Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist richtig - Jahr zusammen sein oder wohnen?
pinki237
21.03.2006, 13:32
Hallo ich hatte ja schon mal von mir geschrieben, das ich und mein freund zusammen ziehen wollen. wir waren erst am überlegen einfach zusammen zu ziehen und es dann anzugeben haben es dann aber doch so gemacht das wir beim Amt waren mit vermieterbescheinigung und gesagt haben das wir zusammen ziehen wollen.Der Sacharbeiter hat ein auge zu gedrückt weil sie 5qm grösser war aber nur 350 inkl.NK ist.Wir haben ihm gleich gesagt das wir ja noch keine eheähnliche Gemeinschaft wären und das wohl auch vom Bundesverfassungsgericht beschlossen wurde das wenn man noch nicht 1Jahr zusammen wohnt auch noch keine wäre.Stimmt doch oder? Weil er uns gleich gesagt hat das wir bestimmt bald Post bekommen werden das wenn wir zusammen gezogen sind als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft werden.Und er davon noch nichts gehört hätte mit 1 jahr zusammen sein.Und woher er wissen sollte ob das stimmt das wir noch kein jahr zusammen sind.Aber woher will er denn wissen das es nicht so ist? Und heuite habe ich den Brief erhalten das wenn wir zusammen gezogen sind als solche eingestuft werden und wir donnerstag kommen sollen.Er verdient aber bei Vollzeit arbeit nur 600€netto und muss 170€ Kredit abzahlen das heisst er hätte 430€ zum leben miete und so. Jetzt meine Frage:
Wie ist das jetzt richtig mit dem jahr zusammen sein oder wohnen?
Wird der Kredit berücksichtigt?
Was bekommen wir dann genau vom Amt wenn er 600€ netto verdient die miete mit heizung ca.420€ kostet?
Ich habe auch noch eine Tochter die aber nicht von ihm.
Wir haben den Mietvertrag nämlich schon unterschrieben, was sollen oder können wir jetzt genau machen das wir nicht als eheänliche eingestuft werden?
Was ist mit diesem Fragebogen den werden wir ja bestimmt dann auch vor gelegt bekommen?
Was jetzt fragen über fragen Brauch echt schnell hilfe und auch Urteile die ich ausdrucken kann.
Danke das es euch gibt :-x
StephanK
21.03.2006, 13:54
Der Sacharbeiter hat ein auge zu gedrückt weil sie 5qm grösser war aber nur 350 inkl.NK ist.Vernünftig!
Und er davon noch nichts gehört hätte mit 1 jahr zusammen sein.Dann war's aber höchste Zeit und Ihr habt was zu seiner Weiterbildung getan... :wink:
Und woher er wissen sollte ob das stimmt das wir noch kein jahr zusammen sind.Aber woher will er denn wissen das es nicht so ist?Ganz einfach daher, dass Ihr bisher nicht zusammen wohnt. Das sollte im Bedarfsfall durch Vorlage von Meldebescheinigungen nachgewiesen werden.
Und heuite habe ich den Brief erhalten das wenn wir zusammen gezogen sind als solche eingestuft werden Wenn Ihr nicht schon vorher zusammengewohnt habt, ist das schlicht Quatsch - aber leider kein Quatsch, den ihr ignorieren könnt, sondern einer, gegen den Ihr Euch wehren müsst.
Wie ist das jetzt richtig mit dem jahr zusammen sein oder wohnen?Es gibt keine feste Grenze, aber ohne gemeinsame Kinder ist bei einem Zusammenleben von weniger als einem Jahr nicht von der Eheähnlichkeit einer Gemeinschaft auszugehen.
Wird der Kredit berücksichtigt?Nein. Das ist sein Problem.
Was bekommen wir dann genau vom Amt wenn er 600€ netto verdient die miete mit heizung ca.420€ kostet?Wenn Ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seit, dann seit Ihr nur Deine Tochter und Du selbst und sein Einkommen spielt eben keine Rolle. Bei Dir kommt es auf das Alter Deiner Tochter und darauf an, ob deren Vater Unterhalt zahlt. Lässt sich so also nicht sagen.
Wir haben den Mietvertrag nämlich schon unterschrieben, was sollen oder können wir jetzt genau machen das wir nicht als eheänliche eingestuft werden?Den Mietvertrag schon zu unterschreiben war allerdings leichtsinnig und kann noch einigen Ärger bedeuten. Das sollte man erst, wenn die Zusicherung der ARGE zur Übernahme der Miete da ist.
Wenn Du die Formulare richtig ausgefüllt habt (d.h. Du als alleinstehende mit Kind), musst Du erst mal abwarten. Wenn Du fälschlich als Partnerin einer eheähnlichen Gemeinschaft eingestuft wirst, musst Du Dich dagegen auf dem üblichen Weg wehren, also mit Widerspruch und ggf. einer Klage beim Sozialgericht.
pinki237
21.03.2006, 15:40
Hallo danke erst mal.
Also meine kurze ist 2 wird 3jahre. Die zustimmung vom amt zu der whg. hatten wir ja.war also abgeklärt.
pinki237
21.03.2006, 15:41
und ich bekomme nur unterhaltsvorschuss.
Die Ägypter
21.03.2006, 15:46
Also...
wenn ihr nicht als BG gewertet werdet (was habt ihr/du im Antrag angegeben?), dann steht dir zu:
1/2 der KdU (anerkannte Miete)
345 Euro Regelsatz
124 Euro Alleinerziehendenzuschlag
207 Euro Sozialgeld für dein Kind
Von der Summe ist dann als Einkommen abzuziehen:
127 Euro UVG (Unterhaltsvorschussgeld)
154 Euro Kindergeld
Da diese Einkommensarten dem Kind zugerechnet werden, zahlt es quasi mit dem "Überschuss" anteilig deine hälftige Miete mit, also nicht wundern wenn der Bescheid kommt 8)
pinki237
21.03.2006, 19:57
Hallo also ich bekomme schon lange hartz 4 ,also haben nicht vor kurzem erst einen antrag gestellt. wir ziehen nur jetzt zusammen. und was genau bekommen wir raus wenn wir doch als eheähnlich gesehen werden sein netto einkommen 600€? und das heisst ich gelte noch mit meiner tochter alleinerziehend
Die Ägypter
21.03.2006, 20:13
Hallo also ich bekomme schon lange hartz 4 ,also haben nicht vor kurzem erst einen antrag gestellt. wir ziehen nur jetzt zusammen. und was genau bekommen wir raus wenn wir doch als eheähnlich gesehen werden sein netto einkommen 600€? und das heisst ich gelte noch mit meiner tochter alleinerziehend
OK... "übergelesen"... SORRY
Euer Anspruch als "fiktive" BG:
2x 311 Euro zuzügl. angem. KdU (Miete) zuzügl Sozialgeld 207 Euro
Davon abzuziehen: Kindergeld, UVG und sein bereinigtes Einkommen ca. 400 Euro....
Als BG gewertet, erhältst du keinen Alleinerziehendenzuschlag!
pinki237
22.03.2006, 11:06
Hallo also heisst das miete zahlen die weiter.
Dann bekommen wir zusammen 622€ vom amt wovon sein einkommen angerechnet wird 600€? das heisst er bekommt weiter sein einkommen 600€ und ich nichts mehr? ausser weiter für meine tochter kindergeld und unterhalt ca.280€? oder wie? weil erst meinten die er müsste 1/3 miete selber zahlen und 2/3 zahlen die für mich und meine kind? das heisst das fällt dann weg die übernehmen die miete und wir haben nur seine 600€ und kindg.+unterhaltgeld? ich kann das schlecht berechnen was wir vom amt noch bekommen? er hat ja auch einen freibetrag? was genau bekomme ich noch vom amt auf mein konto? und er bekommt weiter sein einkommen auf sein konto? voll komplieziert. :-x
Die Ägypter
22.03.2006, 11:22
Hallo also heisst das miete zahlen die weiter.
ja - sofern sie angemessen ist....
Dann bekommen wir zusammen 622€ vom amt
= das ist euer Bedarf neben Sozialgeld und angem. Miete.
wovon sein einkommen angerechnet wird 600€?
Nein, ich schrieb in meiner letzten Antwort, es werden etwa 400 Euro angerechnet.
das heisst er bekommt weiter sein einkommen 600€ und ich nichts mehr?
???
Wenn ihr als BG gewertet werdet und euch selbst auch so seht, also als Einstandsgemeinschaft, dann teilt ihr im Endeffekt Kosten und Einkommen....
ausser weiter für meine tochter kindergeld und unterhalt ca.280€? oder wie?
= Das ist - wie ich bereits schrieb - Einkommen - So oder So und reduziert euren Anspruch....
weil erst meinten die er müsste 1/3 miete selber zahlen und 2/3 zahlen die für mich und meine kind? das heisst das fällt dann weg die übernehmen die miete und wir haben nur seine 600€ und kindg.+unterhaltgeld?
?
ich kann das schlecht berechnen was wir vom amt noch bekommen? er hat ja auch einen freibetrag? was genau bekomme ich noch vom amt auf mein konto? und er bekommt weiter sein einkommen auf sein konto? voll komplieziert. :-x
Beispiel (BG/West - alles ca-Werte ohne Stiefkindberechnung):
Bedarf: 622 Euro für euch, 207 Euro für das Kind und eine Miete X - ich sag mal als Beispiel 450 Euro warm....
Dann stehen euch als Bedarf rechnerisch zu: 1.279 Euro....
da ihr aber Einkommen habt - wird es runtergerechnet:
Kindergeld: 154 Euro, Unterhalt: 280 Euro und sein ber. Einkommen 400 Euro.... = 834 Euro Einkommen
= 445 Euro ca. erg. ALG II !
Nun gibt es auch sog. Stiefkindberechnungen etc. aber das würde jetzt zu weit führen....
So... und diese 445 Euro gehören genauso in den gem. Topf, wie seine 600 Euro, das Kindergeld und der Unterhalt...
Ihr habt also (wenn die Miete stimmt): ca. 1.479 Euro....
pinki237
22.03.2006, 13:13
Okay vielen dank für die infos.
Zum glück gibt es solche foren. :engel:
Ihr seid alle klasse. :D
Mfg pinki
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