er die Zusicherung für die Notwendigkeit des Umzuges von der Wegzugsarge fordern müssen... diese wäre dann übrigens für die Kostenübernahme Umzug zuständig, nicht die Zuzugsarge

Ganz ehrlich - ich bin total ratlos. Es bleibt ihm nur die einstweilige Anordnung über das zust. Sozialgericht... und dringend Neuantrag beim Landkreis.

Die Wohnung muss er erst einmal beziehen, sonst droht Obdachlosigkeit.

Vorweg sollte er die zuständige ArGe zu besagter Ablehnung generell informieren und auch darüber, welche Schritte er weiter unternimmt - am Besten per Einschreiben Rückschein zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf ALG II.

Im Übrigen darf nicht die komplette Leistung gesperrt werden und außerdem sind auch die avisierten 280 Euro KDU zunächst zu übernehmen (nur vorbeugend!), dann geht es im nächsten Schritt darum, die tatsächliche Miete durchzudrücken - aber... das wird nicht ganz einfach!

Der Neuantrag auf ALG II hätte längst gestellt werden müssen... er muss sich für die abschließende Bearbeitung auch noch pol. neuanmelden im neuen Landkreis sowie diese Meldebescheinigung in Kopie zusammen mit dem Einstellungsbescheid der Vor-ArGe ebenfalls nachweisbar einreichen.

Zeitliche Überbrückung sollte über Antrag auf Darlehen vollzogen werden, da er sonst ggf. Gefahr läuft, die neue Wohnung wg. verspäteter Mietzahlung zu verlieren...

StephanK
21.03.2006, 12:22
:welcome: und warum "nur die Schwester" - offensichtlich erfreut Dein Bruder sich einer sehr engagierten Schwester :-)
Allerdings hat er fast alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte, und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Er hätte in der Tat vorher die Zustimmung des Alg II-Trägers am neuen Wohnort einholen müssen. Du hast schon recht damit, dass der bisherige Alg II-Träger ihn darauf hätte hinweisen sollen. Das Problem ist, dass alles, was mit Wohnung zusammenhängt, von der kommunalen Seite des Alg II-Trägers gemanagt wird - und der Kreis guckt nicht über seine Kreisgrenze hinaus... Es wäre zwar denkbar, den bisherigen Alg II-Träger deswegen "dran zu kriegen", aber das wäre ein langwieriger und kostenträchtiger Prozess, weswegen man dazu nicht raten kann, denn es geht ja jetzt darum, die nächsten Tage und Wochen auf die Reihe zu kriegen.

nefertari hat schon ganz richtig darauf hingewiesen, dass die am neuen Wohnort "erlaubten" 280 € auf jeden Fall getragen werden müssen. Sechs Wochen muss er sich allerdings nicht gedulden, sondern höchstens vier. Er soll so bald wie möglich eine Vorschusszahlung nach § 42 Abs. 1 des Ersten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB I) beantragen. Allerdings muss die Behörde erst ab einem Monat nach Antragstellung zahlen! Wenn er wirklich auf dem Trockenen sitzt, muss er beim Amt mit Zähigkeit und Nachdruck und unter Hinweis auf seine Mittellosigkeit eine Überbrückungsleistung verlangen - notfalls halt auch als Warengutschein (machen manche Ämter so).

Auf den Umzugskosten wird er allerdings selbst sitzen bleiben. Daran führt leider kein Weg vorbei. Das liegt daran, dass er eine Wohnung angemietet hat, die "teurer als erlaubt" ist. Das höchste der Gefühle wird sein, dass der Alg II-Träger ihm einen Kredit gewährt, um diese Kosten bezahlen zu können. Diesen Kredit muss er durch einen monatlichen Einbehalt von der Regelleistung abstottern.

nurdieschwester
21.03.2006, 14:25
Danke für die vielen Infos... Ich hab' mir die gleich ausgedruckt und werde sie ihm umgehend zukommen lassen.

Ich hänge halt sehr an ihm (er ist einiges jünger als ich) und würde ihm so gerne helfen, auch bei der Jobsuche, denn die Agenturen scheinen ja überhaupt nichts für die Arbeitssuchenden zu tun :wut: