Dehong
21.03.2006, 12:45
Hallo,
ich bins nocheinmal. Danke für die letzten Antworten zu dem Beitrag "Probleme mit der Krankenkasse".
Ich war vorgestern bei der Antragsabgabe und den Leuten hier habe ich es zu verdanken das ich vorraussichtlich das AlG 2 rückwirkend bewilligt kriege.
Das Einzige was ich jetzt noch nachgereichen muss, ist ein Situationbericht der letzten 6 Monate und meine Mutter wird noch einmal gesondert angeschrieben, da ich die letzte Zeit bei Ihr gelebt habe und sie mich auch mit Essen unterstützt hat.
Ich habe in den letzten Monaten bei diversen Freunden kleinere Schulden gemacht und habe dies auch der Sachbearbeiterin gesagt; nachdem sie mich gefragt hat, wie ich seit November gelebt habe und wozu ich dann ALG2 brauche.
Nun werden Bescheinigungen von Freunden verlangt bei den ich diese Schulden gemacht habe. Ein Freund bezieht aber selber AlG2 und hat etwas Panik das, wenn er so eine Bescheinigung ausfüllt, das Amt auf ihn zukommt und sagt wie er denn als Leistungsempfänger noch Geld verleihen kann. Ehrlich gesagt möchte ich die Freunde da auch nicht mit reinziehen.
Reicht es wenn ich angebe, das ich in der Zeit bei meiner Mutter gelebt habe (wohne immer noch dort), und denen sage das sie mir den Wohnungsanteil und das Essen "vorgestreckt" hat?
Lg
Patrick
ich bins nocheinmal. Danke für die letzten Antworten zu dem Beitrag "Probleme mit der Krankenkasse".
Ich war vorgestern bei der Antragsabgabe und den Leuten hier habe ich es zu verdanken das ich vorraussichtlich das AlG 2 rückwirkend bewilligt kriege.
Das Einzige was ich jetzt noch nachgereichen muss, ist ein Situationbericht der letzten 6 Monate und meine Mutter wird noch einmal gesondert angeschrieben, da ich die letzte Zeit bei Ihr gelebt habe und sie mich auch mit Essen unterstützt hat.
Ich habe in den letzten Monaten bei diversen Freunden kleinere Schulden gemacht und habe dies auch der Sachbearbeiterin gesagt; nachdem sie mich gefragt hat, wie ich seit November gelebt habe und wozu ich dann ALG2 brauche.
Nun werden Bescheinigungen von Freunden verlangt bei den ich diese Schulden gemacht habe. Ein Freund bezieht aber selber AlG2 und hat etwas Panik das, wenn er so eine Bescheinigung ausfüllt, das Amt auf ihn zukommt und sagt wie er denn als Leistungsempfänger noch Geld verleihen kann. Ehrlich gesagt möchte ich die Freunde da auch nicht mit reinziehen.
Reicht es wenn ich angebe, das ich in der Zeit bei meiner Mutter gelebt habe (wohne immer noch dort), und denen sage das sie mir den Wohnungsanteil und das Essen "vorgestreckt" hat?
Lg
Patrick