ahlbeck
21.06.2007, 09:36
Hallo,
ich war bis 2004 mehrere Jahre als Angestellte tätig. Danach nahm ich für 10 Monate ALG I in Anspruch, bevor ich mich selbständig gemacht habe. Damals hat man mir gesagt, dass der Anspruch auf ALG I 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten AL-Meldung erhalten bleibt. Das wäre ja dann bis 2008.
Nun habe ich folgende Probleme: Das Unternehmen wirft keine Gewinne ab und zudem stehe ich kurz vor der Entbindung.
Ich möchte daher die Selbständigkeit wieder aufgeben und gerne den Restanspruch auf ALG I noch geltend machen.
Gibt es eine Frist, innnerhalb deren ich mich nach der Aufgabe meiner Selbständigkeit wieder AL melden muss, um meinen Anspruch nicht verfallen zu lassen,
oder kann ich mein Unternehmen abmelden, mich dann erst mal z.B. 6 Monate voll um die Babys kümmern und mich dann wieder arbeitssuchend melden und noch 2 Monate ALG I beziehen?
ich war bis 2004 mehrere Jahre als Angestellte tätig. Danach nahm ich für 10 Monate ALG I in Anspruch, bevor ich mich selbständig gemacht habe. Damals hat man mir gesagt, dass der Anspruch auf ALG I 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten AL-Meldung erhalten bleibt. Das wäre ja dann bis 2008.
Nun habe ich folgende Probleme: Das Unternehmen wirft keine Gewinne ab und zudem stehe ich kurz vor der Entbindung.
Ich möchte daher die Selbständigkeit wieder aufgeben und gerne den Restanspruch auf ALG I noch geltend machen.
Gibt es eine Frist, innnerhalb deren ich mich nach der Aufgabe meiner Selbständigkeit wieder AL melden muss, um meinen Anspruch nicht verfallen zu lassen,
oder kann ich mein Unternehmen abmelden, mich dann erst mal z.B. 6 Monate voll um die Babys kümmern und mich dann wieder arbeitssuchend melden und noch 2 Monate ALG I beziehen?