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hallo zusammen.
ich beziehe seit dem 1.2.2006 algII. bei der antragstellung habe ich natürlich alles wahrheitsgemäß -war sehr naiv - angegeben. nachdem ich ende febr. den bescheid bekommen habe, habe ich mich mit dem thema ersteinmal richtig auseinander gesetzt. bin dadurch auch auf dieses forum gestossen. bin jahrelang selbstständig gewesen u. meine partnerin ist angestellte. wir wohnen seit 5 jahren in einer gemeinsamen wohnung und haben den mietvertrag gemeinsam unterschrieben. ok, ich weiss das das alleine für die arge reichte um uns in eine eäG einzustufen. jedoch bin ich dagegen trotzdem angegangen indem ich einen widerspruch eingelegt habe u. diesen mit entsprechenden gesetzestexten - die ich mir hier aus dem netz geholt habe - untermalt. jetzt bin ich gerade dabei mit unserem vermieter ein deal einzugehen. meine partnerin wird zum 1.4.2006 hauptmieter u. ich werde dann bei ihr untermieter. was meint ihr dazu? ich weiss ich hätte es besser vor der antragstellung machen sollen, aber unwissenheit schützt vor torheit nicht.
Hallo Eddi,
du schreibst:
jetzt bin ich gerade dabei mit unserem vermieter ein deal einzugehen. meine partnerin wird zum 1.4.2006 hauptmieter u. ich werde dann bei ihr untermieter.
- ist wie ich finde ein guter Ansatz späteren Schwierigkeiten mit der ARGE aus dem Weg gehen zu können. Als Grund könntest DU ja sagen die Zimmeraufteilung hat sich geändert und deswegen der neue Untermietsvertrag, soll ja auch alles rechtens sein. :D
besser wäre natürlich gewesen es vorher schon so zu halten, aber was solls so geht das auch, außerdem könntet ihr wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt genauso gut eine WG sein, aber mit Untermietsvertrag ist schon besser.
Ihr solltet beim aufsetzen aufpassen was ihr dort hineinschreibt, denn so Sachen wie Möblierung, Waschmaschinenbenutzung u.s.w. zieht das Amt ab, - also nicht in den Nebenkosten erwähnen.
MfG
border
hallo border,
vielen dank für die info. gibt es vielleicht eine vorlage o.ä. für einen untermietvertag. was z.b. die waschmaschine angeht..so haben wir eine in der wohnung..weiterhin können die mieter auch im haus eine gemeinschaftswaschmaschine nutzen gegen entgelt.
Hi Eddi und border,
will mich da eigentlich nicht einmischen, aber hier rate ich doch zur Vorsicht !!!!!
Denn so dooffffff sind die auf dem Amt auch nicht :-x :-x
".... ich wohne seit 5 Jahren ........"
Was wurde bei dem Erstantrag so alles angegeben ???
Es stimmt, unwissenheit schützt nicht vor torheit, aber auch nicht vor Schaden !!!!
Bitte nicht falsch verstehen, aber die Sache muß höchst sorgsam angegangen werden, die Argumente müssen glasklar stimmen !!!!
Hallo Eddie,
Arco hat schon Recht wenn er sagt aufpassen, aber wenn ihr alles richtig macht und auch kein eöG seid was soll dann schiefgehen?
habe hier mal einen link( nach langer Suche) gefunden da steht was zu den nicht erstattungsfähigen Nebenkosten auf Seite 4.
hier der link (http://www.my-sozialberatung.de/files/Kdu%20Neuss.pdf)
MfG
border
hallo border,
danke für den link. ich war bei der antragstellung einfach zu naiv u. habe alles angegeben. selbst auf die bemerkung hin, das die sachbearbeiterin mir sagte das das einkommen von meiner partnerin mitangerechnet wird, habe ich nicht gleich heftig protestiert. erst jetzt u. nachdem meine partnerin sagte, was sie denn mit meiner situation zu tun hätte..bin ich ein wenig wach geworden. ausschlagebend war od. ist auch die tatsache das man von meiner partnerin kontoauszüge von den letzten 30 tagen fordert. und dagegen hat sie was - verständlicher weise - . ich hatte nämlich veranlasst das die leistungen auf ihr bankkonto gehen, weil von ihrem konto auch seit beginn der mietzeit die miete abgebucht wird. würde die leistungen auf mein bankkonto gehen schluckt es die bank aufgrund von überzogenen konto.
Hallo Eddie,
habe ich recht gelesen:
ich hatte nämlich veranlasst das die leistungen auf ihr bankkonto gehen, weil von ihrem konto auch seit beginn der mietzeit die miete abgebucht wird. würde die leistungen auf mein bankkonto gehen schluckt es die bank aufgrund von überzogenen konto.
- das würde mich als Sachbearbeiter aber auch stark stutzen lassen, denn ein gemeinsames Konto ist eine der Grundvoraussetzungen für eine eäG!
hier würde ich schnellstens für Abhilfe schaffen falls Du es noch nicht getan hast, denn so sieht es nicht nur für das Amt so aus wie wenn Ihr gemeinsam wirtschaftet.
würde die leistungen auf mein bankkonto gehen schluckt es die bank aufgrund von überzogenen konto.
- da würde ich dann schnellstens mit Deiner Bank eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden treffen, denn sicher ist Dir auch an einer Abtragung dieser gelegen. (z.B. jeden Monat 50 Euro)
MfG
border
hallo border,
vielleicht kam das nicht richtig rüber..wir haben u. hatten nie ein gemeinsames konto. schon deswegen weil ich jahrelang selbstständig bin bzw. war. ich habe altschulden aus meiner eheseinerzeit mitgebracht. meine partnerin hat seit jahren ihr eigens konto sowie auch ich. keiner von beiden hat eine vollmacht für die jeweiligen konten.
der vermieter hat die bankverbindung von meiner partnerin. das haben wir seinerzeit aus reiner sicherheit gemacht. ihr einkommen ist regelmässig..meines dagegen ist u. war unregelmässig....
Hallo Eddi,
alles klar, ich dachte schon.
Mfg
border
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