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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Freundin zusammen ziehen


stix one
22.06.2007, 13:20
Hallo leute.
Also wir haben folgendes Problem:
Ich will mit meiner Freundin zusammen ziehen, sie ist 18 ist in der Ausbildung, Ich bin 19 und in der BG meiner Mutter (Bin auf Ausbildungssuche).
Wir wollen in eine Wohnung ziehen die 422 Euro Warm kostet.
Ihre gründe zum Ausziehen sind das sie von ihrer Mutter geschlagen wird und schon mehrere Verfahren am laufen sind.
Meine gründe wären das ich kein eigenes Zimmer habe (Schlafe im schlafzimmer meiner mutter sie in der Stube) und meine 12 Jährige schwester hat nur ein durchgangszimmer.
Könnt ihr uns tips geben wie wir was beantragen und was uns zusteht?
Können wir die Kaution beantragen und die Erstaustattung?
Wieviel ALG2 steht mir zu wenn ich aus der BG meiner Mutter raus bin?
danke im vorraus yours stixone

fragi
22.06.2007, 14:22
schau mal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=45168)rein, da steht alles soweit was bekannt ist drin...

sie brauch keinen Grund zum ausziehen sei dem noch hinzugefügt da sie nicht ALG II Berechtigt ist.

stix one
23.06.2007, 12:43
also kann sie auch kein wohngeld beantragen?
oder muss das übers bab gehen?
was ist mit mir?

StephanK
23.06.2007, 13:06
Bezüglich Deiner Freundin empfehle ich, die Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit für Azubis (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html) gründlich anzuschauen (auch die links auf der rechten Leiste). BAB setzt eine gewerbliche Berufsausbildung (Lehre) voraus. Falls sie eine rein schulische Ausbildung macht, müsste sie BAföG beantragen, aber erst mal sich informieren, ob der Ausbildungsgang "BAföG-fähig" ist.

Hinsichtlich Dir selbst bin ich sehr skeptisch, ob Dir überhaupt irgendeine Sozialleistung gezahlt würde. In Deiner Situation ist Deine Mutter noch voll in der Unterhaltspflicht. Die beengten Wohnverhältnisse könntet Ihr ändern, indem Ihr (=die Familie) eine neue Wohnung sucht und Wohngeld beantragt. Aber eine eigene Wohnung wird Dir wohl niemand finanzieren, solange Du noch auf Ausbildungssuche bist.

stix one
23.06.2007, 15:40
gut zur not ziehe ich ohne erlaubnis aus und bekomme 80prozent oder?

StephanK
23.06.2007, 17:38
... und bekomme 80prozent oder?ja ... und keinen Cent für Miete! Das solltest Du Dir also gut überlegen.

stix one
24.06.2007, 17:47
na gut da danke ich euch wir haben schon ohne wohngeld alles durch gerechnet und es klappt auch so.
aber wenn cih es beantrage und das mit der kaution und erstaustattung wie schreibe ich des?

VIERZEHNNOTHELFER
25.06.2007, 09:50
wieso Kaution und Erstausstattung, ich dachte Du wolltest unerlaubt
umziehen? Da kann es doch nichts geben.
Deine Mutter ist doch unterhaltspflichtig, Du bist 19.

stix one
25.06.2007, 11:02
sie selber kann keinen unterhalt zahlen

VIERZEHNNOTHELFER
25.06.2007, 14:36
in Form von Kost und Logis bei sich kann sie das sehr
wohl. Da wird die ARGE auch darauf bestehen.