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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Getr.Wohnungen,gem. Kind,eheähnl.Gemeinschaft? Zusatzblatt 9


Brokenseal
21.06.2007, 12:46
Hallo an alle!
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe zwar hier schon die Foren durchgeforstet, aber nicht wirklich etwas gefunden, daß auf mich zutrifft.

Ich bin (noch) 24 Jahre alt, alleinerziehende Mutter einer bald 3jährigen Tochter, beziehe ALG2 und wohne mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft.
Jetzt habe ich vom ARGE dieses Zusatzblatt 9 bekommen.

Da wollen die auf einmal wissen, ob ich mit dem Vater meiner Tochter in einer eingetragenen Partnerschaft lebe.
Wir haben nie zusammengewohnt, ich habe das alleinige Sorgerecht und wir stehen nicht füreinander ein, jeder wohnt für sich, zahlt seine Rechnungen für sich.

Genau steht da die Frage:
Ich: 1.) lebe getrennt von meinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

2.) eine Partnerschaft nach dem LPartG ist aufgelöst worden Zutreffendes ankreuzen.

Außerdem wollen die wissen: Seine Personendaten (Name, Anschrift), ob und wieviel er Unterhalt zahlt,
die Art seiner Einkünft z.B. Arbeitnehmertäigkeit, Sebständigkeit o. ä.. und wieviel er verdient und das ggf. geschätzt.
Jetzt wollte ich wissen, was das soll. Ich hatte bisher die normalen Anträge auszufüllen in denen ich angekreuzt habe, dass ich ledig bin.
Jetzt wollte ich wissen, muß ich da seine Daten, was er verdient etc. wirklich herausgeben?
(Im Brief steht: Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die Unterlagen nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch.

Sollte ich bis zum ... nicht antworten, streichen sie mir die Geldleistungen bis ich das nachgeholt habe.
Mir kommt das alles irgendwie komisch vor (liegt das mit der 3jahresgrenze die irgendwo im Forum erwähnt wird zusammen?),
denn als ich 2004 ALG2 beantragt habe, wollten sie sämtliche Unterlagen meiner Mutter was ihre Arbeit angeht.
Weil wir dachten, dass ich sonst nichts bekomme, sind wir damit zur ARGE getrabt. Und hätte die nette junge Frau vom Amt nicht dezent gesagt,
dass wir die Unterlagen über den Verdienst meiner Mutter weglassen und sie auf ein Papier schreiben soll,
dass sie finanziell nicht für mich aufkommen kann (und das kann sie echt nicht)

- tja, dann hätte ich nichts bekommen, weil sie dann gesagt hätten,
meine Mutter soll für mich aufkommen.Hoffe sehr, mir kann jemnd sagen, was ich wegen dem Zusatzblatt 9 jetzt machen soll.

StephanK
21.06.2007, 13:01
:welcome: Brokenseal,
für Dich/Euch von Bedeutung ist nur der Abschnitt 3 dieses Formulars.

Mit dem Vater Deiner Tochter kann gar keine eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen; eine solche gibt es nur zwischen Personen des gleichen Geschlechts. Dazu brauchst Du also keine Angaben machen.

Es geht - wirtschaftlich betrachtet - darum, dass der Vater Unterhalt für das Kind leisten muss oder müsste, wenn er es nicht tut. Wenn Du nicht selbst als Vertreterin Deiner Tochter diesen Unterhalt einforderst, wird die ARGE das tun, weil das Sozialgeld nur eine nachrangige Leistung ist und die Unterhaltsleistung vorrangig, also geltend gemacht werden muss. Ob bei dem Vater Deiner Tochter "etwas zu holen ist" wirst Du selbst wissen - oder vielleicht auch nicht (Du scheinst keinen oder jedenfalls keinen engen Kontakt zu ihm zu haben).

Besser wäre es eigentlich, wenn Ihr Eltern das miteinander regelt. Wenn das nicht möglich ist, wird die ARGE sich das, was sie Deiner Tochter an Sozialgeld zahlt, vom Vater zurückzuholen versuchen.

Brokenseal
21.06.2007, 13:35
Hallo StephanK.
Danke für Deine Antwort, aber eines wollte ich noch wissen:

Muß ich die Daten von ihm wie Name, Adresse, wieviel er verdient an die ARGE herausgeben?
Und wenn nicht, womit kann ich das begründen.Unterhalt für unsere Tochter ziehen sie schon seit ich ALG2 beantragt habe ab.

StephanK
21.06.2007, 14:10
Wenn und soweit der Bedarf Eurer Tochter gedeckt ist, also kein Sozialgeld für sie beantragt wird, ist das eine Sache ausschließlich zwischen Tochter (vertreten durch Dich) und ihrem Vater, die die ARGE nix angeht.

Wenn und soweit Du aber für Eure Tochter Sozialgeld beantragst, will die ARGE wissen, ob und in welchem Umfang die Tochter ihren Bedarf durch eigenes Einkommen (= Unterhaltsleistung) decken kann, weil das Sozialgeld genau wie Alg II eine nachrangige Leistung ist.

Der Unterhaltsanspruch der Tochter geht aber nur unter der Voraussetzung auf die ARGE über, dass der Vater nicht oder nicht rechtzeitig Unterhalt leistet. Wenn Du das also "friedlich" mit dem Vater geregelt kriegst, gibt es keinen Grund, der ARGE Daten über den Vater zu liefern - aber auch nur dann.