Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Monat fehlt mir bei neuer Stelle
Darkrider
25.06.2007, 09:15
mit 55 Jahren und nach 6 Jahren Hartz4 habe ich zu 99% eine neue Stelle.
Beginn 1.7.07
Ende dieser Woche bekomme ich ja noch Stütze für den Monat Juli im Voraus,
mein neuer Arbeitgeber bezahlt ja aber erst Ende Juli.
Bevor ich bei Arge vorspreche,hat jemand Ahnung,wie der Ablauf ist?
muß ich den Monat an Arge zurückzahlen,läuft das als Darlehen?muß ich einen Antrag stellen?
..im Voraus schon mal Danke für aussagekräftige Antworten :-P
Wenn bekannt ist das das erste Gehalt am Ende des ersten Arbeitsmonats aufs Konto kommt, hast Du die Möglichkeit diesen Monat als Darlehn zu erhalten, welches Du dann zurückzahlen musst (in Raten).
Aber vielleicht lässt sich mit dem neuen Chef verhandeln das das erste Gehalt genau am 1. des Folgemonats gebucht wird? Dann hättest Du für den ersten Arbeitsmonat noch vollen ALG2-Bezug, weil in dem Monat noch "Bedürftigkeit" besteht.
Herzlichen Glückwunsch übrigens zur neuen Stelle :sensationell:
LG
Darkrider
25.06.2007, 09:59
Danke für die schnelle Antwort und die Glückwünsche,Trish
hhhmmm,dürfte kein Problem sein,den 1.Monat am 1.8. überweisen zu lassen,kenne ihn gut.
was muß ich denn bei Arge als Einstellungstermin angeben und wann,so das sie mir nichts streichen können?1.7.oder 1.8.??
das Risiko,bei Kontrolle im Juli erwischt zu werden,kann ich nicht eingehn,ist möglicherweise meine letzte Chance.....:(
Da Du am 1.7. anfängst, gibst Du auch den 1.7. als Arbeitsbeginn an, allerdings musst Du darauf hinweisen dass das Gehalt erst am 1.8. eintrifft & dies vermutlich später auch per Kontoauszug belegen, damit der Juli Dir nicht gestrichen wird.
LG
P.S. Und jetzt mal auf zur ArGe :razz:
Darkrider
25.06.2007, 11:20
P.S. Und jetzt mal auf zur ArGe :razz:
Jou,..wenn ich den Arbeitsvertrag habe,morgen oder übermorgen.
werde berichten,wie´s gelaufen ist,
vielen Dank erstmal
Darkrider
26.06.2007, 13:39
also....
hab gestern nen Probelauf gemacht,Stelle ist sicher,Freitagnachmittag krieg ich Vertrag,ab Montag 2.7.gehts los......
hab nun bei Arge abgerufen,wie oben beschrieben,Geld von neuem Arbeitgeber krieg ich erst aufm Konto 5.8.,wird 2.8. abgeschickt.
die freundliche Dame bei Arge meinte,egal,du zuviel gekriegt für Juli,wäre doppelt.....also zurückzahlen :confused:
ist das von Region oder Stadt evtl.verschieden??
Efe47169
26.06.2007, 14:06
Hallo,
habe das gleiche Problem wie du.
Werde zum 02.07.07 wieder arbeiten und somit fehlt mir auch
1 Monat Geld.
Ich finde diese Regelung doof. Wie soll ich das zurück bezahlen ?
auch wenn`s nur in Raten sind.
Bei meinem neuen Arbeitgeber werde ich nicht viel mehr verdienen als
das was ich zur Zeit bekomme ( Hartz IV )
Ich freue mich aber trotzdem wieder arbeiten zu dürfen.
Es wäre schön, wenn es einen Ausweg geben würde.
Lg
Efe
ie freundliche Dame bei Arge meinte,egal,du zuviel gekriegt für Juli,wäre doppelt.....also zurückzahlen
Das ist nichts als ne lüge... Es gilt hier das Zuflußprinzip, das heißt es kann nur Geld angerechnet werden, was auch in dem Betreffendem monat zufließt... gegen so einen bescheid würde ich sofort widerspruch einreichen!
Darkrider
26.06.2007, 14:23
Hi Fragi,
gibts irgendwo Input bzzgl.Zuflußprinzip??
Wenn es da ein Gesetz gibt,werd ich dagegen angehn.
Muß dabei sagen,hatte am Teflon nicht meine Sachbearbeiterin dran,sondern ne andere...
Werde am Montagmorgen mit Arbeitsvertrag hindackeln und mich abmelden,
wäre dann natürlich schön,wenn ich ihr schon was sagen könnte,
von wegen ist nicht mit zurückzahlen nach §§ !..? :patsch:
@Efe
stimmt schon,man kann froh sein,überhaupt wieder ne Stelle zu kriegen und der erste Gedanke ist "sch.. auf den einen Monat"irgendwie überbrückt man das,
aber ich finde,hier gehts auch ums Prinzip,wenn da eine Vorschrift oder ein Gesetz ist,sollte man das wahrnehmen.....
wir haben uns auch in der H4 Phase an die Gesetze lückenlos halten müssen
Schau mal in die Weisungen der BA zum §11 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)
Seite 13 unter §2 Nr.2
Gehört also zum §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html), wird im selbigen aber nicht so "ausführlich" erwähnt sondern steht in den Weisungen.
Nach diesen Weisungen arbeitet auch dein SB, also auf die Seite in der Weisung aufmerksam machen ;)
Darkrider
26.06.2007, 18:03
mmhh,bin zu blöd zum lesen,finde nix. :wut:
Hinweise S.13 §2 Nr.2 ist da nicht.....
:confused:
Arbeitsamt zahlt doch immer Rückwirkend .
Wie kann Dir da ein Monat fehlen :confused:
Darkrider
26.06.2007, 18:33
Arbeitsamt zahlt im voraus,wie willste sonst Miete für nächsten Monat zahlen und wovon leben..
Arbeitsstelle zahlt rückwirkend,mußt ja erst mal was leisten
Sorry....
Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III wird Ihnen - von etwaigen Nachzahlungen abgesehen - jeweils monatlich nachträglich ausgezahlt .
Bis zur Arbeitslosigkeit hat ja Dein Arbeitgeber auch noch Lohn bezahlt.
Darkrider
26.06.2007, 19:17
brauchst nicht sorry zu sagen,ist ja ne gesunde Diskusion :)
wenn ich z.B.am 1.5. zum 30.6.die Kündigung bekomme,gehe ich ja sofort
zur Arge und melde mich arbeitslos....
am 30.6.letztes Gehalt für Juni,also davon lebe ich im Juli.......
Bewilligung erste Zahlung von Arge zum 30.7./1.8...... also im voraus für August,oder?
Darkrider
27.06.2007, 06:46
wieder zum Thema,
Fragi,im Link Seite 13 steht nur was von Unterhaltsansprüchen....
hab übrins mal in ein anderes Forum reingeschaut,eindeutig wie ihr beschrieben habt,
Zuflußprinzip,
kommt das 1.Gehalt im selben Monat,Pech gehabt,zurückzahlen...
kommt es am 1.des Folgemonats,nicht zurückzahlen.
Leider habe ich da auch keinen Link zu diesem Gesetz gefunden,
wäre sehr verlegen drum,um am Montag denen was auf den Tisch zu legen....
brauchst nicht sorry zu sagen,ist ja ne gesunde Diskusion :)
wenn ich z.B.am 1.5. zum 30.6.die Kündigung bekomme,gehe ich ja sofort
zur Arge und melde mich arbeitslos....
am 30.6.letztes Gehalt für Juni,also davon lebe ich im Juli.......
Bewilligung erste Zahlung von Arge zum 30.7./1.8...... also im voraus für August,oder?
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Bewilligung erste Zahlung von Arge zum 30.7./1.8...... also im voraus für August,oder?
Ne, Rückwirkend für Juli. Wie beim alten Arbeitgeber
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Fängst Du am 01.09 eine neue Stelle an, bekommst Du ja am 30. August auch wieder rückwirkend Arbeitslosengeld.Sonst würdest Du ja einen Monat nichts bekommen.
Davon Lebst Du dann im September, bis am 30.09 oder 01.10 dein Gehalt auf dem Konto ist. Auch wieder Rückwirkend :-o
Ausgeklügeltes System
Darkrider
27.06.2007, 09:50
Moin Guido,
hier die Antwort von einem Fachmann auf eine ähnliche Frage:
Zitat:
Es gilt immer der Monat, in dem das Geld zufließt.
(den Rest hab ich nachträglich rausgenommen,wegen Original-Zitat,Urheberrecht)
Das Arbeislosengeld für August wird am 30.08 Überwiesen
Darkrider
27.06.2007, 14:21
Na,so hat jeder seine Meinung.
@Fragi
hab den Paragraphen jetzt doch gefunden,vielen Dank.
werde es ausdrucken und am Montag mitnehmen,mal schaun.
Ich berichte dann weiter.
mfg
Reden wir hier von ALG I oder ALG II :confused:
Darkrider
27.06.2007, 14:36
ALG II seit 6 Jahren,also volle Stütze
Dann wird das der Unterschied sein. Denn was auf meinem Bescheid steht, wird ja wohl stimmen.
mfg
Darkrider
27.06.2007, 14:49
"denn wo Joghurt draufsteht,ist auch Joghurt drin" :)
muß nicht immer stimmen,was die so schreiben.
Ne Quatsch,kann natürlich sein,wenn du ALG I hast,das es da genau anders herum ist,ist bei mir schon was länger her.
Mal schaun,was das Mädel am Montag sagt.Wäre mir eine Freude,wenn ich ihr das §Blatt vor die Nase halte und sie so :patsch: macht.
schönes WE
mfg
Schönes WE am Mittwoch :confused:
Wird Zeit, dass Du wieder Arbeiten gehst :shock:
Schönen Tag noch :razz:
Darkrider
27.06.2007, 17:08
:loll:
Stimmt,im Laufe der H4 Jahre verliert man irgendwie das Zeitgefühl...
bis denne
Darkrider
29.06.2007, 08:28
also,
hab vorhin meine SB angerufen,geht auch ohne hinzulaufen.
Sie scheint Ahnung zu haben,fragte direkt,wann das 1.Gehalt auf dem Konto wäre.
muß jetzt Arbeitsvertrag zufaxen.....
ich bekomme 2 Formulare zugeschickt,AG und ich ausfüllen und zurück...
1.Gehaltsabrechnung zuschicken,ob trotzdem noch Anspruch oder Rückforderung besteht......
Ich warte also jetzt bis Anfang August,werde dann sehn,was sie schreiben.
Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Tipps.
Gruß
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