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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung von Harz 4 zulässig bei Bedürftigkeit?


Knuffel1971
21.06.2007, 21:32
Hallo,

ich war bis zum 14.08.2006 bei der Arge gemeldet und habe Harz 4 bezogen. Am am 15.08.2006 habe ich dann endlich eine Vollzeitstellte angetreten. Wie es sich gehört habe ich dann ordnungsgemäß am 14.08.2006 meine Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zum 15.08.2006 einen Job in Vollzeit antreten kann. Ich muss dazu sagen, dass ich telefonsich erst am 14.08.2006 telefonsich für diesen Job die Zusage erhalten habe. Meine Sachebarbeiterin wollte sofort das Geld einstellen worauf ich ihr erklärt habe, dass ich ja nicht direkt ein volles Gehalt erhalte sondern nur eine Teilzahlung.

Also habe ich von der Arge am 31.07.2006 eine volle Zahlung erhalten, am 31.08.2006 eine volle Zahlung und am 29.09.2006 obwohl ich denen eine Mail geschickt habe, dass sie schon wieder einen Monat komplett überweisen. Erst nach meiner Mail wurden die Zahlungen eingestellt. Von meiner Firma habe ich am 31.08.2006 ein halbes Gehalt bekommen und am 26.09.2006 dann endlich meine erste volle Gehaltszahlung.
Nun kriege ich auf einmal von der Arge ein Schreiben ich hätte unvollständige Angaben gemacht und ich sollte gefälligst 2.320,15 zurückzahlen. Ich habe denen alles sofort mitgeteilt und auch geschickt Arbeitsvertrag, Abrechnungen was soll man denn sonst noch machen? Zu dieser Zeit war ich doch noch Bedürftig. Ich bekomme von der Arge eine Mitteilung, dass die Leistungen nach SGB II immer im voraus gezahlt werden der Arbeitsvertrag bei ihr der Arge zwar zeitnah ankam und von daher konnte ich den Arbeitsvertrag nur verspätet einreichen und so wäre es zur einer Überzahlung gekommen.

Mein erzieltes Einkommen müßte dann in dem Monat angerechnet werden, indem das Einkommen eingegangen ist (Zuflußprinzip)

Vielleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen, denn ich weiß langsam nicht mehr weiter was man hier noch machen kann und ob diese Berechnung so richtig läuft. Auch wie die sich zu dem Sachverahlt äußern ist für mich nicht nachvollziehbar. Klar muss ich Geld zurückzahlen keine Frage nur nicht für den Zeitraum wo ich Hilfebedürftig war.

Danke im voraus und LG

fragi
22.06.2007, 08:27
Hallo Knuffel1971,

ich werd jetzt erstmal alles ein wenig ordnen,

also du hast eine Vollzeit-Arbeitsstelle seit dem 15.08.06, wurde der ARGE rechtzeitig bekanntgegeben.

Du hast nach Antritt der Arbeitsstelle noch 3 ALG II Sätze bekommen (es ist ungewöhnlich dass die Zahlung am Monatsende für den nächsten Monat kommt und nicht wie gewohnt am 1.)

Es ist richtig, dass das Einkommen auf das ALG II angerechnet wird, die zahlung Ende Juli war dann wohl für den August gedacht und hier muss dein Einkommen (Teileinkommen) angerechnet werden, da du es im August bekommen hast.


Es kann für die Übergangszeit (Arbeitseinkommen wird normal später als ALG II gezahlt) zum Übergang weitergezahlt werden (aber nur als Darlehn)...
Wenn man jetzt noch die Höhe von deinem allg. Einkommen, die Höhe der Teilzahlung und dein ALG II Anspruch kennen würde könnte man noch ausrechnen ob die Höhe korrekt ist...

Aber im allgemeinen stimmt die Aussage der ARGE da du ja Einkommen hattest und damit keine volle Bedürftigkeit mehr vorlag.