Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintritt einer Sperrzeit wegen versäumten Meldetermin § 309
hallo liebe boardgemeinde,
ich habe einen termin bei der agentur für arbeit versäumt. um 8.30 war der termin und um 8.55 habe ich angerufen.
da wurde mir mitgeteilt, daß der neue termin schon unterwegs ist.
leider hat die blöde kuh nichts im computer geschrieben, so daß meine sachbearbeiterin das nicht sehen konnte.
jetzt soll mir eine woche das geld gestrichen werden.
ich finde das total ungerecht, weil ich angerufen habe und 25 min. verspätung sind doch kein grund eine woche des geldes zu streichen.
jetzt meine frage:
ich habe eine möglichkeit widerspruch einzulegen, was kann ich da reinschreiben um der streichung entgegenzuwirken.
ich kenne mich mit sowas nicht aus.
danke
barca
StephanK
23.03.2006, 11:43
Ich fürchte, dass Du dagegen nichts wirst ausrichten können.
Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe, hast Du zwar angerufen, bist dann aber nicht mehr - wenn auch verspätet - in voller Lebensgröße auf der Matte gestanden. Das war der Fehler.
Eine bloße Verspätung kann die verschiedensten Gründe haben - auch bei der BVG hakt's mal... Wenn man also verspätet aufkreuzt ist das zwar nicht schön, aber auch keine Todsünde. Komplett "no-show" dagegen schon. Anrufen kannst Du nämlich auch, wenn Du was-weiss-ich-wo Urlaub machst - Du verstehst...?
Ich würde zunächst mal versuchen, noch heute dort aufzukreuzen, nur um Dich zu melden und zu demonstrieren, dass Du nicht irgendwo, sondern in Berlin bist. Natürlich muss das jemand in Deiner Akte notieren, sonst ist es wirkungslos.
Wenn das nix hilft, schauen wir in den nächsten Tagen mal noch weiter. Ist jetzt erst mal 'ne schnelle Antwort, weil's halt eilt!
am telefon wurde mir gesagt, daß der neue termin schon raus ist.
ich hatte mich auch gewundert, daß innerhalb von 25 min. schon ein neuer termin vergeben wurde.
da bin ich dann nicht hingefahren, da sie mir am telefon sagte, daß der termin in 1 woche wäre.
das problem ist einfach, daß die in ihren computer das nicht eingetragen hat.
ich hatte die mitarbeiterin gefragt, wenn sie 25 min. zu spät kommt, ob sie dann auch 1 woche den lohn nicht erhält.
ich bin tatal sauer, weil ich mir einfach nichts vorzuwerfen habe.
Hallo barca,
ich bin tatal sauer, weil ich mir einfach nichts vorzuwerfen habe.
Doch das hast du,denn du hast den Termin nicht wahrgenommen.Von daher ist diese Sperrzeit absolut berechtigt.
Das ist das selbe wie ein Vorstellungsgespräch.Gehst du nicht hin - kriegst du den job nicht.im nachhinein brauch man dann auch nicht mehr sauer auf den ag sein , wenn er sich wen anders genommen hat.
Also der fehler liegt ganz klar bei dir - mit all seinen konsequenzen.
MfG
Codeman
hallo codeman, ich dachte hier gibt es hilfe im forum inform von tipps, wie man einen einspruch einlegt, aber du butterst einen hier runter.
eine verspätung ist doch menschlich, die mitarbeiterin im call-center gab mir aber einen neuen termin, obwohl ich mit 25 min. verspätung angerufen hatte.
jetzt erkläre mir bitte, warum ich eine woche gesperrt werden soll, wegen 25 min. ?
das weitere problem ist ja die mitarbeiterin im call-center, warum tipt die nicht in ihren computer rein, daß ich angerufen habe ?
soll ich jetzt wegen der tussy bluten ?
Servus Barca!
StephanK hat dir doch Tips gegeben. Warst du schon persönlich beim Amt? Geh dort hin und versuch das in einem ruhigen Gespräch zu klären. Vielleicht auch mit dem Teamchef. Ein Telefonat nachzuweisen ist sehr schwierig und je länger du wartest, desto schlechter deine Karten sind, die Sperre noch zu umgehen.
:mymind:
Hallo barca,
jetzt erkläre mir bitte, warum ich eine woche gesperrt werden soll, wegen 25 min.
Das tue ich gerne.Du bist im ALG I Bezug nehme ich an.Also hast du eine Mitwirkungspflicht.
§ 309 - Allgemeine Meldepflicht SGB III
(1) 1 1Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). 2Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. 3Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
Ich will dich nicht unterbuttern,nur ich möchte auch das du weisst,dass du nicht die schuld auf die frau abladen solltest.Allerdings gibt es noch eine andere Möglichkeit,nicht das ich dir nicht helfen will.
(3)Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. 2Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. 3Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
Nun weiss ich aber auch nicht,ob das in deinen konkreten fall zutrifft,weil du eben eine schrift. einladung hattest und eben eigentlich auch persönlich dort vorsprechen solltest,wie oben halt steht
..der zweck der meldung..
ob der Zweck schon damit erfüllt ist,dass du dich gemeldet hast.
MfG
Codeman
Betrifft: Widerspruch gegen Sperrzeit vom 26.03-01.04.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich konnte den Termin nicht fristgemäß einhalten, da ich am 10.03.06 meine beiden Söhne in die Kita und die Schule begleiten musste, was zu Verzögerungen führte und ich dies telefonisch um 8.55 Uhr dem Call-Center mitgeteilt habe.
Daraufhin teilte mir Ihre Mitarbeiterin im Call-Center mit, dass ein neuer Termin bereits das Haus verlassen habe, selbst der neue Termin wurde mir mitgeteilt (1 Woche später).
Leider wurde das nicht im Computer der Zentrale registriert. Ich habe jedoch einen Zeugen für den Vorgang.
Mir wäre aufgrund der Sorgfaltpflicht gegenüber Schutzbefohlenen und den verkehrstechnischen Umständen leider an dem Tag ein verspätetes Erscheinen möglich gewesen, Ihre Mitarbeiterin im Call-Center gab mir aber zu verstehen, dass ein neuer Termin bereits an mich vergeben ist und ein verspätetes Erscheinen nicht nötig ist.
Ich bitte um Aufhebung der Sperrzeit für den besagten Zeitraum.
Mit freundlichen Grüssen
(Das ist der Brief, den ich an die Agentur abgeschickt habe, bisher keine Antwort erhalten.
Ich melde mich, wenn ich Bescheid habe.danke für euren Beistand.)
Gruss
also ich habe eine negative antwort bekommen.
der akte, noch den digitalen aufzeichnungen war zu entnehmen, daß ich angerufen habe.
ich wette, die haben nichtmal geschaut, ich werde jetzt einen von der telekom ausgedruckten einzelgesprächsnachweis vorlegen, der belegt, daß ich um 8.55 ca. 2 min. mit der agentur für arbeit telefoniert habe.
wenn die das nicht eintragen, dann kann ich doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
StephanK
22.04.2006, 11:27
Wie ist die "negative Antwort" denn betitelt? Ist es ein Widerspruchsbescheid? Wenn ja, dann ist die Sache erst mal gegessen und Du musst überlegen, ob Du klagen willst oder nicht - wovon ich aus den schon dargelegten Gründen abraten würde.
Wenn nein, was ist es dann?
Seebarsch
24.04.2006, 18:43
Wenn du den Widerspruch damit begründest, dass du deine Kinder in die KITA bzw. Schule bringen musstest, kann es sein, dass deine Verfügbarkeit wegen der Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Die Folge wäre, dass du dem Arbeitsmarkt nur Teilzeit zur Verfügung stehst und weniger Geld bekommst !
:patsch:
ja, ist ein widerspruchsbescheid, ich kann jetzt innerhalb eines monats klagen.
meine begründung wäre halt, das mein auto widererwarten kaputtging.
ich aber erst die schutzbefohlenen in schule und kindergarten bringen mußte.
hat irgendwo vorrang,oder ?
jetzt stand ich um 9.06 uhr, statt 8.30 uhr bereit und rief bei der agentur an, nachweislich 2,11 min.
die frau erklärte mir, daß ein neuer termin schon raus wäre und ich nicht mehr kommen müsse.
eingetragen wurde aber nichts.
hätte ich das alles gewußt, hätte ich sofort von onkel dr. einen gelben besorgt, aber ich bin halt das erste mal arbeitslos und bin mit diesen betrügern nicht vertraut.
ich komme mir vor, wie bei einer versicherungsgesellschaft, die meine beiträge artig 15 jahre kassiert hat und jetzt, wo ausgezahlt werden soll, wird sich geweigert und auf paragraphen verwiesen, mir wird davon richtig schlecht.
eines ist sicher, einen cent bekommen die von mir nicht.nie wieder.
StephanK
28.04.2006, 11:25
hat irgendwo vorrang,oder ?"Irgendwo" schon, jedenfalls bei dem Kindergarten-Kind (Schulkinder können in der Regel selbständig zur Schule gelangen.). Insofern bestand schon das, was man im Fachjargon eine Pflichtenkollision nennt, also die Situation, eigentlich gleichzeitig an zwei Stellen sein zu müssen. Dass Du Deiner väterlichen Pflicht den Vorrang eingeräumt hast wird man schon als wichtigen Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III anerkennen müssen oder jedenfalls können. Eine Klage beim Sozialgericht (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/index.html) sollte deshalb einige Chancen haben. Dabei solltest Du Deine Situation ausführlich darstellen, also insbesondere darlegen, dass und warum niemand anders kurzzeitig einspringen und sich um das Kleinere der Kinder kümmern konnte. Es schadet auch nix, dabei daran zu erinnern, dass nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Pflege und Erziehung der Kinder eben nicht nur das natürliche Recht der Eltern sind, sondern auch die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dieser etwas altmodische Ausdruck bedeutet eben einen Vorrang und damit im Fall der Pflichtenkollision auch den Nachrang anderer Pflichten.
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