Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug und Renovierungskosten
Wie sieht das aus :
Ich habe eine fristlose Kündigung meiner wohnung erhalten. Teilte das der Arge Trier mit, reichte ihnen dies auch schriftlich mit.
Habe dann eine Wohnung gefunden , wo ich einige Renovierungen vornehmen mußte, durch meine Allergien.
Arge weigert sich aber Umzugskosten und Renovierungskosten zu zahlen.
Begründung: Sie hätten mich nicht aufgefordert umzuziehen.
Obwohl sie durch den Umzug monatlich ca. 100€ weniger zahlen müßen.
Müßen sie die Umzugs und Renovierungskosten übernehmen? ICh bin alleinstehenbin körperlich stark gesundlich eingeschränkt,
was der Arge in schriftlicher form mit Attesten vorliegt. :engel::patsch:
StephanK
21.06.2007, 12:06
:welcome: marder,
wieder mal die in diesem Forum schon einschlägig bekannte ARGE Trier...
Arge weigert sich aber Umzugskosten und Renovierungskosten zu zahlen.
Begründung: Sie hätten mich nicht aufgefordert umzuziehen.Diese Begründung ist blanker Unsinn. Schau Dir § 22 Abs. 3 SGB II an: Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung (...) übernommen werden; (...). Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.Dein Umzug erfolgt zwar nicht auf Aufforderung der ARGE, aber er ist wegen der fristlosen Kündigung notwendig. Man wird auch annehmen müssen, dass ohne die Zusicherung Du nicht die finanziellen Mittel hast, diese Dinge selbst zu finanzieren und deswegen nicht in einem angemessenen Zeitraum (der bei Dir auch sehr kurz ist) eine andere Wohnung finden kannst.
Deswegen sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass die ARGE die Zusicherung geben soll. Nun ist "sollen" nicht "müssen", aber in der Gesetzessprache bedeutet es so viel wie "müssen, außer im Ausnahmefall".
Einen solchen Ausnahmefall könnte man darin sehen, dass Dir fristlos gekündigt wurde (was ja nicht gerade "von selbst" passiert, um es vorsichtig auszudrücken). Ob die ARGE bei ihrer Ermessensentscheidung sozusagen Gesichtspunkte eines Verschuldens Deinerseits mit berücksichtigen darf ist eine schwierige Frage, die meiner Meinung nach aber zu verneinen ist, weil die Sanktionen im SGB II in § 31 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html) abschließend geregelt sind und nicht bei der Ermessensausübung weitere Sanktionstatbestände quasi durch die Hintertür eingeführt werden können.
Hat der Umzug denn schon stattgefunden oder ist noch alles in der Schwebe und Du wartest auf die Zustimmung der ARGE, um den neuen Mietvertrag unterschreiben zu können? Es ist wichtig, das zu wissen, weil es darüber entscheidet, ob und welche Maßnahmen der "Gegenwehr" möglich und angebracht sind.
umzug erfolgte schon , habe den mietvertrag mit mündlicher zustimmung der arge unter eines zeugen . diesbezüglich habe ich privat bei Freunden schulden gemacht, da ich das nicht alleine tragen konnte, so haben sie mir alles vorgestreckt ( fahrzeug, anhänger renovierungsmaterial arbeitskräfte, usw.)
umzug erfolgte schon ... diesbezüglich habe ich privat bei Freunden schulden gemacht...
Genau dies war ein gewaltiger Fehler, die ArGen übernehmen Kosten grundsätzlich nur im Voraus, nicht jedoch nachträglich.
Wie Du es finanziert hast, ist der ArGe leider völlig egal, Du hast es finanziert, daher besteht, in ihren Augen, keine Bedürftigkeit dafür.
Diese Erfahrung durfte ich bei meinem Umzug auch machen...
Tipp für die Zukunft: IMMER ALLES im Voraus beantragen & niemals nicht etwas selber bezahlen bevor Du schriftliche Antwort hast!
hatte antrag vorunterschrift des mietvertrages abgegeben. war aber gezwungen umzuziehen, wegen der fristlosen kündigung( ablehnungerfolgte erst zückdatiert nach meinem umzug) danke für den tip
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