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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Arbeitsverträge angeboten


eberesche
25.06.2007, 14:32
Hallo zusammen,

da Ihr mir schon vor ein paar Wochen schonmal geholfen habt - vielen Dank nochmal dafür - möchte ich mich nochmal an Euch wenden.

Diese Woche habe ich von einem neuen Arbeitgeber mündlich eine Zusage bekommen: ich könnte - allerdings erst im November 07 - bei ihm anfangen.
Dieser Job sagt mir auch sehr zu. Bisher bin ich noch bis zum 01.08.07 beim bisherigen AG, wäre dann also dazwischen 3 Monate lang arbeitslos.

Das zweite Jobangebot, das aber noch von einem zweiten Vorstellungstermin abhängt, entspricht nicht ganz meiner Qualifikation und
sagt mir auch viel weniger zu, startet dafür aber schon ab 01.08.07. Dort weiß ich, dass ich im Moment die einzige Bewerberin bin,
vermute also gute Chancen.

Meine Entscheidung würde ich ganz klar für das erste Jobangebot treffen, aber was erwartet die Arbeitsagentur von mir in diesem Fall,
bzw. droht mir eine Sperrfrist, wenn ich jetzt sofort den ersten Job annehme?
Muss ich überhaupt noch zum zweiten Vorstellungsgepräch in dem von mir weniger gewünschten Job?

vielen Dank und viele Grüße,
Eberesche

fragi
25.06.2007, 15:07
Hallo eberesche,

du bist nur verpflichtet Stellenangebote unter Belehrung der Rechtsfolgen anzunehmen, daher wenn du sie als Jobvorschlag der Agentur bekommen hast. Ist das nicht der Fall droht dir hier auch keine Sperrzeit...
Für mich würde aber nichts dagegen sprechen für den "übergang" den 2. Job anzunehmen, schauen wie es dort ist, und wenns dir nicht gefällt kannste immer noch fristgerecht kündigen und in den anderen gehen.

Nur ne mündliche Zusage ist halt keine schriftliche :engel:

eberesche
25.06.2007, 15:38
Hallo Fragi,

Den ersten Job mit der mündlichen Zusage habe ich mir selbst gesucht, der schriftliche Vertrag wird diese Woche gesendet. Da hab ich schon Vertrauen, dass das auch so stimmt.
Den zweiten Job hatte ich auch selber gesucht, allerdings auch dem Arbeitsvermittler von dieser Bewerbung berichtet, was heißt das nun für die Sperrfrist?

Den Job für 3 Monate befristet anzunehmen, das macht mir schon ein ungutes Gefühl, da die mir dort extra Schulungen und Einarbeitung als Administrator zahlen müssen, und dann so einfach wieder kündigen nach drei Monaten? Und ob ich den anderen, für mich besseren Job dann überhaupt noch bekomme, wenn ich jetzt nicht unterschreibe, das weiß ich auch nicht?

Gruß,
Eberesche

ratsuchende
25.06.2007, 16:24
Hallo!

Du kannst bei dem Wunschjob trotzdem jetzt unterschreiben für November und beim anderen kannst Du trotzdem anfangen und rechtzeitig kündigen.

Wenn Du den 2.ten nicht haben möchtest und der AG nicht über Deine Ablehnung berichtet, passiert auch Sperrzeittechnisch nichts...es passiert sowieso nichts weil Du die Stelle selber gesucht hast, wie Du schreibst, es hätte aber evtl. doch einen schlechten Eindruck zur Folge und es könnte sein, daß man Dich dann in den 3 Monaten, wo Du zu Hause bist, Dich mit Stellenangeboten mit Belehrung zudeckt, soweit die vorhanden sind...

Ist also Geschmacksfrage, ob man wo anfängt um gleich wieder zu kündigen....Fair gegenüber dem AG ist es wahrscheinlich nicht, genauso ist es aber nicht fair gegenüber den Beitragszahlern, 3 Monate zu Hause zu bleiben....

Wenn der ungewünschte Job dagegen unbefristet ist und der Wunschjob befristet und Du wechselst dann von unbefristet auf befristet, dann tritt spätestens am Ende der Befristung eine Sperrzeit ein, also Achtung!!!