Nataraj
25.06.2007, 18:38
Hallo Zusammen,
ich bin etwas ratlos und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wurde nach 5 Jahren nun fristgerecht (im Arbeitsvertrag wurde eine 4
Wochen Frist vereinbahrt) gekündigt. Ich habe keinen Aufhebungsvertrag
unterschrieben, sondern eine Kündigung erhalten.
Da mein Betrieb weniger als 10 Angestellte beschäftigt, muss er laut
meinem Chef weder einen Grund für die Kündigung angeben, noch eine
Abfindung zahlen.
Mein Chef möchte mir aber gerne eine freiwillige Abfindung zahlen. (Die
höhe wurde mir noch nicht mitgeteilt, aber ich bin froh das ich überhaupt
eine bekomme). Was ich nun unbedingt wissen muss ist folgendes:
-Zählt die Gesetzliche Kündigungfrist oder die Frist die im Vertrag vereinbart
wurde, wenn es um die Abfindung geht?
-Ist eine Kündigungsfrist nach 5 Jahren überhaupt zulässig? (Der Vertrag wurde aber 2005
zwischenzeitlich nochmal neu verhandelt und unterschrieben...)
-Wird diese Abfindung auf das ALG I angerechnet bzw. bekomme ich eine
Sperre des ALG I für eine bestimmte dauer?
Denn wenn das so ist, dann könnte ich ja gleich auf die Abfindung
verzichten, oder? :seufz:
-Was ist Notwendig, um Anspruch auf eine Abfindung ohne Sperre vom ALG I zubekommen?
Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Nataraj :)
ich bin etwas ratlos und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wurde nach 5 Jahren nun fristgerecht (im Arbeitsvertrag wurde eine 4
Wochen Frist vereinbahrt) gekündigt. Ich habe keinen Aufhebungsvertrag
unterschrieben, sondern eine Kündigung erhalten.
Da mein Betrieb weniger als 10 Angestellte beschäftigt, muss er laut
meinem Chef weder einen Grund für die Kündigung angeben, noch eine
Abfindung zahlen.
Mein Chef möchte mir aber gerne eine freiwillige Abfindung zahlen. (Die
höhe wurde mir noch nicht mitgeteilt, aber ich bin froh das ich überhaupt
eine bekomme). Was ich nun unbedingt wissen muss ist folgendes:
-Zählt die Gesetzliche Kündigungfrist oder die Frist die im Vertrag vereinbart
wurde, wenn es um die Abfindung geht?
-Ist eine Kündigungsfrist nach 5 Jahren überhaupt zulässig? (Der Vertrag wurde aber 2005
zwischenzeitlich nochmal neu verhandelt und unterschrieben...)
-Wird diese Abfindung auf das ALG I angerechnet bzw. bekomme ich eine
Sperre des ALG I für eine bestimmte dauer?
Denn wenn das so ist, dann könnte ich ja gleich auf die Abfindung
verzichten, oder? :seufz:
-Was ist Notwendig, um Anspruch auf eine Abfindung ohne Sperre vom ALG I zubekommen?
Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Nataraj :)