Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kunde? Demütigungspunchingball.
Alphageek
23.03.2006, 14:06
Folgendermaßen:
Ich bin über 25, wohne derzeit noch bei der Erzeugerfraktion. Peinlich, aber was will man machen? Ausziehen.
Die lokalen Limits für 1 Person sind 45m² und 220 KM ohne Ersteinrichtung - so die Auskunft des ALGII-Menschen.
Dazu gab er mir ein Formular mit und sagte an: damit zum Vermieter gehen, den das Ding ausfüllen lassen, wiederkommen, absegnen lassen, wieder zum Vermieter, Vertrag klarmachen.
Da freut sich der Vermieter bestimmt, wenn er diesen Papierkram machen darf.
Frage also: ist das der Standardspruch beim Amt, oder kann ich - so ich mir sicher bin, dass die Wohnung die Kriterien erfüllt - es drauf ankommen lassen, ausziehen, Antrag stellen?
StephanK
23.03.2006, 15:45
:welcome: Alphageek,
das ist zwar der Standardspruch vom Amt, aber er ist auch richtig. Diese Reihenfolge musst Du einhalten - sonst sieht's übel aus mit der Übernahme der Miete. Das ist keine Schikane vom Amt, sondern steht so im Gesetz.
Du kannst dem Vermieter ja einige Arbeit abnehmen, weil Du wahrscheinlich das meiste, was in dieses Formular muss, selbst schon weisst.
Übung im Formulare-Ausfüllen schadet Dir nix - brauchste noch öfter... :wink:
Die Ägypter
23.03.2006, 15:59
Dazu gab er mir ein Formular mit und sagte an: damit zum Vermieter gehen, den das Ding ausfüllen lassen, wiederkommen, absegnen lassen, wieder zum Vermieter, Vertrag klarmachen.
Alternativ geht auch die Vorlage eines Blanko-Mietvertrages (noch nicht unterschrieben!!!!)! Man ist mitnichten gezwungen, gegenüber dem Vermieter preiszugeben, dass man im ALG II-Bezug steht!
Alphageek
23.03.2006, 16:51
Gut zu wissen, danke.
Nächste Frage: Ich beziehe derzeit noch gar nicht ALG-II, das käme erst mit der eigenen Wohnung. Macht das alles die ALG-II-Truppe oder Wohnungsamt und ALG-II-Leute getrennt?
Alphageek
28.11.2006, 18:39
Kein Wunder, dass dieses Land den Bach 'runtergeht.
War heute bei der ARGE und habe dem "Sachbearbeiter" den ALG-II-Erstantrag hingelegt.
Bei Vorlage des Zusatzblattes 1, Mietkosten habe ich die Anschrift der Wohnung eingetragen, in die ich zu ziehen gedenke, nicht die derzeitige (derzeit lebe ich bei den Eltern - das sollte sich jetzt ändern, daher der Antrag).
Sprach also zum SB: "...da es um die Kosten für diese Wohnung geht, hab ich die neue Adresse eingetragen, für die will ich ja das Geld haben, nicht für-" weiter kam ich nicht, der SB fuhr mir hier Wort- und Gestenreich in die Parade:
"Wollen! Wollen! Alle "wollen" irgendwas, wissen Sie, das passt mir nicht dass sie etwas 'wollen' "
Hat dieser Typ meinen Antrag zu bearbeiten oder mir Vorschriften über meinen Sprachgebrauch zu machen?
Beim Ansehen meiner Daten schob er mir dann recht süffisant unter, ich habe ja nach Abbruch meines Studiums:
"nichts gemacht in den letzten 2 Jahren, ausser den glorreichen 3 Monaten bei XY."
Das muss man erstmal schlucken.
Ich entgegnete darauf, dass ich in dieser Zeit über 60 Bewerbungen geschrieben habe, währned mir die Bundesagentur in dieser Zeit sage und schreibe vier Stellenangebote machte, davon eins in Holland und eins in London. (!)
Zur Antwort bekam ich darauf:
"Tja, man muss flexibel sein, ne?"
Und das sind nur die gröbsten Brocken. Die nicht schriftlich reproduzierbare Art, wie mir das Wort abgeschnitten und mir über den Mund gefahren wurde stellt eine Summe aus Kleinigkeiten dar, die größer ist, als man annehmen würde.
Das ist kein Sachbearbeiter, das ist ein A****loch, und zwar ein riesiges.
Darf man hier eigentlich Namen und Orte nennen?
StephanK
29.11.2006, 08:44
Darf man hier eigentlich Namen und Orte nennen?Dein Wohnort geht aus Deinem Profil hervor und damit auch, welche ARGE für Dich zuständig ist.
Namen können hier nicht genannt werden. Aber auch ohne Namensnennung sollten beleidigende Äußerungen unterbleiben. Natürlich gibt es immer mal wieder - auch berechtigte - Kritik am Verhalten von Sachbearbeiter(inne)n, aber sie sollte sachlich und eben nicht beleidigend formuliert sein :!:
Alphageek
29.11.2006, 20:24
Wann kann ich die Erstausstattung beantragen? Erst, wenn ALG-II bewilligt wurde, oder muss das mit dem Erstantrag eingereicht werden?
(Wie bekomme ich überhaupt Bescheid, ob ALG-II bewilligt wurde? Brief?)
Dagoberti
29.11.2006, 21:56
(Wie bekomme ich überhaupt Bescheid, ob ALG-II bewilligt wurde? Brief?)
In meinem Fall kam der Ablehnungsbescheid per PZU (Postzustellungsurkunde) und der Bewilligungsbescheid mit normalem Brief.
Aber das kann dauern...
Hallo Alphageek,
ich war so frei und habe Deine Beiträge, die inhaltlich zusammengehören, in einen Thread gepackt.
Es wäre schön, wenn Du zu zusammenhängenden Fragen nicht gleich einen neuen Thread eröffnen würdest.
So kannst Du kaum eine differenzierte Antwort erhalten.
Alphageek
29.11.2006, 23:01
Gehörten m.E. eben nicht zusammen - sonst hätt ich alles in einen dicken Thread gepackt. Wohnung, Miete - dazu gehört nicht mein Erlebnisbericht zum ALG-II-Mensch
Die Zustellung ist letztlich eine Folge der Antragstellung.
Naja, gut, dann eben hier weiter.
VIERZEHNNOTHELFER
30.11.2006, 18:33
ich würde an Deiner Stelle immer einen Zeugen mitnehmen
und mich gegebenenfalls beim Teamleiter beschweren.
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