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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaft auf ALG


heidi
27.06.2007, 23:29
ich habe letztes jahr 7monate ALG bekommen, arbeite jetzt seit 9monaten wieder fest angestellt und zahle so in die arbeitslosenversicherung ein,
ab wann habe ich denn wieder anspruch auf ALG prozentual vom jetzigen/neuen gehalt, wenn ich kündige od. gekündigt werde.

auf der arbeitsamt seite steht neuer anspruch entsteht nachdem man 360 tage einbezahlt hat, heisst das 360 arbeitstage oder werktage?
wird da der restl. anspruch auch irgendwie mit einberechnet?!
weiss da vielleicht jemand rat,

vielen dank

fragi
28.06.2007, 10:39
Hallo Heide,

es ist so dass du momentan noch einen Restanspruch von 12 - 9 Monaten = 3 Monaten hast. Diesen kannst du solange kein neuer Anspruch entsteht, innerhalb von 4 Jahren seit entstehen aubrauchen.

Ein neuen Anspruch bekommst du nach genau 1 Jahre, das ist mit den 360Tagen gemeint... der neue Anspruch würde dann 6 Monate betragen.