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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Sperre bei eigener Kündigung und ALGII


freeman2810
21.03.2006, 14:31
Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage zu der Sperre des ALGII.

Ich habe ALGII bezogen, habe dann einen Job ab dem 01.03.2006 angenommen und habe diesen gestern von mir aus gekündigt (zum Teil gesundheitliche Gründe; zum Teil hat mir die Arbeit nicht gefallen). Ich habe mich mit dem Arbeitgeber geeinigt, dass wir auf die 14 tage Kündigungsfrist verzichten und bin sofort nach Hause gegangen.

Ich war dann heute beim Arbeitsamt und habe mich wieder arbeitslos gemeldet. Habe dann also damit gerechnet, dass ich für zwölf Wochen gar kein Geld bekomme und auch nichts in die Krankenversicherung eingezahlt wird und ich keine Miete bekomme.

Habe die Dame vom Amt darauf angesprochen...sie meinte, das ist nicht so. Wenn ich sie richtig verstanden habe, bekomt man diese 12 Wochen Sperre bei Eigenkündigung, wenn man vorher ALG1 bezogen hat.

Sie meinte, dass ich bei ALGII eine Kürzung des Geldes für zwölf Wochen erhalte und die Krankenkasse und Miete aber immer weitergezahlt wird. Sie sagte, dass wenn es so wäre, wie ich dachte, ein Haufen Leute nicht versichert wären und unter der Brücke schlafen würden.

Stimmt das so? Ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, dass das ALGII auch komplett gesperrt werden kann und dann auch keine Krankenkasse und Miete mehr bezahlt wird. Wie hoch ist diese Kürzung? Wird das Geld nicht doch komplett gesperrt? Bin jetzt total verunsichert, ob ich nun Geld bekomme und wieviel und ob ich mit meiner Krankenkasse wegen einer Lösung in Verbindung setzen muss oder ob das Amt ganz normal den Beitrag zahlt.

Wie gesagt....01.03.2006 dort angefangen, war dann auch lange Zeit krank (da bekommt ja dann Krankengeld von der Krankenkasse, da noch keine Lohnfortzahlung in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird) und gestern mündlich mit sofortiger Wirkung gekündigt. Schreibe gerade die schriftliche Kündigung für den Arbeitgeber (oder muss ich das gar nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde?).

Habe wohl auch Ende dieser Woche oder nächste Woche noch ein Vorstellungsgespräch (wollte mich noch wegen des Termins anrufen), so dass das alles vielleicht sowieso keine Rolle spielt. Aber sicher ist sicher....

Wäre für Eure Antworten sehr dankbar.

Gruß
Freeman

Die Ägypter
21.03.2006, 14:52
:shock: = tschuldigung...

Hi Ebenfalls-Bremer :-)

also... du hast nicht gekündigt, denn eine mündliche Kündigung hätte keine rechtliche Relevanz...

Daraus ergeben sich jetzt ein paar Fragen/Thesen....


1) musst du wirklich die schriftliche Eigenkündigung "nachschieben" und damit eine 12-wöchige Teilsperre riskieren =?

Ich denke nicht... du könntest den AG ansprechen, dass er dir eine krankheitsbedingte (!) Kündigung während der Probezeit ausspricht (schriftlich) natürlich!


Der Arbeitgeber hätte vermutlich ohnehin gekündigt, dazu noch in der Probezeit, also warum willst du das Risiko eingehen?

Während der Sperrzeit wird unter ALg II die KV und KDU weitergeleistet, was anderes ist mir auch nicht bekannt, du bekommst sogar ggf. ein Teilgeld für Essen oder aber "Lebensmittelmarken"...

freeman2810
21.03.2006, 15:14
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Nein, das hat der AG gestern schon abgelehnt. Die Sache ist also gegessen. Aber wie mache ich das jetzt. Habe der Dame vom AMt das so erzählt und die hat als ersten Tag ohne Job gestern eingetragen. Muss ich jetzt die schriftliche Kündigng rückdatieren oder einfach das Gespräch in der Kündigung erwähnen und mich darauf beziehen? Nicht, dass das Arbeitsamt mir nachher Vorwürfe macht, dass in der Kündigung das Datum von heute steht, die aber in meiner Akte gestern als Datum vermerkt haben.
Aber eine sofortige Kündigung ohne diese 14 Tage Kündigungsfrist ist doch möglich, wenn sich beide Parteien einig sind, oder?

Was heißt Zuschüsse für Essen? Also wird das ALG2 doch komplett gestrichen und nur die Beiträge für KV gezahlt? Blöde Frage...wofür steht KDU? Wird dann auch die Miete gestrichen oder läuft das weiter?
Wird denn nun gekürzt oder komplett gestrichen?
Vielen Dank für die Antwort!

Gruß
Freeman

Die Ägypter
21.03.2006, 15:25
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Nein, das hat der AG gestern schon abgelehnt. Die Sache ist also gegessen.

eben nicht - denn du hast nicht wirksam gekündigt und du solltest es tunlichst vermeiden... Rein rechtlich begehst du übrigens gerade Arbeitsverweigerung.... was deinen AG veranlassen wird dich zu kündigen...

Aber wie mache ich das jetzt. Habe der Dame vom AMt das so erzählt und die hat als ersten Tag ohne Job gestern eingetragen.

Mag so sein... spielt aber keine Rolle, weil das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde....

Muss ich jetzt die schriftliche Kündigng rückdatieren oder einfach das Gespräch in der Kündigung erwähnen und mich darauf beziehen? Nicht, dass das Arbeitsamt mir nachher Vorwürfe macht, dass in der Kündigung das Datum von heute steht, die aber in meiner Akte gestern als Datum vermerkt haben.

Zurückdatierte Dokumente sind ungültig... genauso wie mündliche Kündigungen... Ansonsten... die SB hätte das Datum noch nicht notieren dürfen, jedenfalls nicht als Datum einer wirksamen Kündigung!

Aber eine sofortige Kündigung ohne diese 14 Tage Kündigungsfrist ist doch möglich, wenn sich beide Parteien einig sind, oder?

Jein.... denn im Grunde gibst du auch mit diesem Sachverhalt Anlass zur Sperre - du verzichtest auf Lohn/Gehalt was dir noch wirksam zusteht... darüberhinaus hätte das Arbeitsamt anderenfalls noch 14 Tage Gelegenheit dich wieder in Arbeit zu bringen - so haben sie dich im Prinzip gleich auf der "Lohnliste"....

Was heißt Zuschüsse für Essen?

In Deutschland wird auch wegen einer Sperre niemand verhungern - wenn ich den § finde, poste ich ihn nach!

• Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 bis unter 25 Jahren, die eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahmen ablehnen, wird die Regelleistung für die Dauer von drei Monaten gänzlich gestrichen.
Es werden lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, die in dieser Zeit unmittelbar an den Vermieter gezahlt werden. Vom Arbeitsamt sollen in diesen Fällen ebenfalls ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (Lebensmittelgutscheine) zugeteilt werden.
Quelle (http://www.sozialpolitik-aktuell.de/neuregelungen_arbeitsfoerd.shtml)

Hier z.B. die Regelung für Hamburg (nur ein Beispiel)

Lebensmittelgutscheine im Einzelhandel

Arbeitssuchende können mit Gutscheinen Lebensmittel erwerben. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2005. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II gibt hierfür Gutscheine (Muster Gutschein) an leistungsberechtigte Arbeitssuchende aus.

Muster eines Lebensmittelgutscheines für HH (http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/servicemarken/branchen/handelsplatz_hamburg/handelsbranchen/einzelhandel/Einzelhandel_Lebensmittelgutscheine.jsp)

..............................
Also wird das ALG2 doch komplett gestrichen und nur die Beiträge für KV gezahlt? Blöde Frage...wofür steht KDU? Wird dann auch die Miete gestrichen oder läuft das weiter?
Wird denn nun gekürzt oder komplett gestrichen?

KDU = Kosten der Unterkunft = Miete (sorry wegen der fehlenden Erklärung)

Die Miete läuft weiter, so du denn eine zahlst...

Bedenke bei einer Sperrzeit auch, dass diese grundsätzlich in deiner Akte vermerkt wird.... macht sich immer sehr schlecht und kann späterhin zu verstärkter "Eingliederung", misstrauischen, vorbeugend denkenden SB führen....

jumbo96
21.03.2006, 15:40
... Bedenke bei einer Sperrzeit auch, dass diese grundsätzlich in deiner Akte vermerkt wird.... macht sich immer sehr schlecht und kann späterhin zu verstärkter "Eingliederung", misstrauischen, vorbeugend denkenden SB führen....

Hi,

ich glaub , dass das im konkreten Fall umrealistisch ist, keine Sperre zu bekommen. Schriftlich hin oder her...
Ansonsten: habe nioch Alle Punkte gelesen-soviel

ciao
:P

freeman2810
21.03.2006, 15:41
Hallo,

noch mal danke für die schnelle Antwort (der Weg von Bremen nach Bremen ist ja auch nicht so lang :P ).

Rein rechtlich gesehen ja schon, aber der AG war ja auch damit einverstanden (wo kein Kläger, da kein Richter). Also wird er mir jetzt ja nicht noch kündigen, weil ich nicht zur Arbeit gehe. Ich schreibe also jetzt eine Kündigung aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen. Darin erwähne ich noch, dass man sich einig war, das Verhältnis sofort zu beenden und schicke das ganze heute noch weg.

Ich weiß, es ist blöde noch einmal nachzufragen, aber bei so einem wichtigen Thema...
Habe ich das also richtig verstanden... KV und KDU werden auf jeden Fall weitergezahlt und das ALGII zur Lebenssicherung wird komplett gestrichen für zwölf Wochen?

freeman2810
21.03.2006, 16:13
Habe jetzt noch den § gesehen. Ich bin aber über 25 Jahre alt. Was ist dann anders?

Die Ägypter
21.03.2006, 16:21
Im Grunde nichts....

bei den unter 25-jährigen kann nur gleich alles gekürzt werden - aber "Ersatzleistung" (um nicht zu verhungern) gibt es für alle gleichermaßen nach entsprechendem Antrag!

StephanK
21.03.2006, 16:43
Erlaubt, dass ich mich da mal in Euren Hanseatendialog einklinke.
Rein rechtlich gesehen ja schon, aber der AG war ja auch damit einverstanden (wo kein Kläger, da kein Richter). Also wird er mir jetzt ja nicht noch kündigen, weil ich nicht zur Arbeit gehe.Eben: er war damit einverstanden. So wie es sich für mich darstellt war es nämlich gar keine Kündigung (Kündigung ist was einseitiges), sondern ein (zweiseitiger) Aufhebungsvertrag, der - anders als die Kündigung - auch keiner schriftlichen Form bedarf, sondern mündlich geschlossen werden kann.
Jedenfalls würde ich so argumentieren, wenn ich Arbeitgeber wäre und Du jetzt wieder angedackelt kämest und noch irgendetwas wolltest... :wink:
Deswegen ist es meiner Meinung nach überflüssig, jetzt noch irgendeine Kündigung zu schreiben oder sich 'nen Kopp wegen irgendwelcher Datierungen zu machen.
An den Folgen ändert das aber nix, denn Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag ist genau so "Arbeitsaufgabe" wie eine Kündigung und zieht die gleichen Sanktionen nach sich, nämlich eine 30 %ige Kürzung der Regelleistung (§ 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II).

freeman2810
21.03.2006, 17:02
Ahhh...das ist auch das, was ich wissen wollte. Also keine komplette Sperre für 12 Wochen, sondern eine Kürzung um 30% der Regelleistung (also sprich ungefähr 100 Euro).

Also brauche ich jetzt doch keine Kündigung mehr zu schreiben oder wie? Akzeptiert das Arbeitsamt denn sowas? Dann habe ich ja nichts schriftliches in der Hand. Obwohl...hätte cih aj anders auch nicht, denn eine Kündigung ist ja ein einseitiges Rechtsgeschäft.

Aber brauche ich dann nicht noch irgendeine Bestätigung für das Amt? Wird er zwar nicht machen, aber theoretisch könnte der AG ja dann doch nachher sagen, dass er von einem mündlichen Aufhebungsvertrag nichts weiß.
Hmmmm....

jumbo96
21.03.2006, 17:04
Ahhh...das ist auch das, was ich wissen wollte. Also ... einem mündlichen Aufhebungsvertrag nichts weiß.
Hmmmm....

Sorry,

die Geschichte ist echt einfach: Du hast keine Kündigung bekommen etc. und hast geschmissen. Ich meine, was erwartest Du denn nun???

ciao
8)

StephanK
21.03.2006, 17:09
aber theoretisch könnte der AG ja dann doch nachher sagen, dass er von einem mündlichen Aufhebungsvertrag nichts weiß.Theoretisch ja (und dann wäre es ein Problem der Beweislage). Aber warum sollte er das. Und welche praktischen Folgen hätte das?
Das einzige, was Dich vor der Kürzung bewahren könnte, wäre eine ordentlich schriftliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Wie ich Deine bisherigen Beiträge verstanden habe, wird er sich dazu aber nicht überreden lassen, weil er - und nicht zu Unrecht - sagt: Der Vertrag ist einvernehmlich aufgelöst, es gibt gar nix mehr, was ich noch kündigen könnte - und rein gefälligkeitshalber mache ich solche halb-krummen Sachen nicht.

Die Ägypter
21.03.2006, 18:11
Stephan :engel: auch ein Aufhebungsvertrag erfordert die Schriftform....

freeman2810
21.03.2006, 18:35
Na, ihr macht mir ja Spaß....was mache ich denn nun?

Schreibe ich eine Kündigung, in der ich erwähne, dass das alles schon am 20.03. besprochen wurde und ich in Absprache mit dem AG ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Unternehmen tätig bin und für die verbleibenden Tage auch kein Entgelt mehr bekomme?

Schicke ich da dann eine zweifache Ausführung hin und bekomme eine unterschrieben zurück?

Will das Arbeitsamt das überhaupt jemals sehen oder wie machen die das? Habe ja schon zugegeben, dass die Kündigung von mir ausging.

Die Ägypter
21.03.2006, 19:23
tja...

da du ja weg willst - mache den Aufhebungsvertrag in Schriftform - mit Datum von heute und dem Vermerk, das Aufhebung AV bereits gestern durchgesprochen wurde...

und dann kannst du ihm ein Exemplar schicken, dass er dir dann zusammen mit der Arbeitsbescheinigung sowie deinen Papieren und Zeugnis wieder zurücksenden kann....

StephanK
21.03.2006, 19:35
Stephan :engel: auch ein Aufhebungsvertrag erfordert die Schriftform....Ich weiss. Nur spielt das bei der Interessenlage (AG und AN wollen beide nicht mehr) eigentlich keine Rolle. Ob die Lösung des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam ist oder nicht interessiert die ARGE herzlich wenig. Für die ARGE sind eigentlich nur zwei Dinge von Interesse:
1) freeman braucht wieder Alg II, weil er keine Arbeit (mehr) hat
2) Sie spart 30 % wegen der Sanktion
und das tut sie auf jeden Fall, denn eine Arbeitsaufgabe ist es so oder so.
Es spielt nämlich keine Rolle, ob freeman es wirklich selber schmeisst oder ob er eine erkennbar unwirksame Kündigung akzeptiert.
So sehe ich es jedenfalls.
@ freeman: nicht erschrecken, es kommt schon mal vor, dass zwei Moderatoren unterschiedlicher Auffassung sind. Wir sind hier nicht der Vatikan :wink:

jumbo96
21.03.2006, 19:48
tja...
da du ja weg willst - mache den Aufhebungsvertrag in Schriftform - mit Datum von heute und dem Vermerk, das Aufhebung AV bereits gestern durchgesprochen wurde... und dann kannst du ihm ein Exemplar schicken, dass er dir dann zusammen mit der Arbeitsbescheinigung sowie deinen Papieren und Zeugnis wieder zurücksenden kann....

Der war gut... :P

Die Ägypter
21.03.2006, 20:07
seufz... Stephan - ich bin doch gar nicht anderer Auffassung, nur hoffte ich den Fragesteller noch "überreden" zu können.... :cry:


tja...
da du ja weg willst - mache den Aufhebungsvertrag in Schriftform - mit Datum von heute und dem Vermerk, das Aufhebung AV bereits gestern durchgesprochen wurde... und dann kannst du ihm ein Exemplar schicken, dass er dir dann zusammen mit der Arbeitsbescheinigung sowie deinen Papieren und Zeugnis wieder zurücksenden kann....

Der war gut... :P

Wieso...? OK... dann eben kein Zeugnis :engel:

jumbo96
21.03.2006, 20:24
seufz... Stephan - ich bin doch gar nicht anderer Auffassung, nur hoffte ....

Wieso...? OK... dann eben kein Zeugnis :engel:


Er ist doch von sich aus gegangen, und hat das ja bei ARGE schon gesagt... und so stand's praktisch auch im 1.post. Habe mich gewundert, dass immer die Rede von AHV war... ;-)

8)

Die Ägypter
21.03.2006, 20:36
seufz... Stephan - ich bin doch gar nicht anderer Auffassung, nur hoffte ....

Wieso...? OK... dann eben kein Zeugnis :engel:


Er ist doch von sich aus gegangen, und hat das ja bei ARGE schon gesagt... und so stand's praktisch auch im 1.post. Habe mich gewundert, dass immer die Rede von AHV war... ;-)

8)

er hat der ArGe aber verschwiegen, dass es sich um eine mündliche und daher unwirksame Kündigung handelt!!!!

Ich habe nie von einem Aufhebungsvertrag geschrieben... aber die Schlussfolgerung ist naheliegend.

jumbo96
21.03.2006, 20:41
...
1. er hat der ArGe aber verschwiegen, dass es sich um eine mündliche und daher unwirksame Kündigung handelt!!!!

2. Ich habe nie von einem Aufhebungsvertrag geschrieben... aber die Schlussfolgerung ist naheliegend.

1. das AV ist aber faktisch von ihm aufgelöst worden
2. leider täuschst Du Dich auch hier. Im Post oben/Zitat hattest Du den AHV genannt

Gruss ;-)

Die Ägypter
21.03.2006, 20:56
...
1. er hat der ArGe aber verschwiegen, dass es sich um eine mündliche und daher unwirksame Kündigung handelt!!!!

2. Ich habe nie von einem Aufhebungsvertrag geschrieben... aber die Schlussfolgerung ist naheliegend.

1. das AV ist aber faktisch von ihm aufgelöst worden
2. leider täuschst Du Dich auch hier. Im Post oben/Zitat hattest Du den AHV genannt

Gruss ;-)

1. Nein!!!!!! Nochmal = eine mündliche Kündigung ist nicht rechtskräftig und gibt es nicht im Arbeitsrecht!!!

2. Du solltest wenn, denn - auch alles lesen - der "Aufhebungsvertrag" wurde von Stephan als Fiktion in den Raum geworfen und von mir aufgegriffen, weil auch hier Schriftform Plan wäre!

jumbo96
21.03.2006, 21:05
1. Nein!!!!!! Nochmal = eine mündliche Kündigung ist nicht rechtskräftig und gibt es nicht im Arbeitsrecht!!!
2. Du solltest wenn, denn - auch alles lesen - der "Aufhebungsvertrag" wurde von Stephan als Fiktion in den Raum geworfen und von mir aufgegriffen, weil auch hier Schriftform Plan wäre!

Ich lach mich... :P

1. Ich nehm das Geld aus dem Tresor, leg 'nen Zettel rein 'Bitte das Gehalt weiter überweisen 626BGB, bin 12 Monate auf den Malediven :P

2. genau der gleiche Trugschluss! (des weiteren Zitat korrekt)

3. meine ganz unverbindliche Meinung

bis dann
:Respekt:

Die Ägypter
21.03.2006, 21:34
1. Nein!!!!!! Nochmal = eine mündliche Kündigung ist nicht rechtskräftig und gibt es nicht im Arbeitsrecht!!!
2. Du solltest wenn, denn - auch alles lesen - der "Aufhebungsvertrag" wurde von Stephan als Fiktion in den Raum geworfen und von mir aufgegriffen, weil auch hier Schriftform Plan wäre!

Ich lach mich... :P

1. Ich nehm das Geld aus dem Tresor, leg 'nen Zettel rein 'Bitte das Gehalt weiter überweisen 626BGB, bin 12 Monate auf den Malediven :P

= http://www.jobber.de/studenten/zin-171201-18-dpa_1374268.nitf.htm

2. genau der gleiche Trugschluss! (des weiteren Zitat korrekt)

= http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01026.html

3. meine ganz unverbindliche Meinung

Eben: er war damit einverstanden. So wie es sich für mich darstellt war es nämlich gar keine Kündigung (Kündigung ist was einseitiges), sondern ein (zweiseitiger) Aufhebungsvertrag

jumbo96
21.03.2006, 21:53
...

Wenn Du meinst... ;-)


bis dann
:wut:

freeman2810
21.03.2006, 22:40
Hmmm...so viele Meinungen...was mache ich denn nun?
Um es noch einmal richtig zu stellen: Ich habe heute bei der ARGE gesagt, dass ich das gestern mit dem AG besprochen habe und ihm mitgeteilt habe, dass ich dort nicht weiter arbeiten will. Daraufhin meinte der AG: Ok, dann brechen wir das hier an dieser Stelle ab.

Also wie sich das jetzt für mich darstellt, ist es also die beste Lösung, eine Kündigung zu schreiben, in der ich noch mal erwähne, dass wir das schon am 20.03. besprochen haben und in der steht, dass ich sofort aus dem Unternehmen ausscheide und ab dem 20.03. keine Entgeltzahlungen mehr an mich geleistet werden.

Schicke ich das dort in zweifacher Ausfünhrung hin und will wieder ein Exemplar unterschrieben zurückhaben oder ist das nun für ARGE egal?

Wie hier schon erwähnt wurde....die haben doch, was sie wollen: ich habe zugegeben, dass ich selbst gekündigt habe und bekomme eine Sperre. Was hätte die für einen Grund, da noch nachzuhaken?

Muss ich sonst noch was beachten? Das mit der KV und so regelt sich dann von allein, oder?

Danke für Eure Hilfe. Tut mir leid, wenn Ihr Euch wegen mir etwas in die Haare bekommen habt.

jumbo96
21.03.2006, 22:46
Hmmm...so viele Meinungen...was mache ich denn nun? ... Danke für Eure Hilfe. Tut mir leid, wenn Ihr Euch wegen mir etwas in die Haare bekommen habt.

Nee, das ist Meinungsaustausch.
Prinzipiell, egal wie, für AN immer günstiger, wenn der AG kündigt.
Besonders ungünstig: der AN kündigt fristlos und bezieht ALGII (und das scheint mir hier gegeben! --- mündlich / fernbleiben + Nachricht ARGE). Den Rest wirst Du sehen.

ciao
:shock:

freeman2810
21.03.2006, 22:51
Was meinst Du mit besonders ungünstig? Mehr als die 30% Streichung können die mir doch nicht antun, oder?

jumbo96
21.03.2006, 22:52
Was meinst Du mit besonders ungünstig? Mehr als die 30% Streichung können die mir doch nicht antun, oder?

Das weiss ich nicht! Hoffe Du hattest gute Gründe.

ciao
:?

freeman2810
21.03.2006, 23:14
ich weiß nicht.....aber wenn man nachts nicht mehr schlafen kann, sich morgens vor der Arbeit übergibt und ein Gutachten vom Gesundheitsamt vor ein paar Wochen festgestellt hat, dass dieser Job in meiner gesundheitlichen Lage nicht anzuraten ist, sollte das doch hoffentlich reichen.

Die Untersuchung war schon vor meinem Antritt in dem Job, habe aber erst letzte Woche das Gutachten erhalten.

War beim Gesundheitsamt, um meine Erwerbfähigleit festzustellen. War dort auf eigenen Wunsch von ARGE aus, da mich auf den Bau schicken wollten, was mit meinem Rücken nicht machbar ist und was die auch vom Amt bestätigt haben. Hatte dort im Gespräch auch von meinem neuen Job erzählt (da war der schon sicher in Aussicht), hatte aber nicht damit gerechnet, dass dann im Gutachten auch von diesem Job abgeraten wird (hat aber nichts mit dem Rücken zu tun).

Aber auch, wenn das Gutachten nicht gekommen wäre, hätte ich wohl diese Woche Schluss gemacht. Wenn man immer nicht vernünftig schlafen kann, weil man schon mit Greul an den nächsten morgen denkt und sich morgens schon übergibt, ist das auch keine vernünftige Art, zur Arbeit zu gehen.

Bin nicht arbeitsscheu. Das möchte ich noch einmal betonen. Habe noch einige Bewerbungen laufen und hoffentlich, wie im ersten Posting erwähnt, noch Ende dieser/Anfang nächster Woche ein Vorstellungsgespräch. Da werde ich dann vermutlich mit 10 Stunden mehr Arbeit genauso viel wie bei dieser Arbeit verdienen und muss jeden Tag 2 Stunden hin und 2 Stunden zurückfahren, aber das ist es mir wert, wenn mir die Arbeit gefällt und ich meinen Seelenfrieden habe.

Upsala
21.03.2006, 23:17
Servus Jumbo!

Ich denke Freeman will konkrete Antworten!
Du solltest mal einen neuen thread eröffnen.
„Warum hast du gekündigt? Ich bin dagegen, weil…“ Ich würde eben dort mal deine ganzen Argumente hören wollen.
:engel:

jumbo96
21.03.2006, 23:27
Servus Jumbo!
.... würde eben dort mal deine ganzen Argumente hören wollen.

Ein Forum ist ein Austausch, alles andere muss man individuell besprechen (ARGE, AG oder RA!). Wenn Du alles genau weisst, go ahead!

ciao
8)

Upsala
21.03.2006, 23:53
@Jumbo

Man muß auch berücksichtigen in welchem Forum man sich befindet und welche Folgen falsche Antworten/Ratschläge haben!
:sad:

StephanK
22.03.2006, 08:15
Hmmm...so viele Meinungen...was mache ich denn nun?
Um es noch einmal richtig zu stellen: Ich habe heute bei der ARGE gesagt, dass ich das gestern mit dem AG besprochen habe und ihm mitgeteilt habe, dass ich dort nicht weiter arbeiten will. Daraufhin meinte der AG: Ok, dann brechen wir das hier an dieser Stelle ab.Um eine Kürzung wirst Du damit nicht herumkommen.
Dann kannst Du auch selbst kündigen.

Schicke ich das dort in zweifacher Ausfünhrung hin und will wieder ein Exemplar unterschrieben zurückhaben oder ist das nun für ARGE egal?Zur Wirksamkeit der Kündigung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber sie auch erhält. Insofern ist Dein Gedanke gar nicht daneben.
Der ARGE ist eigentlich nur wichtig, wann Du den letzten Lohn erhältst, aber es ist schon sinnvoll, wenn der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, eindeutig dokumentiert ist.
Einen "Grund nachzuhaken" gibt's dann in der Tat nicht mehr.

Muss ich sonst noch was beachten? Das mit der KV und so regelt sich dann von allein, oder?"Von allein" eigentlich nicht, aber es ist Pflicht des Arbeitgebers, Dich bei der Krankenkasse ab- und Pflicht der ARGE, Dich bei der Krankenkasse wieder anzumelden. Du solltest schon - anhand der An- und Abmeldebestätigungen, die Du mit einiger Zeitverzögerung bekommen wirst oder jedenfalls müsstest - überprüfen, ob das alles korrekt und mit den richtigen Daten geschieht.

Tut mir leid, wenn Ihr Euch wegen mir etwas in die Haare bekommen habt.Da gibt's nix leid zu tun! :-) Hier sind sehr verschiedene Menschen, die halt auch sehr verschiedene Anschauungen haben - und wenn Elefanten aus vollem Rüssel lostrompeten, wird's halt auch mal unangenehm laut... :wink:

jumbo96
22.03.2006, 10:17
@Jumbo

Man muß auch berücksichtigen in welchem Forum man sich befindet und welche Folgen falsche Antworten/Ratschläge haben!
:sad:

Auch der hat 'ne Klasse für sich! :P
Der Mann hat den Job geschmissen und zwar fristlos in der Probezeit, da kannst Du machen was Du willst! Du & nefer99 sollten mal über ihre Ratschläge nachdenken.

Gruss
8)