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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : minijob und 1€ job, was bleibt übrig?


Nonick
22.06.2007, 18:26
Moin,moin...
ich trage nun seit zwei Monaten einmal wöchentloich Zeitungen aus... 3 Stunden laufen für 12,50€ . Aber was soll´s, besser als nichts ;-)
So komm ich im Monat auf 50-70 Euro (ab und an mal ne Extraausgabe). Nun soll ich einen 1 € job beginnen.. 15-18 Uhr, auch am WE.. Hab dann zwar kaum Zeit für Tochter, aber das muß sie ja eh lernen :-/

Nun aber zu meiner Frage.. wenn ich nun den 1 € Job (Teilzeit, also max 20 Stunden/Woche) habe, wird der als Einkommen angerechnet?? Das hieße in meinem Falle ja, dass ich in Zukunft den Zeitungsjob für ein paar Cent erledigen würde.

Ich vertrau nicht ganz auf die Aussage der 1€-Vermittlerin. Die meinte, ich könnte den Verdienst ganz behalten, er würde nicht in die 100 € und 20% Klausel fallen.. und zusätzlich bekäme ich auch Fahrgelderstattung

das hab ich hier aber ganz was andres gelesen...

Ich könnte jetzt sogar noch ne 2. tour mit dem gleichen Konditionen bekommen, aber das würde zeitlich ja kaum noch hinhaun.. Vom Geld mal ganz abgesehn...

quinkyjones
22.06.2007, 19:32
Hallo Nonick,

Der 1€-Job ist eine zusätzliche Arbeitsgelegenheit, für den eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese Entschädigung unterliegt NICHT der Einkommenanrechnung.
Mit dem Zeitungenaustragen, das ist ein normaler Nebenjob: Hier gilt folgendes:
100€ Grundfreibetrag
von 100-800€ Verdienst zusätzlich 20% Selbstbehalt.
Du bekommst also Deinen normalen Hartz-IV-Betrag
Die Aufwandsentschädigung aus dem 1€-Job + Fahrtkosten dafür, WENN diese gewährt werden (es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf)
+ den Lohn in voller Höhe aus Deiner Nebentätigkeit, sofern diese im Monat 100€ nicht überschreitet, vom Überschreitenden Betrag darf man nur 20% behalten.

Gruß
Quinkyjones

Nonick
26.06.2007, 16:29
Moin,moin..
Danke für die, wie immer, schnelle und kompetente Hilfe