SvenK
22.06.2007, 14:16
Als Ergänzung zu meinem anderen Posting hier noch eine wichtige Frage:
In meinem Mietvertrag steht ....
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit...bla...bla...Einhaltung der Kündigungsfristen:
3 Monate wenn 5 Jahre verstrichen sind
6 Monate wenn mehr als 5 Jahre verstrichen sind
9 Monate wenn mehr als 8 Jahre verstrichen sind
12 Monate wenn mehr als 10 Jahre vertrichen sind
Das Ganze ist fest im Vertrag vorgedruckt, also nicht extra vereinbart. Ich habe nun gelesen, dass das Kündigungsrecht dahingehend geändert wurde, dass MIETER grundsätzlich nur 3 Monate Kündigungsfrist haben, auch wenn der Vetrag vor dem 01. September 2001 geschlossen wurde (ist in meinem Fall der 15.05.2001)
Ist das so richtig?
Und was für Möglichkeiten hat man als Hartz IV Empfänger bei der Wohnungssuche, das doppelzahlen von Mieten dür neue und alte zu vermeiden?
Vielen Dank für Infos!!!!
In meinem Mietvertrag steht ....
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit...bla...bla...Einhaltung der Kündigungsfristen:
3 Monate wenn 5 Jahre verstrichen sind
6 Monate wenn mehr als 5 Jahre verstrichen sind
9 Monate wenn mehr als 8 Jahre verstrichen sind
12 Monate wenn mehr als 10 Jahre vertrichen sind
Das Ganze ist fest im Vertrag vorgedruckt, also nicht extra vereinbart. Ich habe nun gelesen, dass das Kündigungsrecht dahingehend geändert wurde, dass MIETER grundsätzlich nur 3 Monate Kündigungsfrist haben, auch wenn der Vetrag vor dem 01. September 2001 geschlossen wurde (ist in meinem Fall der 15.05.2001)
Ist das so richtig?
Und was für Möglichkeiten hat man als Hartz IV Empfänger bei der Wohnungssuche, das doppelzahlen von Mieten dür neue und alte zu vermeiden?
Vielen Dank für Infos!!!!