Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltspflicht der Mutter obwohl keine BG?
blackperl
21.06.2007, 17:54
Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier im Forum und brauche Hilfe...
Es geht um meinen Hartz IV bescheid. Zur meiner Situation. Ich bin Arbeitslos geworden (durch Insolvenz),
weschalb ich der Kosten wegen meine alte Wohnung gekündigt habe und trotz meines Alters :) (26) wieder vorübergehend zu meiner Mum gezogen bin.
Mittlerweile beziehe ich ALG II und musste vor kurzem mein Antrag um 6 Monate verlängern.
Heute habe ich meinen Bescheid erhalten und bin fast aus allen Wolken gefallen. Plötzlich wurde mir (das aller erste mal!) ein Unterhalt
von 147 Euro als Einkommen angerechnet. Ich beziehe jedoch keinerlei Unterhalt, ebenfalls ist mir nicht bekannt das mir ein Unterhalt überhaupt noch zusteht.
Deshalb möchte ich die "Experten" unter Euch um Rat fragen. Ist meine Mum wirklich in dem Fall Unterhaltspflichtig mir gegenüber (mit 26!?),
sie verfügt übrigens über Arbeit und Einkommen.
Wie verhält es sich mit dem Unterhalt genau?
Vielen Dank im vorraus!
Tim
StephanK
21.06.2007, 20:22
:welcome: Tim,
es geht dabei wahrscheinlich nicht direkt um Unterhaltspflicht, sondern darum, dass Du keinen eigenständigen Haushalt führst, sondern mit Deiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft lebst. Das ist etwas anderes als eine Bedarfsgemeinschaft (aus dem Alter bist Du raus), aber auch da spielt das Einkommen Deiner Mutter eine Rolle - wobei die Anrechnung weniger streng ist als bei Bedarfsgemeinschaften.
Einzelheiten dazu findest Du im entsprechenden Artikel von Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_eltern_und_unterhalt).
blackperl
22.06.2007, 04:40
Hallo StephanK,
vielen Dank für den Tipp mit der FAQ!
Nun bin ich schlauer und weiß jetzt daß mein ALGII vom Einkommen meiner Mum abhängig gemacht werden kann. Das komische an der Sache ist halt das ich bisher einen anderen Mitarbeiter hatte der meine Bewilligunsbescheide verlänger hat. Der hat mir nie einen Unterhalt angerechnet. Der neue Bescheid ist aber von einer anderen Mitarbeiterin gemacht worden, mit der ich bisher noch nie zutun hatte. Das nächste Problem an der Sache ist, meine Mum verfügt zwar über ein relativ hoches Einkommen (Netto ca. 1700 Euro), hat aber durch Schulden (Kredite usw), praktisch (nachweisbar) auch nur ca. 150 Euro die ihr jeden Monat wirklich auf dem Konto bleiben, nach abzug aller Verpflichtungen. Und davon soll sie mir jeden Monat auch noch 147 Euro Unterhalt bezahlen?!
Worum es mir geht, ist es Sinnvoll in meinem Fall einen Wiederspruch einzulegen bei der ARGE, oder sagen die pauschal, daß die monatlichen Verpflichtungen meiner Mum wie zum Beispiel ein Autokredit, purer Luxus sind und nicht berücksichtigt werden können?
Ich hoffe Du verstehst mich worum es mir geht.... :)
Gruß
Tim
StephanK
22.06.2007, 07:14
Hallo Tim,
zum Thema neue Sachbearbeiterin: Eigentlich sollte so etwas natürlich nicht davon abhängen, wer gerade die Sachbearbeitung macht, aber leider kommen solche Ungleichbehandlungen vor. Wenn die Einkommensanrechnung korrekt ist, kannst Du Dich aber leider nicht darauf berufen, dass sie in den vorherigen Bescheiden vergessen worden war.
Zum Thema Schulden: Die werden nicht berücksichtigt, so lange nichts gepfändet wird. Deswegen halte ich einen Widerspruch für aussichtslos.
Für Deine Mutter ist das ärgerlich, denn Du bist in einem Alter, wo sie verständlicherweise davon ausgeht, dass Du "auf eigenen Füßen stehst" und sie selbst größere wirtschaftliche Bewegungsfreiheit hat. Damit kommst Du ihr jetzt ungewollt und unfreiwillig in die Quere.
Dieses Problem lässt sich eigentlich nur dadurch lösen, dass Du wieder ausziehst, denn dann gelten hinsichtlich der Unterhaltspflicht Dir gegenüber andere, weniger strenge Maßstäbe, d.h. sie kann einiges mehr für sich selbst beanspruchen. Dies unter der Voraussetzung, dass Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, was ich aber annehme.
quinkyjones
22.06.2007, 11:44
Hallo Stephan,
Schulden werden nicht berücksichtigt?
Hier bin ich anderer Meinung.
Es handelt sich nicht um eine BG, sondern um eine Haushaltsgemeinschaft
Wie wird Einkommen in einer Haushaltsgemeinschaft angerechnet?
§9 Abs. 5 SGBII.
Nach DA 32 zu §9 SGBII sind jedenfalls zusätzliche Belastungen freibetragserhöhend zu berücksichtigen:
Beispielhaft:
Beiträge zu Versicherungen
Kosten für eigene Aus- und Weiterbildungen
Zinsen und Tilgung für Schulverpflichtungen !!!!!!
Wenn §9 Abs.5 SGBII angewandt wird, ist jede Berechnung eine Einzelfallentscheidung.
Da bei der Unterstützungsvermutung dem Unterstützer nicht vorgeschrieben werden kann, in der Vergangenheit keine Schulden zu machen (Er stellt ja keine Ansprüche an irgendwelche Ämter), sind Schulden Schuldverpflichtungen, die berücksichtigt werden müssen.
Bei BG sieht das anders aus, hier werden Schulden bei Einkommen nicht berücksichtigt.
Gruß
quinkyjones
StephanK
22.06.2007, 12:03
Bei BG sieht das anders aus, hier werden Schulden bei Einkommen nicht berücksichtigt.Danke für den Hinweis auf diese Unterscheidung, die mir tatsächlich nicht bekannt war!
blackperl
24.06.2007, 19:05
Hallo Zusammen!
Vielen Dank für Euro Antworten.
Kurz anmerken wollte ich dazu, wir werden als BG von der ARGE geführt. Dennoch habe ich mich entschlossen einen Wiederspruch einzulegen, vor allem weil ich erfahren habe, dass für mich nach wie vor der alte Sachbearbeiter zuständig ist. Die Dame die den jetzigen Antrag bearbeitet hat, war nur eine Urlaubsvertrettung. Daher bleibt mir noch ein kleiner Hoffnungsschimmer.....:)
So bald ich das Ergebnis habe, werde ich es hier natürlich posten.
Gruß
Tim
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