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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : laufendes Einkommen aus Selbständigkeit


smile
26.06.2007, 11:20
Hallo,

ich habe gerade meinen Bescheid über ALG II erhalten und bin ziemlich entsetzt darüber.

Mir wird ein laufendes Einkommen aus Selbständigkeit in Höhe von 326,00 Euro unterstellt und ich habe seit drei MOnaten keine Einnahmen mehr.

Zur Berechnung meines laufenden Einkommens wurde auf den MOnat Januar zurückgegriffen, in dem ich 2000 Euro eingenommen habe, wovon 2/3 die Bank einbehalten hat. D.h. rund 800 Euro konnte ich zur Deckung meines Lebensunterhalts und meiner Miete nutzen.

Dadurch schiebe ich seit Januar einen Schuldenberg vor mir her. Das interessiert das Amt aber anscheinend nicht.

Jetzt gewähren Sie mir 479 Euro pro Monat, meine Miete beträgt schon 520 Euro.

Wie soll es jetzt weitergehen?

Grüße von
Silvia

Betroffener
27.06.2007, 03:22
Da hilft nur mit den aktuellen Daten erneut vor zu sprechen und das (hoffentlich) zu regeln.

Denn immerhin musst Du sicher von den Einnahmen auch noch MwSt. abführen (Rechnung mit MwSt) und auch noch Steuern ans Finanzamt zahlen. Und jede Menge abzuziehende Betriebskosten wird es auch geben - die anscheinend in keiner Weise berücksichtigt sind.

Da ist nicht einfach Brutto = Netto

smile
27.06.2007, 09:16
was ich nicht verstehe: Warum bitten Sie mich um die Einnahmen/Ausgabenaufstellungen für die Monate von Januar bis Mai, wenn Sie anschließend das Einkommen von 2006 zugrunde legen? Das verstehe ich nicht??

Betroffener
27.06.2007, 14:13
Behördliche Vorgänge muss man nicht verstehen und kann die meist auch nicht nach vollziehen - man muss sich dagegen wehren so gut es geht.

smile
29.06.2007, 10:36
Gegen was müßte ich eigentlich Widerspruch einlegen?

Gegen eine falsche Berechnung des Einkommens, weil sie mein Einkommen von 2006 zugrunde legen und ich 2007 deutlich weniger eingenommen habe? Wie genau nennt sich dann der Widerspruch?

StephanK
29.06.2007, 16:17
was ich nicht verstehe: Warum bitten Sie mich um die Einnahmen/Ausgabenaufstellungen für die Monate von Januar bis Mai, wenn Sie anschließend das Einkommen von 2006 zugrunde legen? Das verstehe ich nicht??Du verstehst es vermutlich schon, wenn Du Dir § 2a der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2a.html) anschaust, vor allem die Absätze 2 und 3. Das Betriebsergebnis von 2006 ist also sozusagen die Berechnungsbasis (Annahme: etwa so wird's auch 2007 aussehen), die aber auf der Basis der noch zu erwartenden Einnahmen (!) zu aktualisieren ist. Für die Einnahmen, denen Du noch in freudiger Erwartung entgegensiehst, muss man natürlich aktuelle Zahlen haben.

Für ein Geschäft, das sich noch nicht stabilisiert hat und ständig stark wechselnde Ergebnisse abwirft taugt die Berechnung auf Jahresbasis eigentlich nicht. Andererseits wärest Du vermutlich auch nicht begeistert, allmonatlich auf Euro und Cent genaue Einnahme-/Ausgabenrechnungen erstellen zu müssen. Das Problem ist letztlich unlösbar, so dass Deine ARGE anscheinend einen pragmatischen Mittelweg wählt und halbjährlich aktualisiert.

smile
02.07.2007, 10:31
Eine genaue Einnahmen/Ausgabenaufstellung muss ich sowieso für jeden Monat abgeben.

Übrigens habe ich meine Sachbearbeiterin heute erreicht. Sie hat gemeint, dass sie es mit zwei Kolleginnen abgesprochen hat und nur noch mit meinem Fall beschäftigt ist. Sie war richtig sauer auf mich. Und, dass es das erste mal ist, dass ihr soetwas wie mit meinem Fall passiert. Sie hat gemeint, sie denkt nochmal drüber nach, heute wahrscheinlich nicht mehr.

Wielange soll ich warten, was meint ihr? Gegen was soll ich dann eigentlich Widerspruch einlegen? Gegen die Berechnungsgrundlage? Oder, dass mein künftiges Einkommen sehr viel geringer ist, als das, was sie mir zugrundelegen, weil einer meiner wichtigsten Kunden abgesprungen ist?

Grüße von
Silvia

StephanK
02.07.2007, 11:13
Widerspruch kannst Du immer nur gegen den Alg II-Bescheid als ganzen erheben. Der Widerspruch bewirkt, dass die Behörde verpflichtet ist, den Bescheid insgesamt auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Die Begründung Deines Widerspruches (zu der Du übrigens nicht einmal verpflichtet bist) ist eigentlich nur ein Hinweis an die Behörde: guckt an dieser und jener Stelle noch mal besonders genau hin, denn ich meine, dort liegt der Fehler.

Der schon erwähnte § 2a der Alg II-Verordnung lässt der Behörde allerdings nicht all zu viel Spielraum, von der Berechnung auf Jahresbasis abzuweichen; nur die Regelung in Abs. 3 ermöglicht es, zu erwartende geringere Einnahmen einzubeziehen. Diese Möglichkeit muss in einem Fall wie Deinem dann aber auch genutzt werden. Darauf solltest Du bestehen.

Der Umstand, dass Deine Sachbearbeiterin erklärt, sie habe sich mit zwei Kolleginnen abgesprochen, deutet darauf hin, dass sie unsicher ist. Das eröffnet Dir die Chance, sachkundig zu argumentieren und sie "auf den richtigen Weg zu bringen". Nutze sie!