Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann das richtig sein?
ganzliebemaus
24.03.2006, 14:38
Hallo liebe Foren-Community:
Ich bzw. wir haben folgendes Problem, wir sind uns nicht so sicher ob wir vom lieben Arbeitsamt nicht beschissen werden ich werde euch hier mal die Berechnung erläutern und würde mich freuen eure meinungen zu hören.
Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft für 2 Personen mich und meinen Freund:
Wir bekommen folgendes:
Pro Person: 311 € zur Sicherung des Lebensunterhalts
davon abgezogen werden für mich 124 € da ich noch Kindergeld erhalte, macht Summasumarum: 498,00 €
Für Unterkunft und Heizung erhalten pro Person gerade mal 148 € x2 Personen entspricht dies einem Betrag von 296,00 €.
Im gesamten ergibt das 794,00€.
Wir kommen aus NRW (Duisburg).
Unsere Wohnung kostet kalt 460€ sind mehr m² als uns zusteht, den Mehrwert tragen wir jedoch selbst, da mein Freund sich Nebentätig selbstständig gemacht hat (Büro).
Unsere Heizkosten mit Warmwasser betragen 70€ (Gasetagenheizung) hinzu kommen 60 € Strom.
Die Unterkunfts- und Heizungkosten kommen mir doch sehr gering vor denn hier in der Gegend zahlt man für 2 Zimmer kalt normal schon um die 350 - 400 € plus 100-150 Nebenkosten.
Alleinstehende bekommen hier in der Gegen schon bei ALG2 700€ und wir bekommen zusammen geare mal 794,00 € kann das wirklich sein?
Bitte dringend um eine Antwort.
Vielen Dank schon im Voraus.
Die Ägypter
24.03.2006, 15:40
Hallo....
Zunächst die Miete (höchstzulässige KdU)
Duisburg hat die Mietstufe III (http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__8.html)
Demnach steht euch an Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten (ohne Strom) eine Miete zwischen 300 und 330 Euro (je nach BJ des Hauses) als angemessen zu.
Hinzu kommen die Heizkosten - gemessen an der angem. m²-Zahl der Wohnung (60 m²) sind das ca. zwischen: 48,00 und 66,00 Euro...
Also beträgt die angemessene Warmmiete im Höchstfall: ca. 400 Euro und mindestens: 348 Euro!
Für Unterkunft und Heizung erhalten pro Person gerade mal 148 € x2 Personen entspricht dies einem Betrag von 296,00 €.
= das passt dann schon einmal nicht....
Selbst dann nicht, wenn man den Warmwasserabzug (zumeist pauschal vorgenommen) berücksichtigt...
Darüberhinaus: die 311 Euro pro Person sind korrekt ermittelt - dass bei dir Kindergeld angerechnet wird unter Berücksichtigung der 30 Euro Freibetrag für Versicherungen ist ebenfalls richtig...
Strom ist immer aus dem Regelsatz zu tragen! Gleiches gilt für Warmwasser (es sei denn es wird elektrisch erzeugt) sowie Kabelgebühren, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind oder ggf. dazugehörige Stellplätze/Garagen = Vielleicht ergibt sich daraus die Kürzung =?
Aber das hier:
Unsere Wohnung kostet kalt 460€ sind mehr m² als uns zusteht, den Mehrwert tragen wir jedoch selbst, da mein Freund sich Nebentätig selbstständig gemacht hat (Büro).
habt ihr hoffentlich gemeldet?
Das reduziert nämlich das ALG II zu einem erg. ALG II (abz. Freibeträge natürlich....) !!!!
ganzliebemaus
24.03.2006, 15:57
Hallo Kirsten,
ich danke dir vielmals, an küzrungen (garage o.ä. haben wir nichts.
Das Die Wohnung größer ist, ist ebenfalls bekannt, da Mietvertrag etc, vorliegt.
Wir haben bereits unseren Anwalt eingeschalten, aber nicht nur deswegen, sondern auch weil mein Freund vom lieben Arbeitsamt aus nicht arbeiten gehen darf.
Er tut es nun eben trozdem unentgeldlich, unversichert, ohne etwas für Fahrkosten o.ä. zu erhalten.
Er hatte 3 Monate ein Praktikum, ihm wurde von seiner zuständigen Sachbearbeiterin zugesichert, dass er daraufhin in dieser Firma (als KfZ-Mechatroniker) ein EQJ bekommt, da die Firma (Chef + Teilzeitkraft) aus Krankheitsgründen öfterd geschlossen hatte und dementsprechend Kunden verlorn gingen, die erst wieder angeworben werden müssen (drohende Insolvenz), sonst hätte der Chef ihn direkt als Auszubildenten übernommen. Nun war er bei seiner Sachbearbeiterin nach Ablauf der 3 Monate Praktikum und siehe da er bekommt kein EQJ mehr begründung : Das giebt es seit 28.02 nicht mehr.
Er soll also arbeitslos bleiben, und weiter Hartz 4 kassieren.
In dieser Firma hätte er aufrund seiner Berufserfahrung direkt die Gessellenprüfung machen können und im Anschluss direkt mmit der Meisterschule beginnen können. So könnte er die Firma in spätestens 3 Jahren übernehmen und wäre ganz weg vom Amt, zeitgleich könnte er mindestens noch einen Auszubildenden aufnehmen. Sein jetziger Chef würde ihn weiterhoin tatkräftig unterstützen.
Das alles wird ihm vom Amt verweigert wegen eines halben Jahres Geld das der Chef im Falle eines EQJ`s bekommen würde was gerade mal die Versichung decken würde und sonst gar nichts.
Nun arbeitet er seit knapp einen Monat unversichert, aber siehe da, der Chef versichert ihn nun bald. Und wenn es weiter so gut läuft, wird er ab nächsten Monat eine Festanstellung erhaltrn.
Vielen Dank den ungelernten, Sachbearbeiterinnen die für wenig Arbeit viel Geld bekommen, geschult werden und trozdem nicht einmal das Arbeitsamt interne Softwareprogramm bedienen können!
Ich hab dafür echt keine Worte mehr. :-)
Ist das deutsches Recht?
Viele liebe Grüße
Jacqueline
Die Ägypter
24.03.2006, 16:17
Hallo Maus....
meine Frage hast du aber verstanden, oder? - Es geht nicht um unentgeltliche Arbeit... die übrigens mit der ArGe auch abgestimmt werden sollte.... es ging mir schon um die Selbstständigkeit, die du erwähnt hast - ihr müsst das melden!
ganzliebemaus
24.03.2006, 16:32
Das wissen Sie alles haben den Mietvertragt, die Gewerbeanmeldungsbescheinigung etc. als Kopie in Ihrer Akte, wir sind uns im klaren darüber, dass wir das alles melden müssen.
Wollte den anderen Fall nur mal schildern was ist wenn man arbeiten möchte :)
Ich danke dir für deine Antworten :)
Die Ägypter
24.03.2006, 17:35
Bist du sicher, dass die ArGe von der Selbstständigkeit deines BG-Partner (nachweisbar) weiß?
Denn..... ihr bekommt die vollen Sätze und angerechnet wird nach deinem Posting lediglich dein Kindergeld abz. 30 Euro Versicherungsfreibetrag....
Also stellt sich die Frage... seit wann besteht die Selbstständigkeit, wann wurde sie gemeldet und wieviele Monate demzufolge schon nicht berücksichtigt =?
ganzliebemaus
24.03.2006, 17:48
JA ICH BIN MIR SICHER! :-x
Odeer weshalb müssen wir monatlich Kontoauszüge vorweisen :P
Die Ägypter
24.03.2006, 17:57
JA ICH BIN MIR SICHER! :-x
Odeer weshalb müssen wir monatlich Kontoauszüge vorweisen :P
Danke für den Smiley....
Unsere Wohnung kostet kalt 460€ sind mehr m² als uns zusteht, den Mehrwert tragen wir jedoch selbst, da mein Freund sich Nebentätig selbstständig gemacht hat (Büro).
Bedarf: Angemessene KdU: 348 Euro (Bei euch bislang: 296 Euro)
2x Regelsatz: 622 Euro
= 918 Euro Bedarf
abzüglich dein Kindergeld (ohne Freibetrag) = - 124 Euro =
erg. ALG II: 794 Euro !!!!!!!!!!!!!!
und wir bekommen zusammen geare mal 794,00 € kann das wirklich sein?
Ergo wird ein Hinzuverdienst durch die Selbstständigkeit deines Freundes trotz Meldung offensichtlich nicht berücksichtigt!
Wie tragt ihr also den "Mehrwert" den du zitiert hast, wenn dein Freund nach deinem Mauermännchen zufolge wohl tatsächlich kein Einkommen hat?
Aber ich geb dir an dieser Stelle mal deinen Smiley zurück (weil ich auch nur ein Mensch bin) = :-x
ganzliebemaus
24.03.2006, 18:13
Das :-x war nicht böse gemeint...
Die kosten für den restlichen Wohnraum wird vom Regelsatz getragen ebenso wie die Kosten um zur normalen Arbeit zu kommen. Der zusätzlich Wohnungsraum kann jedoch beim Finanzamt abgesetzt werden.
Nun verstanden?
:) Liebe Grüße Jacqueline
Die Ägypter
24.03.2006, 19:20
Die kosten für den restlichen Wohnraum wird vom Regelsatz getragen ebenso wie die Kosten um zur normalen Arbeit zu kommen. Der zusätzlich Wohnungsraum kann jedoch beim Finanzamt abgesetzt werden.
Nun verstanden?
Nein!
Eine Selbstständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von ALG II beinhaltet eine genaue Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben-Situation = Gewinn- und Verlustrechnung, Selbsteinschätzung im Vorfeld ggf. Business-Plan (IHK/Steuerberater)...
Hiernach bemisst sich das ergänzende ALG II = keine indirekte Bezuschussung seitens Finanzamt für etwa "ein Arbeitszimmer" = weil die ArGe dies bereits beim erg. ALG II berücksichtigen würde...
Auch hängt sie bei einer ev. überzahlten Einkommensteuer "dran" = Rückfluss = Zufluss!
Im Übrigen muss das Arbeitszimmer nachweisbar vorhanden sein.... steuerrechtlich..... und alle Ausgaben/Einnahmen des Betriebs müssen ebenfalls nachgewiesen werden - sonst wäre weder für das Finanzamt noch für die ArGe eine Gewinnermittlung möglich....
ebensowenig die Ermittlung der abzuführenden USt. (Aufrechnung Vorsteuer/MwSt)....
Eine Null-Rechnung schaut sich das Finanzamt auch nur kurzfristig an... Irgendwann wird das Gewerbe dann seitens des Finanzamtes zwangsweise abgemeldet, weil kein Ertrag da ist!
Sobald ein Gewerbe angemeldet wird, bekommt das Finanzamt eine Meldung darüber rein und schreibt den Gewerbetreibenden auch an...
Über den Datenabgleich bekommt auch die ArGE davon Wind... und dann eben auch über die steuerliche Geltendmachung eines "Arbeitszimmers" durch den HE... denn ihr müsst auf Verlangen auch Einzelbelege vorweisen!
ganzliebemaus
24.03.2006, 20:28
Hallo? Das wissen wir alles doch und das geht alles seinen geregelten Weg, das läuft sowohl über Finanzamt als auch über Arge und Anwalt!
Wir sind nicht dumm keine Angst!
Wie gesagt danke für deine Antwort, du darfst das Thema schließen!
Hallo? Das wissen wir alles doch und das geht alles seinen geregelten Weg, das läuft sowohl über Finanzamt als auch über Arge und Anwalt!
Wir sind nicht dumm keine Angst!
Wie gesagt danke für deine Antwort, du darfst das Thema schließen!
Hallo nefertari1968 !!!
Es ist schon ein Graus mit dem Job als Moderator :patsch: :patsch:
da kann man sich soviel Mühe machen :Respekt: und wie wird es gedankt :-x :-x
"Wir sind nicht dumm keine Angst" aber fragen stellen warum der Bescheid wohl nicht stimmen könnte.
:applaus:
Ein schönes Wochenende :engel:
ups..... :shock: :shock: jetzt habe ich das geschlossene Thema wieder aufgemacht !!!!
ganzliebemaus
25.03.2006, 20:35
Nein, so ist das auch net...
Nur hatte ich eine Frage gestellt auf die tausend weitere Fragen und mega gestochel kam das nervt echt... irgendwann... deswegen hatte ich keine lust mehr die frage war beantwortet da muss ich nicht noch ewigkeiten weiter stocheln... alles möchte ich hier auch nicht preis geben....
Forumadmin
25.03.2006, 22:42
Also wenn es dich "nervt" das man dir hier nur helfen möchte und "nachfragt" um dir genaue Auskunft zu geben finde ich das schon sehr unverschänt so zu reagieren!
Ob du dumm bist oder nicht, interssiert hier niemanden! -
Du hast eine Frage, also versuchen wir diese zu beantworten
- wenn es dir zu ausführlich ist, weil du das meißte schon weißt, das können wir nicht wissen.
Ausserdem gibt es ja außer dir noch andere die diese Frage vielleicht interessiert und mit der Antwort vielleicht etwas mehr anfangen können als du.
In diesen Sinne, Thema beendet
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