Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unterhaltskosten niedriger als beantragt!
ich lebe in einem untermietverhältnis und habe bei meinem alg2 antrag unterhaltkosten beantragt. dazu habe ich alle erforderlichen unterlagen eingereicht. heute habe ich die genehmigung bekommen. die unterhaltskosten weichen aber von den beatragten ab und belaufen sich auf nur 172,50 €, ohne heizung. in der begründung dazu heisst es:
bei der berechnung wurde der höchstbetrag für einen 2 personenhaushalt berücksichtigt.
das verstehe ich nicht, wieso 2 personenhaushalt. ist das so rechtens, oder kann ich dagegen wiederspruch einlegen?
und wenn wiederspruch, was sollte da ungefähr drin stehen?
danke im voraus
StephanK
22.03.2006, 13:55
Ja, Du solltest Widerspruch einlegen.
Mir ist nicht so ganz klar, was Du mit "Unterhaltskosten" meinst, ich nehme aber an die Kosten der Unterkunft. Dazu gehören natürlich auch die Heizkosten, die bei einem Untermietverhältnis rechnerisch von den Heizkosten des Hauptmieters getrennt werden müssen, wenn keine Pauschal-Warmmiete vereinbart ist.
Die Sache mit dem 2-Personen-Haushalt verstehe ich auch nicht; sie dürfte aller Voraussicht nach schlicht falsch sein.
Leg also schriftlich Widerspruch ein. Gib ihn am besten persönlich ab und lass Dir die Entgegennahme des Widerspruchs auf einer Kopie vom Amt schriftlich mit Datum bestätigen.
Der Widerspruch muss eigentlich gar nicht begründet werden, aber es ist nützlich, dies zu tun. Liste einfach mit Deinen Worten auf, was Dir in dem Bescheid falsch und/oder nicht plausibel erscheint. Natürlich muss eindeutig erkennbar sein, gegen welchen Bescheid der Widerspruch sich richtet, also Datum und Aktenzeichen/BG-Nummer des Bescheides angeben.
danke für deine antwort. natürlich meine ich unterkunftskosten.
die heizkosten werden ja auch bezahlt, nur meine meite beträgt lt. untermietvertrag 200 €, das amt will aber mit der o.a. begründung davon nur 172,50 € bezahlen. ich habe noch nie was von einem höchstsatz für einen 2 personenhaushalt gehört. ausserdem sind wir kein 2 personenhaushalt. die bescheinigung der witschaftlichen unabhängigkeit untereinander habe ich dem amt auch schon schriftlich bestätigt.
StephanK
22.03.2006, 15:29
Da ich die örtlichen/kreisbezogenen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft nicht kenne, ist es schwierig, genaueres dazu zu schreiben. Es kann sein, dass bei Dir Untermieter nicht als 1-Personen-Haushalt betrachtet werden und man Dir deshalb nur den halben Satz für einen Zweipersonenhaushalt zubilligt. So ganz aus der Luft gegriffen ist das auch nicht, weil durch die (wahrscheinliche) gemeinsame Nutzung von Küche und Bad ja ein Rationalisierungseffekt erzielt wird, von dem der Alg II-Träger sozusagen etwas ab haben möchte.
Unabhängig von dem Widerspruch kannst Du natürlich auch noch mal mit Deiner ARGE reden und genau nachfragen, worauf diese Berechnung beruht und wie sie begründet wird. Es könnte nützlich sein, das vor Einlegung des Widerspruchs zu tun, weil Du dann die Argumente der ARGE besser kennst.
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