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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Ablehnung von Arbeit?


Raven
24.03.2006, 09:34
Hallo an alle!
Ich bin neu hier. Ich würde mich gerne vorab informieren, bevor ich meinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt einen Brief schreibe.
Situation ist folgende:
Ich beziehe ALG I für Teilzeit (habe vorher 80 Stunden monatlich gearbeitet). Im Februar wurde eine Sperre verhängt, da ich einen Vorstellungstermin nicht wahrgenommen habe. Es ist allerdings so, daß ich ab 1.7. schon fest eine Stelle haben, was ich dem AA mündlich und schriftlich mit Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers mitgeteilt habe.
Als ich mich vorstellen sollte, habe ich mit der zuständigen Dame telefoniert und ihr gesagt, daß ich ab 1.7. einen Job habe, den ich auch gerne annehmen möchte. Daraufhin hat sie das Vorstellungsgespräch gecanchelt. Der Grund für die Sperre war, ich sollte halt das nicht sagen, daß ich dann ab 1.7. einen Job habe.

Nun wurde mir wieder ein Job angeboten. Ich habe die Bewerbungsunterlagen hingeschickt und gestern hatte dann die Dame wegen einem Vorstellungsgespräch angerufen. Bei diesem Gespräch stellte sich heraus, daß der Job monatlich 120 Stunden umfasst. Es ist ein Zwölfstundenjob, der auf 2 Angestellte aufgeteilt wird. Sie hat mir dann gl!eich gesagt, daß alle anderen Bewerber abgesagt hätten, weil die Situation so ist, daß wenn eine Kraft krank oder in Urlaub etc. ist, die andere die vollen 12 Stunden arbeiten muss. Mir ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, 12 Stunden am Stück zu arbeiten, was ich dieser Dame auch mitgeteilt habe.

Muss ich jetzt wieder mit einer Sperrzeit rechnen? Das hat doch nichts mehr mit Teilzeit zu tun. Wenn ich grob durchrechne, daß die andere Kollegin 5 Wochen Urlaub hat und vielleicht auch noch 5 Wochen krank ist, komme ich auf eine wöchentliche AZ von ca. 37 Stunden. Wenn man dann noch drüber nachdenkt, daß die gemachten Überstunden ja auch noch irgendwann abgefeiert werden sollen, wird das dann ja noch mehr.

Hat jemand da Infos für mich? Welche Arbeit kann ich ablehnen?
Danke im voraus

Die Ägypter
24.03.2006, 15:13
Verstehe ich das jetzt richtig?

du hast ab 01.07. eine feste Stellenzusage ?

Liegt dir diese schriftlich vor oder ist ggf. sogar schon ein Arbeitsvertrag gemacht worden?

Ansonsten.... bis zu diesem Termin musst du rein formal der Jobvermittlung auch zur Verfügung stehen, also Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche wahrnehmen....

Aber... du hast auch die Pflicht einem künftigen pot. Arbeitgeber gegenüber fair zu sein, das heißt, du musst ihm mitteilen, dass die Tätigkeit lediglich bis zum 30.06.06 möglich ist, weil du dich bereits für eine andere Stelle ab dem 01.07.06 fest verpflichtet hast.

Tätest du das nicht, wäre das im Prinzip schon als Vertragsbruch auszulegen - denn eine Firma investiert auch in einen Arbeitnehmer, ggf. fallen Schulungskosten an, die Einarbeitungsphase kostet das Unternehmen ebenfalls Geld - eine in die Zukunft gerichtete Investition in den Arbeitnehmer - der dann auch dauerhaft für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte - hier können bei Lügen oder Verschweigen sogar Schadenersatzforderungen auf dich zukommen.... dazu kommt noch die Problematik der Kündigungsfrist für den Antritt in den zuerst zugesagten Job! Wenn die Probezeit schon im ersten Viertel Jahr beendet ist, musst du auch zeitnah kündigen....

M.E. hast du dich bei der ersten Stellenbewerbung korrekt verhalten = Widerspruch gegen die auferlegte Sperre!

Zu der 2. Stellenzusage: med. Einschränkungen für die ggf. erforderliche 12-Std. -Arbeit, die ja nicht immer anfällt, musst du schon belegen können - ärztliches Attest - andernfalls sehe ich wenig Spielraum für eine Absage. Ansonsten - auch hier ehrlich sein, wenn du einem anderen Arbeitgeber schon eine feste Zusage für den 01.07. erteilt hast.

Raven
25.03.2006, 08:01
Hallo Nefertari!

Danke für deine Antwort. Mein Sachbearbeiter vom AA hat mir damals gesagt, ich sollte das halt nicht angeben, daß ich zum 1.7 eine Stelle habe.

Ich hab vom meinem künftigen Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung, dass er mich zum 1.7. einstellt und diese habe ich dem AA auch vorgelegt.

Daraufhin hat der Sachbearbeiter gemeint, er könne mir doch nicht einfach so bis zum 1.7. ALG bezahlen :patsch: Klar, versteh ich irgendwie, ich bin schließlich erst 47 und zum 1. Mal in meinem Berufsleben arbeitslos 8)

Du meinst also, daß sie mir hier keinen Strick draus drehen können, wenn ich sage, daß ich der Sachbearbeiterin die Wahrheit gesagt habe?