Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II: Ministerin Dreyer für längere Bewilligungszeiträume
ALN - Robot
14.05.2005, 00:08
Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD) hat sich in die Probleme um die Zahlungen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bad Kreuznach an Bezieher von Arbeitslosengeld II eingeschaltet. Sie kritisiert, dass ALG II jeweils nur für kurze Zeiträume bis zu sechs Monaten bewilligt werde. Die Arbeitsgemeinschaften hätten durch diesen großen Verwaltungsaufwand zu wenig Kapazitäten für die eigentliche Vermittlungsarbeit.
Pressemitteilung des Ministeriums hier... (http://www.masfg.rlp.de/Aktuelles/presse2000.asp?Anzeige=Yes&Index1=483.)
StephanK
14.05.2005, 09:17
Da hat die Frau einfach recht! Man hat diese Regelung in das SGB II eingefügt, um "Karteileichen" loszuwerden, die es bei der versprochenen intensiveren Betreuung eigentlich sowieso nicht geben dürfte - und damit massenhaft (wo)manpower in der laufenden Antragsbearbeitung gebunden, statt sie in die Vermittlung und Aquisition von Arbeitspläzen zu stecken. Ich bin nur gespannt, ob dieser Presseerklärung auch eine Initiative im Bundesrat folgt...
Betroffener
14.05.2005, 12:08
Die Frau hat mit Sicherheit Recht, aber nur um die "Karteileichen" ging es dabei wohl weniger. Eher mehr um Reglementierung und Kontrolle, damit es nicht zu teuer wird - wobei letzteres durch die pure Masse nach hinten losgegangen ist bei den kurzen Laufzeiten der Bescheide.
Weiterhin habe ich bis heute nicht begriffen, wieso es keine Klagen gibt wegen der Verkürzung der Versicherungsleistungen in der Arbeitslosenversicherung.
Entweder ist es eine Versicherung, dann muß auch ein gesundes Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung bestehen (ggf. mit einem sozialen Faktor) oder es ist eine steuerliche Abgabe unter falscher Flagge, die teilweise zweckentfremdet eingesetzt wird.
In jedem Fall handelt es sich um einen dem Betrug bzw. der Veruntreuung nahestehenden Sachverhalt nach meiner Auffassung.
StephanK
14.05.2005, 12:59
Weiterhin habe ich bis heute nicht begriffen, wieso es keine Klagen gibt wegen der Verkürzung der Versicherungsleistungen in der Arbeitslosenversicherung.
Entweder ist es eine Versicherung, dann muß auch ein gesundes Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung bestehen (ggf. mit einem sozialen Faktor) oder es ist eine steuerliche Abgabe unter falscher Flagge, die teilweise zweckentfremdet eingesetzt wird.
In jedem Fall handelt es sich um einen dem Betrug bzw. der Veruntreuung nahestehenden Sachverhalt nach meiner Auffassung.
Ist zwar jetzt ein klein wenig off-topic, aber Du sprichst da ein heikles Thema an, die sog. Beitragsproportionalität in den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da noch was kommen wird, und möglicherweise etwas, das letztendlich das Bundesverfassungsgericht arg in's Schwitzen bringen könnte. Einerseits betont es nämlich gerne den "großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers" in sozialrechtlichen Fragen, andererseits hat es sich darauf festgelegt, dass Ansprüche an die Sozialversicherung, die mit eigenen Beiträgen erworben wurden, so gut wie Eigentum sind. Bei einer entsprechenden Klage könnte es von der zuletzt genannten Position kaum abrücken - und dann Gnade Gott dem Finanzminister...
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