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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wann nach Entbindung AL melden? Aufgabe der Selbständigkeit!


ahlbeck
22.06.2007, 07:48
Hallo,

ich bin seit eineinhalb Jahren selbständig und erwarte in wenigen Tagen meine Zwillinge. Jetzt möchte ich gerne mein Unternehmen abmelden und dann nach der Geburt meinen Restanspruch auf ALG I nehmen.

Wann sollte ich mich denn am Besten wieder AL melden? Schliesslich muss ich für den Arbeitsmarkt ja verfügbar sein, um ALG beziehen zu können - oder?

Wäre es demnach am Besten, mein Unternehmen mit der Geburt abzumelden, dann etwa 3 oder 6 Monate "Hausfrau" zu sein und mich danach wieder arbeitssuchend melden? :confused: Oder muss die AL-Meldung unmittelbar nach der Abmeldung des Unternehmens erfolgen?

Mein Restanspruch auf ALG I erlischt zum 31.03.08!

StephanK
22.06.2007, 08:44
Wann sollte ich mich denn am Besten wieder AL melden? Schliesslich muss ich für den Arbeitsmarkt ja verfügbar sein, um ALG beziehen zu können - oder?Verfügbar sein musst Du, das ist richtig. Im Sinne des Gesetzes verfügbar bist Du aber auch dann, wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz besteht (sechs Wochen vor und zwölf Wochen nach einer Zwillingsgeburt) und deswegen gar nicht vermittelt werden dürftest. Du könntest also Arbeitslosengeld beziehen und hättest dennoch die Gewähr, "in Ruhe gelassen" zu werden.
Ob Du das so willst ist aber natürlich Deine Entscheidung.

Oder muss die AL-Meldung unmittelbar nach der Abmeldung des Unternehmens erfolgen?Nein, sie ist nur von Deiner Bereitschaft abhängig, eine abhängige Arbeit aufzunehmen. Aber natürlich solltest Du darauf achten, ob und inwieweit Deine jetzige Krankenversicherung und ihr Tarif mit Deiner unternehmerischen Tätigkeit gekoppelt ist, damit "nix anbrennt", falls eine Zwischenzeit entsteht, während derer Du nicht mehr Unternehmerin und noch nicht wieder Arbeitslose bist.

fragi
22.06.2007, 08:44
Hatten wir das hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=45696) nicht schonmal das Thema? Oder hat sich an der Thematik was geändert? :engel:

ahlbeck
22.06.2007, 13:16
Stephan, herzlichen Dank für Deine aussagekräftige und hilfreiche Antwort! :)

Fragi, ja ich hatte eine Anfrage schon mal gestellt, war mir aber trotzdem nicht sicher,
wie es sich mit der "Verfügbarkeit" und den Fristen (nach Aufgabe der Selbständigkeit) verhält :patsch:

Jetzt habe ich aber trotzdem noch eine Frage.
Da mein Unternehmen letztes Jahr keinen Gewinn abgeworfen hat,
habe ich beim Elterngeld "nur" Anspruch auf den Mindestbetrag - sprich 2 x 300 EUR wg. Zwillinge.

Wird dieses Geld mit dem ALG I verrechnet?

1000 Dank!