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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AL-Meldung (ALGI) nach Aufgabe der Selbständigkeit?


ahlbeck
21.06.2007, 09:36
Hallo,

ich war bis 2004 mehrere Jahre als Angestellte tätig. Danach nahm ich für 10 Monate ALG I in Anspruch, bevor ich mich selbständig gemacht habe. Damals hat man mir gesagt, dass der Anspruch auf ALG I 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten AL-Meldung erhalten bleibt. Das wäre ja dann bis 2008.

Nun habe ich folgende Probleme: Das Unternehmen wirft keine Gewinne ab und zudem stehe ich kurz vor der Entbindung.

Ich möchte daher die Selbständigkeit wieder aufgeben und gerne den Restanspruch auf ALG I noch geltend machen.

Gibt es eine Frist, innnerhalb deren ich mich nach der Aufgabe meiner Selbständigkeit wieder AL melden muss, um meinen Anspruch nicht verfallen zu lassen,
oder kann ich mein Unternehmen abmelden, mich dann erst mal z.B. 6 Monate voll um die Babys kümmern und mich dann wieder arbeitssuchend melden und noch 2 Monate ALG I beziehen?

fragi
21.06.2007, 09:40
Hallo ahlbeck,

nein es gibt keine Frist wann du dich melden musst, du musst nur innerhalb der 4 Jahre bleiben, also nicht darüber hinaus rutschen... Wichtig ist hier der Tag an dem du dich damals Arbeitslos gemeldet hast... ab da zählen die 4 Jahre... siehe auch §147 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html)

Im Zweifel wirst du der BA aber deine Gründe für die Aufgabe der Selbstständigkeit darlegen müssen...

ahlbeck
21.06.2007, 13:58
Hallo,

vielen Dank für Deine Information!

Die Erklärung der Aufgabe der Selbständigkeit lässt sich leicht mit der anstehenden Geburt meiner Zwilling erklären und der fehlenden Auftragslage.

Mir war nur wichtig zu wissen, ob ich dann eben mein Gewerbe abmelden kann. Anschliessend ein halbes Jahr "Erziehungszeit" einlegen kann und mich eben erst dann dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung wieder zur Verfügung stelle. Innerhalb dieses Zeitfensters komme ich auch noch unter die 4-Jahres-Grenze.