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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungen einfach einstellen?


murkel
29.06.2007, 11:48
Huhu!
Erstmal eine kleine Warnung: Bin neu hier! ;-)

Also ich arbeite bei einem Betreuer (ehemals Vormund) und habe viel mit der Arge zu tun. Ich krieg schon nen Schüttelkrampf, wenn ich Post von der Arge bekommen.

Nun mein derzeitiges Problem:

Ein Betreuter ist zur Entgiftung im Krankenhaus und geht danach zu einer Langzeittherapie. Die Entgiftung dauert ca. 3 Wochen und wie lange die Therapie geht, dass weiss ich nie im Voraus.

Das habe ich nun der Arge mitgeteilt und die stellen eiskalt die Leistungen ab Juli ein. (?)

Die gehen davon aus, dass er länger als 6 Monate erwerbsunfähig ist und somit keinen Leistungsanspruch mehr hat.

Wenn ich nun auf den Kalender gucke, dann weiss ich gar nicht mehr wie ich ihm da helfen soll.

Darf die Arge sowas? Meine nun generell und vorallem so kurzfristig?

Lieben Gruß
murkel

Imlovely1981
29.06.2007, 11:58
Ich glaube nicht das die Arge das darf, denn er muss ja trotzdem von irgendwas leben müssen und ein gewisser Anteil steht jeden Menschen zu.:)

fragi
29.06.2007, 13:43
Hallo murkel,

hier trifft §7 Abs. 4 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html) zu...

Das heißt es bekommt nur weiter Leistungen, beim dem zu erwarten ist, dass er

voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist

Wie du schreibst dauert die Entgiftung 3 Wochen... Nun kommt es drauf an ob er während der threapie mind. 15 std / wöchentlich erwerbstätig ist / sein kann...

Kann er das, sofort widerspruch einreichen und darauf hinweisen.

Kann er das nicht, muss die "normale Sozialhilfe beantragt werden.

Die ARGE kann durchaus die Leistungen einstellen wenn die vorraussetzungen Erwerbsfähigkeit nichtmehr vorliegen...
Du als Betreuer musst da nun entscheiden wie es mit deinem "Schützling" weitergehen soll / wird, bzw wozu er in der Lage ist.

StephanK
29.06.2007, 17:13
Ergänzend dazu noch:
Es geht um eine Prognose. Wenn in Anbetracht von Schwere und Verfestigung der Suchterkrankung von vornherein damit zu rechnen ist, dass er mehr als sechs Monate stationär untergebracht bleiben muss, dann besteht in der Tat kein Alg II-Anspruch. Allerdings kann die ARGE diese Prognose nicht "in's Blaue" anstellen, sondern muss sich auf medizinischen Sachverstand stützen.

Im übrigen setzt Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II nur voraus, dass man (nach den sechs Monaten) täglich drei Stunden "draußen" arbeiten kann. Ich kenne das Therapiekonzept nicht, aber es scheint mir jedenfalls nicht undenkbar, dass derlei nach sechs Monaten möglich sein könnte.

Nur wenn aus heutiger Sicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass er noch nach sechs Monaten vollstationär behandelt werden muss ist Alg II ausgeschlossen. Deswegen sollte, wie fragi schon empfohlen hat, Widerspruch eingelegt werden.

Da während der Bearbeitung des Widerspruchs (die sich in die Länge ziehen kann...) damit auch die Frage der Krankenversicherung in der Schwebe ist und die Klinik nicht gar zu geduldig abwarten wird, wer die Kosten trägt, dürfte es empfehlenswert sein, parallel zum (unabdingbaren) Widerspruch beim Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen - wenn die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im oben genannten Sinne innerhalb von sechs Monaten absehbar ist.

Anderenfalls bleibt nur der Weg über die Sozialhilfe, die jedoch Nicht-Erwerbsfähigkeit voraussetzt...