Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II noch nicht bewilligt - Einladung zur Maßnahme
Hallo,
Ich habe letzte Woche Alg II beantragt und der Antrag ist noch nicht bewilligt.
Nun habe ich eine Einladung von meiner Arge vorliegen, wegen des Angebotes einer Teilnahme an einer Aktivierungsmaßnahme (ca. 5 Wochen).
Es ergibt sich nun folgendes Problem:
Die Maßnahme würde in einer Stadt stattfinden, die ca 60 km von meiner entfernt liegt. Ich habe keinen PKW, müsste also folglich mit dem Zug fahren. Meine Eltern, bzw. ich können die anfallenden Fahrtkosten definitiv
nicht bezahlen. Nun frage ich mich, ob die Arge die entstehenden Kosten
überhaupt übernimmt, bzw. übernehmen muss, da der ALG II Antrag ja noch "läuft".
Parallel dazu, habe ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhallten.
Der Termin steht noch nicht sicher fest (Anfang, Mitte Juli).
Er wird aber definitiv im Zeitraum der Maßnahme liegen.
Das Schreiben könnte ich dem Bearbeiter vorlegen.
Muss ich meinem Bearbeiter das Vorstellungsgespräch unaufgefordert, zwanghaft beweisen?
Es geht mir dabei um den "Datenschutz" des pot. Arbeitgebers.
Die Stelle wäre ein Praktikum für mehrere Monate mit Option auf Festeinstellung.
Nun sieht es bei meinem spez. Berufszweig (Medien) so aus, das diese Angebote für mich die einz. Möglichkeit sind, sich in der Branche zukünftig zu etablieren. Ich habe nun Angst, das die Arge mir diese Stellenoption verweigern könnte, mit der Begründung: "ist ja eh nur ein Praktikum". Was soll das bringen?"
Damit verbunden, die Frage der Fahrtkostenerstattung.
Fest steht, das nach meiner bisherigen Erfahrung, Arbeitsamt und Arge mir in meinem Berufszweig, nicht mit Stellenangeboten und kompetenter Beratung weiter helfen konnte.
Meine Sachbearbeiterin hat sich ja noch nicht mal die Mühe gemacht, mit mir darüber zu reden.
Und schickt mir statt dessen eine Einladung zu einer Maßnahme, mit der ich nicht viel anfangen kann.
Es wäre nett, wenn ihr mir vorab weiterhelfen könntet.:shock:
Viele Grüsse...
Hallo Mellow,
die Arge muß sämtliche Kosten und Unkosten dieser "Aktivierungsmaßnahme" tragen, -macht Sie dies nicht mußt Du dort auch nicht hingehen.
-für reguläre Berwerbungsgespräche ist frei zu geben, allerdings könnte es schon sein das Du angeben mußt um welchen AG es sich handelt.
-falls es sich bei dieser Arbeitsstelle so wie Du schreibst um um Praktikum handelt muß es von der Arge genehmigt sein. (unter Praktikum verstehe ich unentgeltliches vollzeitliches Arbeiten), da sonst dein Leistung gestrichen wird.
und wegen der Bearbeiter beim Amt, -sollte Dir etwas unklar sein, oder nicht genügend erklärt einfach sitzen bleiben und nachfragen, erst dann gehen wenn alles klar ist, nicht abspeisen lassen.
Aufklärung und Hilfeerläuterung gehört schließlich zu den Aufgaben der Fallmanager.
Gruß
border
Hallo Border,
Danke für die Antwort. Die Maßnahme ist in meiner Heimatstadt.
Hatte da meine Zweifel, da der Träger in 60 km Entfernung liegt.
Falls mein ALG II Antrag abgelehnt würde,
hätte ich aber keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung in Bezug auf Praktikum.
Ich hoffe nur das klappt. Muß auf den Bescheid warten. Damit ich auch das Praktikum antreten kann. Wenn nicht, was gäbe es dann für Möglichkeiten
die Fahrtkosten erstattet zu bekommen?
Wahrscheinlich keine, oder?:kotz:
Grüsse
Mellow
Hallo Mellow,
ich denke die Kosten die durch dieses Praktikum entstehen, würden wirklich nur dann übernommen werden wenn Dir die Arge dies genehmigt.
Ein Punkt den die Argen gerne sehen ist eine Übernahmebestätigung für die Zeit nach dem Praktikum, diese muß aber schon vor Beginn des Praktikums eingereicht werden. -einen Garantie für die Übernahme der Praktikumsunkosten durch die Arge ist dies aber auch nicht.
Falls Du ALG2 bekommst am besten noch mal zur Arge persönliches Gespräch suchen, und eine Lösung zu finden versuchen, -und nicht sofort abspeisen lassen, nachfragen, und nachhaken, hartnäckig bleiben, aber dabei nicht aufdringlich wirken.
Gruß und viel Erfolg
border
Hallo Leute,
Ich wollte nochmal Bericht erstatten. Habe die Maßnahme (3 wöchiger Theorieteil) jetzt hinter mir.
Folgende Fakten haben sich ergeben:
Nach 4 Wochen, nach Abgabe aller relevanten Unterlagen habe ich immer
noch keinen Bescheid über die Bewilligung von Alg II! (Aber schön aus der Arbeitslosenstatistik raus - damit die Herren keine Probleme mit mir haben - Vorsicht Sarkasmus!)
2 Praktikastellen: Bei der einen nach Vorstellungsgespräch leider Absage erhalten. Die andere konnte! ich nicht antreten, da mir die Kdu dafür vom
Bildungsträger (Ha,Ha.....) verweigert wurde!
Und ohne eigenes Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aussichtslos
dahin zu kommen.
Ich möchte nur noch kurz erwähnen, das mir die 3 Wochen Maßnahme (Theorie) nervlich ganz schön zugesetzt haben. Ich habe eine Art Protokoll, bzw. Tagebuch für mich geschrieben, um das überhaupt zu verarbeiten. Ich werde Details davon nicht öffentlich preisgeben, vielleicht als PN, falls Interesse an die Moderatoren. Nur eines: Schockierend wie es in unserer Gemeinde läuft und wie Steuergelder für diese dubiosen Geschäftemacher ausgegeben wird. Ein Theorieunterricht, der in dieser Konstillation mit Leuten nicht funktionieren konnte.
Generell werden in unserer Gemeinde Leute in einer Form behandelt,
das einem die Spucke wegbleibt.....(Unfassbar)
Meine Frage an euch ist eigentlich die:
Ist mein Fallmanager mein Ansprechpartner für die, immer noch nicht erhaltene, ALG II Bewilligung. Oder kann bzw. soll ich mich direkt an eine andere Instanz wenden?
Ich wünsche euch allen viel Kraft...und viele Grüsse
Mellow4
Danke an Border für die bisherigen Antworten....
Die Ägypter
25.07.2007, 13:30
Hallo Mellow4,
Nach 4 Wochen, nach Abgabe aller relevanten Unterlagen habe ich immer
noch keinen Bescheid über die Bewilligung von Alg II! (Aber schön aus der Arbeitslosenstatistik raus - damit die Herren keine Probleme mit mir haben - Vorsicht Sarkasmus!)
Das klingt so, als hättest du ein sog. "Sofortangebot" erhalten. Das machen einige ArGen um sich ggf. die Antragsteller auf zeitlichem Abstand zu halten... Hier in Bremen ist es sogar so, dass der Antrag auf ALG II gar nicht erst bearbeitet wird, bevor man eine "Informationsveranstaltung" eines bestimmten Trägers im Auftrag der BAgIS besucht hat...
So wird paradoxerweise im Vorfeld mit dem Antragsteller eine Eingliederungsvereinbarung (nur für diese Informationsveranstaltung als Sofortangebot) abgeschlossen und der Betreffende geht mit seinen Antragsunterlagen wieder nach Hause... Natürlich findet die Informationsveranstaltung zeitversetzt statt und es vergeht auch noch ein Wenig mehr Zeit, bis man dann vom Fallmanager die Einladung zur Abgabe der Antragsunterlagen erhält.... in einem mir bekannten Fall waren es drei Wochen....
Wobei man natürlich auf einen Stempel zum Nachweis der mündlichen Antragstellung auf den Antragsunterlagen bestehen kann (wenn noch der Nerv dazu vorhanden ist)...
Fakt ist allerdings, die tatsächlichen Unterlagen kommen eben auch erst drei Wochen später auf den Schreibtisch des SB, das führt mitunter zu üblen Überschneidungen, wenn der Überweisungslauf von der betreffenden ArGe an die BA bereits stattfand.
Aber genug der entrechteten Abschweifung... du hast 4 Wochen nach Abgabetermin deiner Antragsunterlagen das Recht auf einen Vorschuss auf die zu erwartende Leistung und zwar einschließlich KdU, wenn Wohnungsnot droht. Und genau das solltest du jetzt auch beantragen - schriftlich und nachweisbar.
§ 42 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html)
(1) 1. Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.
2. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Als Argumentationshilfe... und lass dich nicht wegschicken oder vertrösten...
Ist mein Fallmanager mein Ansprechpartner für die, immer noch nicht erhaltene, ALG II Bewilligung. Oder kann bzw. soll ich mich direkt an eine andere Instanz wenden?
Wenn dein FM bzw. die Leistungsabteilung (wenn es bei euch aufgeteilt ist) nichts dahingehend vortragen kann, warum die Antragsbearbeitung so schleppend verläuft bzw. auch keine Unterlagen nachfordern (=?) wäre eben der nächste Schritt der Antrag auf Vorschuss.... und dann ggf. ein Gespräch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten... Lass dir Ablehnungen etc. in Schriftform geben und wenn alle Stricke reißen und dir etwa der Vorschuss verweigert wird, dann bleibt nur der Gang zum Sozialgericht und eine einstweilige Anordnung.
Hallo Nefertari1968,
Danke für die rasche Antwort.
Das klingt so, als hättest du ein sog. "Sofortangebot" erhalten. Das machen einige ArGen um sich ggf. die Antragsteller auf zeitlichem Abstand zu halten... Hier in Bremen ist es sogar so, dass der Antrag auf ALG II gar nicht erst bearbeitet wird, bevor man eine "Informationsveranstaltung" eines bestimmten Trägers im Auftrag der BAgIS besucht hat...
Das die Leute probieren, meinen Antrag hinauszuzuögern, kann ich mir gut vorstellen. Nach dem Motto, lass ihn erst mal zur Maßnahme gehen, um
zusehen das er arbeitswillig ist. :mad:
Nochmal zur Bearbeitung und Unterlagen:
Ich habe alle Unterlagen vor 4 Wochen abgegeben, also noch vor Beginn der Maßnahme. (Habe mir sogar den Abgabetermin der letzten Unterlagen per Stempel und Kopie geben lassen). Der Antrag hätte direkt bearbeitet werden müssen.
Eine Eingliederungsvereinbarung habe ich während der Maßnahme erhalten.
(die Trainingsmaßnahme betreffend)
Wenn dein FM bzw. die Leistungsabteilung (wenn es bei euch aufgeteilt ist) nichts dahingehend vortragen kann, warum die Antragsbearbeitung so schleppend verläuft bzw. auch keine Unterlagen nachfordern (=?) wäre eben der nächste Schritt der Antrag auf Vorschuss....
Zusätzliche Unterlagen wurden nicht von mir angefordert. Gründe für die Antragsverzögerung wurden keine genannt.
Soll ich so vorgehen?
Gegebenfalls nochmal telefonisch nachhören, bei der SB, was die Bewilligung macht. Und dann einen sofortigen Antrag auf Vorschuss geltend machen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss der auch nach den besagten 4 Wochen umgehend bearbeitet werden. So dass keine lange Zeit besteht, bis ich Geld erhalte?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüsse......Mellow4
Die Ägypter
25.07.2007, 14:54
Hallo Mellow4,
Soll ich so vorgehen?
Gegebenfalls nochmal telefonisch nachhören, bei der SB, was die Bewilligung macht. Und dann einen sofortigen Antrag auf Vorschuss geltend machen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss der auch nach den besagten 4 Wochen umgehend bearbeitet werden. So dass keine lange Zeit besteht, bis ich Geld erhalte?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüsse......Mellow4
Natürlich kannst du telefonisch nachhören, es sollte dich aber nicht davon abhalten einen schriftlichen Antrag auf Vorschuss zu stellen, den du nachweisbar abgibst (Empfangsbestätigung!!!! auf identischer Kopie).
Was die Antragsbearbeitung angeht... Sie dürfen sich in der Tat - man höre und staune - 6 Monate Zeit lassen bis du eine Untätigkeitsklage erheben kannst - aber sie haben auch während der Antragsbearbeitung Leistungen in Form von Vorschüssen oder darlehensweise zu bewilligen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (das tun sie ja) und wenn die Hilfebedürftigkeit klar dargelegt ist (ist mit dem Antrag geschehen).
In deinem Antrag auf Vorschuss sollte stehen, wann du den Antrag auf ALG II bei wem nachweisbar abgebeben hast, das du deinen Mitwirkungspflichten vollumfänglich nachgekommen bist, weil du alle Unterlagen ebenfalls pünktlich und vollständig eingereicht hast, das keine Unterlagen nachgefordert worden sind, das du weiterhin die Sofortmaßnahme ordnungsgemäß besucht hast und nicht verstehen kannst, warum die Antragsbearbeitung so schleppend verläuft - dir aber bekannt ist (Siehe Gesetzeszitat in meinem letzten Beitrag), dass dir ein Vorschuss zusteht - dieser auch deine KdU beinhaltet (drohende Wohnungslosigkeit) oder das dir Leistungen hilfsweise auf Darlehensbasis zu bewilligen sind bis entgültig entschieden werden kann....
Du schreibst also im Betreff deine BG-Nr. (sofern schon vergeben) und dann eine Zeile tiefer - Antrag auf Vorschuss nach § 41 SGB I - hilfsweise Leistungen nach dem SGB II auf Darlehensbasis...
Dann.... nach der Begrüßungsfloskel... hiermit beantrage ich....... aus folgenden Gründen.......
Als Anlage fügst du deine EGV als Kopie und den letzten Kontoauszug ebenfalls in Kopie bei (im Antragsschreiben unten aufführen) um deine Erfassung in der ArGe selbst zu belegen wie auch deine Hilfebedürftigkeit.
Sollte deine ArGe den Antrag auf Vorschuss ablehnen wollen - bestehe auf eine schriftliche Ablehnung und mit der sowie dem letzten Kontoauszug, deinem Antrag in Kopie sowie deinem Personalausweis kannst du dann zum zuständigen Sozialgericht gehen, damit dieses im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung deiner Hilfebedürftigkeit abhelfen kann.
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