DasKleineChaos
22.03.2006, 16:29
Hallo.... folgende Situation ... Im Oktober 2004 schied ich wegen betriebsbedingter Kündigung aus meinem Job als Casinomitarbeiter aus.
Ich beantragte zunächst ALG1, was auch ohne weiteres funktionierte.
Nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit übernahm ich eine Gaststätte und erhielt für die ersten 6 Monate ein Überbrückungsgeld. Nun, nach knapp 15 Monaten Selbstständigkeit sehe ich mich gezwungen, aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, den Betrieb zu schließen bzw. abzugeben.
Meine Fragen: Werde ich, aufgrund der Geschäftsaufgabe Arbeitslosengeld erhalten ( da noch keine 2 Jahre vergangen sind seit meiner Letzten Zahlung von ALG1 und ein theoretischer Restanspruch von 9 Monaten existiert ) ? Gibt es wegen der Aufgabe Sperrzeiten beim ALG1 ? Zudem bin ich privat krankenversichert... Gibts da Zuschüsse vom Amt oder die Möglichkeit in die gesetzliche KV zurückzukehren ?
Vielen Dank im Voraus !
LG Lutz
Ich beantragte zunächst ALG1, was auch ohne weiteres funktionierte.
Nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit übernahm ich eine Gaststätte und erhielt für die ersten 6 Monate ein Überbrückungsgeld. Nun, nach knapp 15 Monaten Selbstständigkeit sehe ich mich gezwungen, aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, den Betrieb zu schließen bzw. abzugeben.
Meine Fragen: Werde ich, aufgrund der Geschäftsaufgabe Arbeitslosengeld erhalten ( da noch keine 2 Jahre vergangen sind seit meiner Letzten Zahlung von ALG1 und ein theoretischer Restanspruch von 9 Monaten existiert ) ? Gibt es wegen der Aufgabe Sperrzeiten beim ALG1 ? Zudem bin ich privat krankenversichert... Gibts da Zuschüsse vom Amt oder die Möglichkeit in die gesetzliche KV zurückzukehren ?
Vielen Dank im Voraus !
LG Lutz