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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV. Nebenbei auf 400-Euro-Basis tätig


Goleo
16.01.2006, 11:42
Hallo,

hab mich gerade in diesem Portal registriert, um auf einige Fragen evtl Antworten zu bekommen.
Also, meine Situation ist folgende; Ich bin ALG-I-Empfänger (knapp 750 EUR!), doch mein Anspruch läuft zum 1.2.06 aus, d. h. Hartz IV. Nebenbei bin ich seit November auf 400-Euro-Basis tätig, diese Tätigkeit muss ich nun aber als selbständige ausgeben. Einmal aus Gründen der Abrechnung mit der Firma und natürlich wegen der härteren Kontrolle bei Hartz IV.
Nun wollte ich erst einmal beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen,damit mich mein Arbeitgeber korrekt auszahlen kann (Bislang haben die mir auf den bescheid fürs Arbeitsamt geschrieben,dass ich nicht mehr als 165 EUR verdiene), anschließend oder auch sofort werde ich beim Antrag auf ALG II alle Einkünfte korrekt angeben: das wären dann die besagte Tätigkeit sowie ein Nebenverdienst am Wochenende, bei dem aber nicht mehr als 150 EUR/Monat rausspringt.

Das war jetzt etwas verwirrend...??Also, mein Arbeitgeber hat mir jetzt geraten,dass ich ein Kleingewerbe anmelde, so dass ich diese beiden Sachen ohne weiteres angeben kann. Nun die Frage:

- Steht mir dann noch Unterstützung vom Arbeitsamt bei Hartz IV zu?
- Oder habe ich dann eigentlich gar nichts mehr mit Hartz IV zu tun??
- Kann ich stattdessen Überbrückungsgeld beantragen?
- Wenn ja, wie stehen meine Chancen,dass dies bewilligt wird?? Da ich zwar auf selbständiger Basis arbeite, ich aber ja keine Firma gründen will...?

Und noch eine andere Frage:
- Wo liegt bei Hartz IV die Grenze, bis zu der anteilig Miete zu einer angemessenen Wohnung gezahlt wird? Bin gerade mit einem Freund in eine WG gezogen (80 qm, 450 EUR bezahlt mein Vater an Miete), die für einen Arbeitslosen vermutlich etwas übertrieben ist...
- Kann ich es so darstellen, dass mein Mitbewohner einen Anteil von 500-550 EUR zahlt (wenn er dies unterschreibt) oder merken die das??

Ich hoffe, dass war jetzt einigermaßen verständlich...Mir geht es erst einmal darum: Soll ich überhaupt Hartz IV beantragen oder hab ich beim Überbrückungsgeld bessere Karten?Oder soll ich beides parallel beantragen?Und was ist mit dem Kleingewerbe??

Schönen Gruß,
Goleo.

Betroffener
16.01.2006, 12:34
:welcome: Goleo,

das sind wirklich eine Menge Fragen und es scheint, als ob Du Dir selber noch nicht so recht im klaren bist, mit dem was Du willst und nicht willst und wie sich das im Zusammenspiel mit den Ämtern regeln lässt

- Steht mir dann noch Unterstützung vom Arbeitsamt bei Hartz IV zu?
Ja, aber nur im Rahmne von Hartz IV

- Oder habe ich dann eigentlich gar nichts mehr mit Hartz IV zu tun??
JEIN
- Kann ich stattdessen Überbrückungsgeld beantragen?
Ja - aber das solltest Du schnellstmöglich tun, damit noch ein Restanspruch an ALG I übrig bleibt. Dann ist aber eine Firmengründung erforderlich - was aber nicht viel kostet.
Wenn Du deine Tätigkeiten noch etwas ausweiten könntest bei weiteren Arbeitgebern, wäre das sicher sinnvoll.
- Wenn ja, wie stehen meine Chancen,dass dies bewilligt wird?? Da ich zwar auf selbständiger Basis arbeite, ich aber ja keine Firma gründen will...?
Um die Anmeldung einer Firma wirst Du wohl nicht herumkommen - das ist aber nichts schlimmes.

Bezüglich der angemessenen Miete gibt es keine vorschriebenen Grenzen - das ist regional und kommunal vollkommen unterschiedlich.
Hier empfehle ich einen Blick in die verschiedenen KdU-Richtlinien:
KDU-Richtlinien bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)

Bei einer WG wird die Miete und die Kosten für diie Heizung üblicherweise geteilt - da dürfte dann die Hälfte Hartz IV verträglich sein.

Da Dein Vater die Miete trägt, sehe ich noch ein anderes Problem auf Diich zukommen unter Hartz IV Bedingungen:
Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
Wenn die Bedingungen passen, könnte sich das Amt da aus der Schlinge ziehen und Dein Vater wird fällig als Refinanzier von Deinem ALG II + Kosten der Unterkunft.

Insgesamt wäre der Besuch einer lokalen Beratungsstelle zu empfehlen. Adressen findest Du hier:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)