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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiwillige Abfindung - ALG I Sperre?


Nataraj
25.06.2007, 18:38
Hallo Zusammen,
ich bin etwas ratlos und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich wurde nach 5 Jahren nun fristgerecht (im Arbeitsvertrag wurde eine 4
Wochen Frist vereinbahrt) gekündigt. Ich habe keinen Aufhebungsvertrag
unterschrieben, sondern eine Kündigung erhalten.
Da mein Betrieb weniger als 10 Angestellte beschäftigt, muss er laut
meinem Chef weder einen Grund für die Kündigung angeben, noch eine
Abfindung zahlen.
Mein Chef möchte mir aber gerne eine freiwillige Abfindung zahlen. (Die
höhe wurde mir noch nicht mitgeteilt, aber ich bin froh das ich überhaupt
eine bekomme). Was ich nun unbedingt wissen muss ist folgendes:

-Zählt die Gesetzliche Kündigungfrist oder die Frist die im Vertrag vereinbart
wurde, wenn es um die Abfindung geht?
-Ist eine Kündigungsfrist nach 5 Jahren überhaupt zulässig? (Der Vertrag wurde aber 2005
zwischenzeitlich nochmal neu verhandelt und unterschrieben...)
-Wird diese Abfindung auf das ALG I angerechnet bzw. bekomme ich eine
Sperre des ALG I für eine bestimmte dauer?
Denn wenn das so ist, dann könnte ich ja gleich auf die Abfindung
verzichten, oder? :seufz:
-Was ist Notwendig, um Anspruch auf eine Abfindung ohne Sperre vom ALG I zubekommen?

Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Nataraj :)

Seebarsch
25.06.2007, 18:47
Hallo Nataraj,
:welcome:
es zählt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Wenn diese eingehalten wird, wie bei dir, kann die Abfindung auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
siehe auch § 143 a SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html)
:razz:

Nataraj
25.06.2007, 19:01
Hallo Seebarsch,
Vielen Dank für deine flotte Antwort.
Dann hab ich also nichts zu befürchten???
Das wäre ja der absolute Hammer! :-P
Ich kann dieses Geld so wahnsinnig gut gebrauchen,
das ich einfach schiß habe irgendwas übersehen zu haben,
was mir eine Sperre einbringen könnte.

Wenn es also in meinem Fall so einfach ist, dann bin ich richtig Glücklich!
Aber irgendwie habe ich Bedenken das es dann beim A-Amt heißt, das aus
so und so Gründen dann doch eine Sperre verhängt wird. Das wäre eine
große Enttäuschung für mich.

Aber so wie du geschrieben hast, habe ich wohl nichts zu befürchten.
Ich danke die sehr für deine Antwort, die mich zum größten Teil Beruhigen
konnte.
Vielen Dank und viele Grüße
Nataraj

Seebarsch
25.06.2007, 19:09
Hallo,
du brauchst keine Angst haben. Das mit der Abfindung ist ja geklärt.
Eine Sperrzeit von 12 Wochen tritt nur dann ein,wenn dich der Chef kündigt, weil du dich arbeitsvertragswidrig verhalten hast, oder wenn du selbst ohne wichtigen Grund kündigst.
Nach dem was du schilderst, ist das ein ganz "normaler" Fall von Arbeitslosigkeit, wo auf dich keine Bösartigkeiten warten!
:-P:engel: