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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was kommt auf mich zu und wie soll ich handeln


Europalette
28.06.2007, 22:43
Ich arbeite seit 10Jahren in einem Grossen Baumarkt. Ich bin sozusagen einer der wenigen alten im Betrieb durch den Wechsel meiner Vorgesetzten bin ich sozusagen mit vielen Charakteren in Berührung gekommen. Zur Zeit herrscht in unseren Betrieb eine Entlassungwelle von älteren Langzeitkollegen und das Schlimme der Firma ist es egal wie lang ein Kollege drin ist und ihnen ist auch das Gericht total egal.
Es herrscht ein sehr schlechte Stimmung im Betrieb und Mobbing ist manchen Tagen häufig zu spüren.
So jetzt ein bisschen zu mir meine Fragen.:rolleyes:

Ich bin zur Zeit Vollzeitkraft eines Baumarktes, lebe mit meiner Lebensgefährtin (Verlobt) zusammen. Selber ist sie Teilzeitkraft. Verdienst ist im Grunde gleich. Die Wohnunggröße misst ungefähr 75m2 +2.
Zu meinen Verträgen zählt eine Unfallversicherung, Betriebsrentenversicherung und Haftpflicht. Sonstige Verträge Ein Handyvertrag bei O2, wobei ich schon seit Jahren drin bin und vor kurzen die Deutschland Flat habe aber als Altkunde das Glück eines 0Monatslaufzeitvertrag besitze.
Eine Flatrate bei Alice-DSL auch mit 0Monaten Laufzeit.8-)
Ich schätze das Ungebundene ohne Zwang zu bleiben.
Vermögen? Naja etwas gespart aber davon kann man keine Sprünge machen. :-|
Was muss ich beachten.

Muss ich bei einer Arbeitslosigkeit meine Wohnung verlassen, weil der Verdienst meiner Lebensgefährtin angerechtet wird?
Bei einer Abfindung wird mir das Geld auf die AGL I angerechnet.
Könnte ich mit einen kleinen Teil dieser Abfindung zwecks Berufliche
verbesserung (Führerschein nachholen.) irgendwie schonen.
Medizinische Massnahmen sind momentan auch dringend erforderlich
Zahnarzt und Co.

Nunja das war das was mich so im Grunde Quählt.

StephanK
30.06.2007, 12:30
Muss ich bei einer Arbeitslosigkeit meine Wohnung verlassen, weil der Verdienst meiner Lebensgefährtin angerechtet wird?Nein. So lange Du Alg I beziehst (= max. 1 Jahr, es sei denn, Du bist mindestens 55 Jahre alt), interessiert niemanden, ob Du mit Frauen, Männern oder Brieftauben zusammenlebst und ob die Geld verdienen oder nicht, denn Alg I ist eine Versicherungsleistung, für die Du Beiträge entrichtet hast.
Das Einkommen von Partnern wird nur und erst dann interessant, wenn das Alg I ausläuft und Du, weil noch immer ohne neuen Job, Alg II beantragen musst.

Bei einer Abfindung wird mir das Geld auf die AGL I angerechnet.Das ist SO nicht richtig.
Bei einer Abfindung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum, d.h. sein Beginn wird zeitlich hinausgeschoben, weil Du erst mal von dem Geld aus der Abfindung leben kannst (und sollst). Die (komplizierten!) Einzelheiten sind nachzulesen in § 143a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html).

Das Geld aus der Abfindung kannst Du im Prinzip verwenden wie Du willst. Du musst eben kalkulieren, wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht und wie komfortabel (oder auch nicht) Du über diesen Zeitraum mit der Abfindung hinkommst.

Seebarsch
01.07.2007, 18:34
Hallo,
ich muss noch mal den ausführlichen Beitrag von StephanK etwas ergänzen, da ein wesentlicher Teil zur Berücksichtigung von Abfindungen nicht so deutlich herübergekommen ist.
Abfindungen werden im Alg 1 nur dann berücksichtigt, wenn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Wird sie eingehalten, interessiert sich die Agentur nicht für Abfindung, bzw. wird sie nicht berücksichtigt.
:-P