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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Max. Reisekosten von 130€ ?


Vermeer76
25.06.2007, 10:43
Hallo zusammen,

ich bin seit 3 Monaten arbeitslos und Bewerbe mich deutschlandweit. Ich hatte letztens ein Vorstellungsgespräch in Celle, welches ich mit meinen privaten Auto besucht habe. Dafür bin ich 720km gefahren.

Das Arbeitsamt jedoch rechnet mir nur 708km an. (obwohl ich wegen Stauvermeidung auf der A2 einen Umweg gefahren bin um pünktlich um 9:00 zu erscheinen) Egal... mir geht es um folgendes:

Das Arbeitsamt berechnet 0,20€ x 708km = 141,60€
Sie zahlen mir jedoch nur 130€ da dies die max. Betrag ist, den sie für die Hin und Rückreise zahlen.

Hätte ich die Fahrt mit der Deutschen Bahn gefahren, wären sogar Kosten in Höhe von 153€ endstanden + öffendliche Verkehrsmittel in Bonn und Celle.

Dürfen sie mir das wirklich so kürzen und nur 130 Euro zahlen? Ich frage deswegen, weil ich letztens sogar ein Vorstellungsgespräch in Passau hatte. Da bin ich sogar 1252km gefahren, musste mir ein Pension Zimmer nehmen und bin 1x Mittagessen gegangen um mich zu "stärken".

Werde ich in diesen Fall ebenfalls wieder mit nur 130€ abgespeist?
Oder welche Rechtlichen Mittel habe ich, das Sie meine echten endstandenen Kosten erstatten müssen?

Denn eigendlich müsste es doch im Interesse sein das ein Arbeitsloser sich in ganz Deutschland bewirbt, um möglichst schnell wieder arbeit zu finden.

Anm: In Passau haben sie grosses Interesse an mir und ich soll übernächste Woche da eine Woche Probearbeiten.

Danke für eure Tipss...
Thomas

fragi
25.06.2007, 13:54
Hallo Thomas,

also grundsätzlich ist die Höhe erstmal im §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html) geregelt.

Hier siehst du auch wieviel du für Übernachtungen usw. bekommst.

Genauer aber noch (auch mit den 130€ usw.) kann man das in den weisungen der BA zu den §45f (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf) betrachten.

Also die 130€ pro Bewerbungsfahrt sind dahingehend leider korrekt.

Vermeer76
28.06.2007, 11:56
Hallo Thomas,

also grundsätzlich ist die Höhe erstmal im §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html) geregelt.

Hier siehst du auch wieviel du für Übernachtungen usw. bekommst.

Genauer aber noch (auch mit den 130€ usw.) kann man das in den weisungen der BA zu den §45f (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf) betrachten.

Also die 130€ pro Bewerbungsfahrt sind dahingehend leider korrekt.


Vielen Dank für die Links.... somit wird man also als Arbeitsloser bestraft, wenn man sich weiter als 650km (Hin+Rückfahrt) bewirbt und ein kostengünstiges Auto nimmt.

Anmerkung: Fahrtkosten mit der Bahn Bonn-Celle hätten alleine 153 Euro gekostet. Dazu wären noch Buss kosten in Bonn und Celle endstanden.
Ich habe lediglich 144 Euro beantrag.

Für mich heist das also konzequent, ich bewerbe mich auf Stellen die max. 325km weit weg sind, damit ich meine vollen Kosten von 130 Euro bekomme? Oder ich lasse mir nun grundsätzlich die Fahrten nur im Vorraus bezahlen, damit ich später nicht auf meine Kosten sitzen bleibe! Wenn das so im Sinne vom Arbeitsamt ist... klasse!

Gruß Thomas

P.S.: Weis zufällig jemand einen Arbeitslosenhilfeverein in Bonn?

Vermeer76
07.07.2007, 13:11
Hallo zusammen,

wie erwartet zahlen Sie mir für die 1252km Fahrt nach Passau lächerliche 130 Euro. Habe Einspruch eingelegt, da die Bahnkosten alleine schon 221,60 gekostet hätten. (Übernachtung 20 Euro + 11,40 Verpfelgungsmehraufwand haben sie bezahlt) Hat man nicht sogar anspruch auf 16 Euro pro Tag, wenn wegen der weiten Endfehrnung 2 Tage für die Reise brauch?

Nun zu meiner nächsten Frage. Ich hatte vom 02.07.07 - 06.07.07 eine genehmigte Probewoche in Passau. Zu der ich bereits am 01.07.07 angereist bin, um pünktlich zu 7:00 Uhr anfangen zu können. Werden mir nun folgende kosten erstattet?

1.) Pensionskosten : 5 Nächte ohne Frühstück = 115,00 Euro (Quittung habe ich)

2.) Hin + Rückreise (Bonn - Pension Passau) = 1270 x 0,20 = 254 Euro (oder wieder nur die pauschale von 130 Euro?)

3.) Von Sonntag 10 Uhr (Abreise) bis Freitag 21 Uhr (Ankunft Bonn) = 7 Tage.... pro Tag 16 Euro Verpflegungsmehraufwand? Also insgesamt : 112 Euro?

4.) Pendelfahrt Pension - Arbeitsstelle (13km) = 5 x 10km x 0,36 = 18 Euro
5 x 3km x 0,40 = 6 Euro
---------
24 Euro

Noch ne schluss Frage: So wie es ausschaut habe ich den Stress Arbeitsamt bald hinter mir. Sie wollen mir warscheinlich nächste Woche einen Arbeitsvertrag schicken.*freu* Was für Kosten übernimmt das Arbeitsamt für meinen Umzug Bonn-Passau?

Danke für Eure Hilfe....
Gruß Thomas

StephanK
08.07.2007, 11:14
Hallo Thomas,
erst mal Glückwunsch!

Die Kosten für das Probearbeiten werden wohl leider an Dir hängen bleiben. Die einzige Möglichkeit, dies von der Arbeitsagentur finanziert zu bekommen läge darin, dass der Arbeitgeber das als Trainingsmaßnahme von der Arbeitsagentur gefördert bekommt. Das müsste jedoch der Arbeitgeber beantragen und die Voraussetzungen mit der Arbeitsagentur abklären; Du selbst kannst dazu nichts beitragen.

Die reinen Umzugskosten können von der Arbeitsagentur übernommen werden, also "die Kosten für das Befördern des Umzugsguts". Übrige umzugsbedingte Kosten wie z.B. Wohnungsrenovierung musst Du leider selbst tragen.
WICHTIG: Bitte alles VOR dem Umzug beantragen!

Siehe auch die entsprechenden Infos von der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html).

Vermeer76
08.07.2007, 11:37
Hallo Thomas,
erst mal Glückwunsch!

Die Kosten für das Probearbeiten werden wohl leider an Dir hängen bleiben. Die einzige Möglichkeit, dies von der Arbeitsagentur finanziert zu bekommen läge darin, dass der Arbeitgeber das als Trainingsmaßnahme von der Arbeitsagentur gefördert bekommt. Das müsste jedoch der Arbeitgeber beantragen und die Voraussetzungen mit der Arbeitsagentur abklären; Du selbst kannst dazu nichts beitragen.

Die reinen Umzugskosten können von der Arbeitsagentur übernommen werden, also "die Kosten für das Befördern des Umzugsguts". Übrige umzugsbedingte Kosten wie z.B. Wohnungsrenovierung musst Du leider selbst tragen.
WICHTIG: Bitte alles VOR dem Umzug beantragen!

Siehe auch die entsprechenden Infos von der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html).

Vielen Dank für die Glückwünsche,

nein auf den Kosten werde ich nicht sitzen bleiben. Habe ordnungsgemäß diese Probearbeit beim Arbeitsamt angemeldet und genehmigt bekommen, die endsprechenden Formulare bekommen, diese ausgefüllt und auch vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Meine Frage ist halt nur, ob ich die Kosten die ich hier geschrieben habe, richtig zusammengestellt habe. (z.B. liegt der Verpflegungsmehraufwand bei 16 Euro pro Tag? oder zahlen sie dieses mal die kompletten gefahrenden km ? u.s.w)

Danke für den Link zwecks Umzugshilfe. :-)

Gruß Thomas