ahlbeck
22.06.2007, 07:48
Hallo,
ich bin seit eineinhalb Jahren selbständig und erwarte in wenigen Tagen meine Zwillinge. Jetzt möchte ich gerne mein Unternehmen abmelden und dann nach der Geburt meinen Restanspruch auf ALG I nehmen.
Wann sollte ich mich denn am Besten wieder AL melden? Schliesslich muss ich für den Arbeitsmarkt ja verfügbar sein, um ALG beziehen zu können - oder?
Wäre es demnach am Besten, mein Unternehmen mit der Geburt abzumelden, dann etwa 3 oder 6 Monate "Hausfrau" zu sein und mich danach wieder arbeitssuchend melden? :confused: Oder muss die AL-Meldung unmittelbar nach der Abmeldung des Unternehmens erfolgen?
Mein Restanspruch auf ALG I erlischt zum 31.03.08!
ich bin seit eineinhalb Jahren selbständig und erwarte in wenigen Tagen meine Zwillinge. Jetzt möchte ich gerne mein Unternehmen abmelden und dann nach der Geburt meinen Restanspruch auf ALG I nehmen.
Wann sollte ich mich denn am Besten wieder AL melden? Schliesslich muss ich für den Arbeitsmarkt ja verfügbar sein, um ALG beziehen zu können - oder?
Wäre es demnach am Besten, mein Unternehmen mit der Geburt abzumelden, dann etwa 3 oder 6 Monate "Hausfrau" zu sein und mich danach wieder arbeitssuchend melden? :confused: Oder muss die AL-Meldung unmittelbar nach der Abmeldung des Unternehmens erfolgen?
Mein Restanspruch auf ALG I erlischt zum 31.03.08!