amazonas
24.03.2006, 14:25
Hallo,
muß mich mal wieder an Euch wenden.
Ersteinmal was vorweg:
Meine Frau und ich ALG II Bezieher seit 1. Oktober 2005.
Meine Frau nur noch unter 3 Std. tägl. Arbeitsfähig.
Ich wohne mit meiner Frau in dem Einfamilienhaus, was mein Vater 1961 erbaute.
Ölheizung mit 3000 L Tank, nur eine Wasseruhr, 1 Stromzähler.
Kosten wurden unter meinen Eltern und uns immer aufgeteilt.
Eltern bewohnten unten 70 qm, meine Frau und ich bewohnen oben 60qm.
Im Jahr 2002 habe ich das Haus von meinem Vater Überschrieben bekommen.
Vater mitte 2003 verstorben.
Mutter ende Oktober 2005 verstorben.
Nun wird die Wohnung unten im moment nicht bewohnt.
Im September 2005 habe ich noch 2700l Heizöl bekommen.
Von der ARGE wird uns für die Heizung ein Betrag für 2 Personen mit 60qm erstattet. Ist das so korrekt?
Immerhin muß ich doch nun in der kalten Jahreszeit die Wohnung unten auch beheizen, damit keine Frostschäden entstehen, und somit habe ich mehr als 60 qm zu beheizen und das gezahlte Geld reicht dafür nicht aus.
Könnte ich nun einen höheren Heizungskostenzuschuß stellen? Müßte ich sogar die Wohnung unten Vermieten oder kann ich das komplette Haus, oben und unten mit meiner Frau allein Bewohnen?
Ist die Höchstgrenze bei Eigentum nicht 130 qm? Was könnte ich da machen?
muß mich mal wieder an Euch wenden.
Ersteinmal was vorweg:
Meine Frau und ich ALG II Bezieher seit 1. Oktober 2005.
Meine Frau nur noch unter 3 Std. tägl. Arbeitsfähig.
Ich wohne mit meiner Frau in dem Einfamilienhaus, was mein Vater 1961 erbaute.
Ölheizung mit 3000 L Tank, nur eine Wasseruhr, 1 Stromzähler.
Kosten wurden unter meinen Eltern und uns immer aufgeteilt.
Eltern bewohnten unten 70 qm, meine Frau und ich bewohnen oben 60qm.
Im Jahr 2002 habe ich das Haus von meinem Vater Überschrieben bekommen.
Vater mitte 2003 verstorben.
Mutter ende Oktober 2005 verstorben.
Nun wird die Wohnung unten im moment nicht bewohnt.
Im September 2005 habe ich noch 2700l Heizöl bekommen.
Von der ARGE wird uns für die Heizung ein Betrag für 2 Personen mit 60qm erstattet. Ist das so korrekt?
Immerhin muß ich doch nun in der kalten Jahreszeit die Wohnung unten auch beheizen, damit keine Frostschäden entstehen, und somit habe ich mehr als 60 qm zu beheizen und das gezahlte Geld reicht dafür nicht aus.
Könnte ich nun einen höheren Heizungskostenzuschuß stellen? Müßte ich sogar die Wohnung unten Vermieten oder kann ich das komplette Haus, oben und unten mit meiner Frau allein Bewohnen?
Ist die Höchstgrenze bei Eigentum nicht 130 qm? Was könnte ich da machen?