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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsagentur velangt änderung der Steuerklasse !


Jambaz
21.03.2006, 21:41
Hallo,grüße euch alle

ich habe zwei Fragen an euch,ich hoffe das ich ein Paar antworten kriege und dankeschön im voraus

Ich habe jetzt ALGII beantragt habe Lonsteuerklasse III und meiner Frau berufstätig hat die Lohnsteuerkarte V.

Heute habe ich eine Schreiben von SB bekommen,darin ist geschrieben
das ich die Lohnsteuerklasse von meiner Frau abändern solle.

Nun meiner erste Frage,
muß ich das tun,auch wenn ich das nicht möchte ?

In dem Schreiben verlangt SB auch noch das ich jeden Monat die Lohnbescheinigung von meiner Frau zu zeigen,obwohl ich schon Verdienstbescheinigung von meiner Frau abgegenben habe und das Nettoeinkommen immer dasselbe in jedem Monat ist.

Nun meiner zweite Frage,
muß ich jetzt jeden Monat vorzeigen ?

ich fühl mich jetzt nach erhalt diesen Schreiben irgenwie ein Häftling der
sich immer melden mus.

Die Ägypter
21.03.2006, 22:05
Hallo...

also, das mit der Steuerklasse ist eine nachvollziehbare Forderung, weil so die große Endabrechnung entfällt, ihr spart also bei Steuerklassenwahl IV/IV (wenn beide gleich viel verdienen) und besonders III/V (wenn derjenige der arbeitet die III wählt) erheblich Lohnsteuer im Vorfeld.

Ergo fällt das erg. ALG II auch geringer aus.

Bei einer Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich fließen zuviel gezahlte Steuern zwar auch zurück, aber euch eben auch zu... spätestens dann fallt ihr vorrübergehend aus dem ALG II-Bezug raus (Zufluss!)

So spart aber die ArGe über die Zeit bereits anteilig Geld ein....

Das mit der Gehaltsabrechnung bei immer identischem Gehalt ist Quatsch = kurze Erklärung aufsetzen, das Gehalt gleichbleibend ist, vom Chef unterzeichnen lassen und nachweisbar per Empfangsbeleg mit einer aktuellen Abrechnung (Kopie) bei der ArGe einreichen!

Jambaz
21.03.2006, 22:20
zuerst mal dankeschön für die schnelle Antwort nefertari1968

aber ich hab dich nicht ganz verstanden,heist das ich mus die Lohnsteuerklasse abändern ?
was passiert wenn ich das nicht tue ?
ich möchte das nämlich gar nicht,wenn ich wieder arbeiten sollte dann
kann ich die Lohnsteuerklasse ja nicht mehr rückgängig machen.

Upsala
21.03.2006, 22:29
Servus Jambaz!

Klick mal hier: www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=58992&highlight=lohnsteuer
8)

StephanK
22.03.2006, 08:30
Stupido hat Dich schon auf einen anderen Diskussionsfaden aufmerksam gemacht, in dem der Hintergrund des Verlangens der ARGE erklärt ist.

was passiert wenn ich das nicht tue ?Dir kann eine Kürzung der Regelleistung um 30 % wegen unwirtschaftlichen Verhaltens blühen.

Upsala
09.04.2006, 15:20
Mal kurz nachgefragt
Erstens funktioniert der von mir oben gesetzte link nicht mehr. :? Warum? :sad: Wollte da noch mal nachlesen, weil ich gerade zufällig hier www.sozialhilfe24.de/news_anz32.html ein interessantes Urteil (Az: S9 405/05 ER ) gefunden habe.
Also doch Vermögen und kein Einkommen? Also anrechnungsfrei, sofern unter der Freibetragsgrenze?

StephanK
09.04.2006, 16:33
Warum das link nicht mehr funktioniert weiss ich leider auch nicht - ich bin nur ein kleiner Moderator und ansonsten stupido in Sachen Technik :wink:
Vielleicht liest's unser Forum-Admin? :engel:
Aber danke für den Hinweis auf diese interessante Entscheidung des Sozialgerichts Leipzig! Ich werde sie in unsere Urteilssammlung aufnehmen.

ulysses
31.01.2007, 19:55
Jetzt bitte für mich Dummie auch nochmal. Da ich gerade gar nichts mehr verstehe.
Muß ich die Lohnsteuerkarte ändern lassen ?

Hintergrund: Mir ist bis auf den letzten Cent das Geld gestrichen worden - trotz Anwalt ...

efge
31.01.2007, 20:35
Hallo ulysses,

es freut, von Dir zu lesen :-) , aber es freut nicht zu erfahren, dass Du ohne Cent da stehst. :evil:

Könntest Du uns bitte etwas mehr "Input" geben?

Gruß

ulysses
31.01.2007, 21:21
Naja, nachdem ich mich hier rar gemacht hatte weil ich einfach nicht mehr konnte - jeden Tag diese Sachen lesen die einen mehr und mehr auf die Palme bringen - hatte ich auch eine Zeit lang relative Ruhe. So circa als ich gerade wieder allgemeine Zuversicht gewann ging der Spuk los.
Die ARGE überhäufte uns mit einer Flut von Schreiben und Forderungen (just nachdem der neue Antrag bewilligt worden war), so dass wir nicht mehr durchblickten und der festen Überzeugung waren dass die ARGE nicht gesetzmäßig sondern willkürlich handelt.
Um nun keine groben Fehler zu begehen, übergaben wir die Angelegenheit insgesamt einem Anwalt.
Wir liehen uns Geld um einen Widerspruch zu bezahlen und hofften das Beste. Im Dezember kam dann ein Schreiben dass die Bezüge gänzlich gänzlich eingestellt würden. Wieder um Geld betteln, wieder zum Anwalt (da wir glaubten dass das besser sei), wieder ein Einspruch.
Bald darauf kam wieder eine neue Forderung von der ARGE die die selben Dinge betraf die schon durch Auskunft über den Anwalt erledigt oder aber durch Widerspruch schwebend waren.
Diesmal wurde einfach darunter geschrieben dass man nicht widersprechen könne und wenn man dem verlangten nicht nachkäme, Paragraph 60 SGB1 verletzen würde und die Leistungen entzogen würden (!!! das selbe Geld noch einmal !!!).
Darauf haben wir nicht reagiert da sich die Forderungen samt Gesetzt ja nicht ändern, einfach nur deshalb weil man sie noch einmal stellt; die Anforderungen waren erfüllt b.z.w. bestand Widerspruch.
Jedenfalls sitzen wir jetzt ohne einen Pfennig d.h. ohne Miete, Nebenkosten u.s.w. bezahlen zu können.
Ein Punkt könnte noch der mit den Steuerkarten sein - die ARGE begründet ja nie etwas.

Upsala
01.02.2007, 00:29
Servus Ulysses!
Muß ich die Lohnsteuerkarte ändern lassen ?
Wenn die Leistungen die ihr (?) nach dem SGB II erhaltet dadurch vermindert werden können, denke ich, ja. Gab es denn keine konkreten Vorgaben? Klasse III meine ich, sollte für den/die Erwerbstätige/n wohl das meiste an Netto bringen.

ulysses
01.02.2007, 00:58
Doch. Meine Frau sollte von V nach III wechseln. Möglichst sollte sie vorab schon Angaben zum Verdienst machen den sie dann erzielen würde - man würde auch von einer Einstellung der Leistungen nach §40 SGB II absehen.
Das Ganze in Fristen gesetzt die einfach nicht einzuhalten sind.
Damit sind wir - unter anderem - zum Anwalt und der hat Widerspruch eingelegt.

(es wäre schön und ich sehr dankbar wenn noch jemand eine persönliche Meinung oder Bewertung des Urteils (weiter oben verlinkt hätte)).

StephanK
01.02.2007, 07:45
welcome back Ulysses!
Meiner Meinung nach ist das Verlangen der ARGE gerechtfertigt, wenn/weil dadurch der Lohnsteuerabzug geringer und das ausgezahlte Netto-Einkommen höher wird. Die steuerliche Gestaltung ist Teil der Pflicht, alle Möglichkeiten der Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen.

Im übrigen hat sie dadurch ja keinen Nachteil. Die Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; diese ist eine Jahressteuer und bei gleichem Jahreseinkommen gleich - egal, wieviel Lohnsteuer vorher abgeführt wurde. Ein Lohnsteuerabzug, der höher als notwendig ausfällt, führt nur dazu, dass nach Jahresende ein höherer Steuererstattungsbetrag anfällt. (Von diesem hätte der Alg II-Träger nichts mehr, wenn Ihr Euch mittlerweile aus der Bedürftigkeit befreit hättet.) Deswegen seit Ihr gehalten, die aktuell, d.h. den monatlichen Lohnsteuerabzug betreffend, günstigste Gestaltung zu wählen.

Ansonsten scheint's bei Eurer ARGE ein wenig drunter und drüber zu gehen. Es ist natürlich richtig, dass man seine Mitwirkungspflicht nur einmal erfüllen muss. Ohne präzise Kenntnis des (auch zeitlichen) Ablaufs lässt sich das nicht näher einschätzen, aber diese Einzelheiten sollte eigentlich auch der beauftragte Anwalt "im Griff haben". Notfalls muss man der ARGE halt via Sozialgericht auf die Sprünge helfen. Wenn derzeit überhaupt nicht geleistet wird, gibt es dazu auch Anlass.

ulysses
01.02.2007, 13:01
Ich danke Euch für Eure Einschätzungen recht herzlich.
Will sodann versuchen nochmal versuchen mit diplomatischen Geschick etwas 'rauszureißen. Hoffnung habe ich aus der Erfahrung heraus nicht.

Schicksal nimm' deinen Lauf ... :-((

ulysses
01.02.2007, 13:07
Ach, eine Frage würde ich mir noch erlauben (die ganz bestimmt woanders hingehört, sorry). Kann ich ohne Anwalt Klage beim Sozialgericht einreichen ?