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ALN - Robot
14.05.2005, 12:41
Reform des Kündigungsschutzes

Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, das auch Änderungen im Kündigungsschutzgesetz beinhaltet.

Die Neuregelungen werden zum 1. Januar 2004 in Kraft treten und betreffen u. a. die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, z. B. den sog. Schwellenwert, die Voraussetzungen bei der Sozialauswahl sowie einen neuen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Die wichtigsten Fragen sind hier bei der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland zusammengestellt,
die sich zum neuen Kündigungsrecht stellen und in vier Themenbereiche untergliedert:

http://handwerk-wittekindsland.de/html/print.php?sid=31