Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trotz Beschäftigung Termine bei der Arbeitsagentur
Hallo, bin neu hier und muß mal fragen ob das so alles rechtens ist was mir beim Arbeitsamt passiert.
Nach 7 Jahren in Arbeit habe ich zum 15.05. die Kündigung zum 'Quartalsende bekommen, habe mich daraufhin direkt Arbeitssuchend gemeldet. Ich klage gegen die Kündigung und da diese nicht fristgerecht ist, sollte sie auch nicht! wirksam sein. Das stellt sich aber erst in ca. 3Wochen bei Gericht raus.
Dies weiß nun auch das Arbeitsamt, dennoch flattert mir hier ein Termin nach dem anderen rein und mir wird immer mit einer Sperrzeit gedroht obwohl ich doch noch beschäftigt bin. Bin zwar freigestellt-ich Depp hab`´s auch noch erwähnt! Einen Minijob unter 15 Std die Woche hab ich auch noch, ist für mich ja bares Geld. Auf ein Telefonat sagte man mir ich solle den doch kündigen - dann könnte ich auch zu den Terminen des Arbeitsamtes kommen!!! Das ist ja wohl der Hammer. Ich soll jetzt Bewerbungen vorlegen und auch ZAF annehmen, trotz Klage auf Weiterbeschäftigung könne ich ja dann beim alten Arbeitgeber kündigen und den der ZAF annehmen. Wer kann mir helfen,ob das alles O.K ist???
ratsuchende
29.06.2007, 16:18
Hallo!
Wenn der AG Dir gekündigt hat und Du Dich arbeitssuchend gemeldet hast, mußt Du auch den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehen, da die Vermittlungschancen aus einem Arbeitsverhältnis heraus am Besten sind. Allerdings MUSS Dir der AG Gelegenheit geben, Termine bei der Agentur wahrzunehmen (sogar bezahlt, wenn ich mich nicht irre). Da Du jedoch freigestellt bist, solltest Du eigentlich eh kein Problem haben.
Den Minijob mußt Du natürlich nicht aufgeben, um Termine wahrzunehmen, die Terminvergabe wird sich ja wohl regeln lassen. Ich hatte damit noch nie Probleme...
Natürlich solltest Du auch Deine Bewerbungsbemühungen der Agentur darlegen. Du mußt Dich auch bei ZAF's bewerben, jedoch ist die Zumutbarkeit bezüglich der Verdienstgrenze eingeschränkt. Du mußt nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit Mindereinnahmen hinnehmen, jedoch nie einen Job annehmen, wo Du weniger verdienst, als Du Alg1 bekommst. Da Du das aber noch nicht weist, solltest Du mal grob rechnen, ab welcher Verdiensthöhe Du den Job mit Sicherheit ablehnen kannst. Und hier mal wegen der Zumutbarkeitsregelungen nachlesen (bitte kurz suchen).
Wegen der angedrohten Sperre hast Du ja schon das Richtige unternommen, und zwar gegen Deine Kündigung geklagt (Kündigungsfrist und auch die Kündigung an sich, ob die berechtigt ist). Du gibst also ganz normal den Antrag Alg1 ab und weist auf das schwebende Gerichtsverfahren hin. ggf. mußt Du angeben, daß Du noch Zahlungen Deines AG erwartest. Aber der Antrag kann ohne weiteres bearbeitet werden. Daß Du freigestellt bist, dürfte die Agentur nicht weiter interessieren, da Dein Beschäftigungsverhältnis noch bis 30.06. andauert.
Du solltest vorsichtig sein, bei einer ZAF einen Vertrag zu unterschreiben, den Du dann nicht antrittst, da hier hohe Vertragsstrafen vorgesehen sind (auch wenn sie meist gerichtlich nicht durchsetzbar sind, da sie gesetzlichen Regelungen widersprechen). Wenn Du den Vertrag unterschreibst, solltest du zumindest am ersten Arbeitstag dort erscheinen. Da die Kündigungsfristen am Anfang sehr kurz sind, kannst Du bei Stellenwechsel oft innerhalb 2 Tagen bis 2 Wochen wieder kündigen. Du kannst Dir den Vertrag auch befristen lassen. Dann endet dieser nach der Befristung und Du kannst ohne Sperrzeit Alg1 beziehen.
Lass Dich beim Arbeitsgericht nicht auf einen Vergleich ein, sonst kann Dir das wegen der Sperre negativ ausgelegt werden. Gab's denn einen Kündigungsgrund?
Hallo,sorry-war die Tage nicht online.Danke für die Antwort.
Der Kündigungsgrund ist der Wegfall meines Arbeitsplatzes den jetzt Subunternehmer machen.
Wir sind als Firma aufgekauft worden und unterliegen jetzt der Rationalisierung des neuen Arbeitgebers.
Eine Abfindung wurde mir 3mal angeboten,welche ich nicht angenommen habe.
Mein Anwalt sagt nun :wir klagen auf Weiterbeschäftigung,haben aber wenig Chancen da mein Arbeitsplatz am Ort definitiv nicht mehr vorhanden ist.
Nun müßten wir zusehen,daß soviel Geld rauszuholen ist wie möglich.
Und das mit einem Vergleich.
Er sagt,dieses Geld ist nicht anzurechnen beim Arbeitsamt.
Was denn nun?????
Da bin ich doch :sdagegen:!!!!!!!
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