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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abrechnung erzieltes Einkommen bei Einstiegsgeld


Toni_Grappa
24.03.2006, 15:36
Hallo,

folgendes ist passiert. Ich habe mich per Einstiegsgeld selbständig gemacht. Der Antrag wurde am 2.3.06 gestellt und am 21.03.06 erhielt ich einen positiven Bescheid. Meine Frau arbeitet seit Januar auf 400 Euro Basis und wir haben die Verdienstbescheinigungen für Januar und Februar abgegeben. Nun kommt heute am 24.03. ein Schreiben, das die ARGE beabsichtigt zuviel gezahlte Beträge einzubehalten. Soweit so gut, da meine Frau ja Einkommen erzielt hatte. Aber jetzt kommt der Hammer. Als Grundlage für die weitere Berechnung soll dasjenige Einkommen zugrunde gelegt werden, das ich in meinem Buisinessplan (den ich zur Bewilligung vorlegen musste) als Einnahmen prognostiziert habe. Meines Wissens läuft die Sache aber so, das ich bis zum 15ten des Folgemonats beim AA die Unterlagen des Steuerberaters vorlegen muss und dann montasweise je nach erzieltem Einkommen die Abzüge berechnet werden.
Konkret heißt das, dass mir aufgrund meiner Angaben jeden Monat pauschl 1060 Euro abgezogen werden sollen, da ich ja in meinem Plan entsprechend Einnahmen zu erzielen beabsichtige.

Ich gehe mal schwer davon aus das die mir einen Schuss vor den Bug setzen wollen um mich einzuschüchtern. Deswegen wüßte ich gerne Quellen wo niedergelegt ist, nach welchen Verfahren das monatliche Einkommen bei „Übergangsgeld“ von Seiten der ARGE abzurechnen ist. Es muss doch irgendwo Ausführungsbestimmungen geben.

Danke für die Hilfe.

Toni Grappa

Betroffener
24.03.2006, 18:13
Hallo Toni,

das was da jetzt passiert, ist schon ein bißchen auf die zu optimistische Einschätzung im Businessplan zurück zu führen.

Andererseits zeigt das aber auch ebenso klar auf, dass die Damen und Herren da überhaupt keine Ahnung vom haben, wie es in der freien Wirtschaft zugeht.

Hier würde ich nach Rücksprache mit Deinem Steuermenschen versuchen, mit dem Amt eine Vereinbarung abzuschliessen, wonach eine von Dir vertretbare Pauschale angesetzt wird, die überprüft wird, wenn die Quartalszahlen vorliegen und die Umsatzsteuer abgerechnet wird. Alles andere kostet auch nur zusätzlich Geld

Dann hast Du auch eine Kurzzeit-BWA in der Hand, gegen die vom Amt nicht viel ausrichten können.

(ich kenne die Problematik von meiner Krankenkasse - die wollen auch immer hohe Beiträge wegen fehlender Zahlen). Da die da überzahltes nicht zurückgeben, zahle ich lieber vorher bewusst zu wenig (und kämpfe auch dafür) und zahle dann etwas nach.
Das hat mir etliche Tausend Euro gespart seit 2003 an Überzahlungen.

Toni_Grappa
24.03.2006, 18:28
Ich habe bei Tacheles in den Durchführungsbestimmugen des Arbeitsamtes nachgeguckt und da ist das Verfahren genau beschrieben.
Zitat:Bei anderen Einkünften als solchen aus nichtselbständiger Arbeit sind auf den Einzelfall abgestellte geeignete Nachweise zu verlangen (und zwar monatlich). Das kann doch nur bedeuten, und so habe ich das mit meinem Fallberater auch immer besprochen, das die von mir monatlich die Unterlagen vom Steuerberater bekommen und dann abrechnen.
Es kann doch nicht sein das sie prognostizierte Gewinne mit tatsächlichen Leistungen verrechnen, zumal ich auch in den ersten zwei Monaten im Plan von keinen Einkünften ausgegangen bin, wegen der Anlaufphase. Wenn die mir jetzt rechnerisch für den ersten Monat Einnahmen von 1000 Euro andichten wollen, bin ich geliefert.

Toni

Betroffener
25.03.2006, 13:25
Toni,

Zitat:Bei anderen Einkünften als solchen aus nichtselbständiger Arbeit sind auf den Einzelfall abgestellte geeignete Nachweise zu verlangen (und zwar monatlich)

Wie da richtig beschrieben ist, geht es um den Einzelfall. Und viele ArGen betrachten das auch nicht unbedingt als zwingend, was die BA da schreibt und manche SBs benutzen gar den Menschenverstand, der aussagt, dass gerade in der Startphase üblicherweise weder grossartig Einnahmen und noch weniger Gewinne anfallen, sondern nur Kosten.

Der Streitpunkt sind die "geeigneten" Nachweise und die Zeitpunkte.

Vor dem Ablauf der Zahlungsfristen (und hoffentlich Zahlungseingang) nach Ultimo, steht üblicherweise gar nichts fest. Auch erfordert die monatliche Darlegung über den Steuerberater extra finanzielle Aufwendungen für Dich.

Daher neigen viele SB dazu - auch um ihren eigenen Aufwand zu verringern - zu einer pauschalierten Regelung per Quartal - was auch in Ordnung ist, wenn es für beide Seiten paßt.

Aber genau letzteres scheint bei Dir nicht zu stimmen - sodaß dem Amt das eben vernünftig nahegebracht werden muss, dass es so die aufkeimende Selbständigkeit erstickt.

Toni_Grappa
25.03.2006, 16:55
Nachdem ich jetzt eine Nacht drüber geschlafen habe sehe ich die Sache etwas klarer. Der Sachbearbeiter hat sozusagen die Vorwärtsverteidigung eingenommen, wußte nicht genau wie er mich "abhandeln" soll, weil erster Fall dieser Art in der Stadt. Es gab bei Antragsstellung auch keine direkten Kontakte zur Abrechnungsstelle, zumindest von meiner Seite aus um Abrechungsformalitäten abzuklären (es gab genug andere Hindernisse).
Aber seis` drum. Ich werde vorschlagen die ersten drei Monate monatlich abzurechen (macht mein Steuerberater doch gern :D ), dann aufgrund der Erfahrungen im drei Monats Rhytmus. Hauptsache die ARGE nimmt die Zahlungen wieder auf...

Immer wieder schön, am Freitag Nachmittag Briefe von denen zu bekommen mit der Aufforderung, mich schnellstmöglich um die Sache zu kümmern, weil die Zahlungen eingestellt wurden.

Toni

Toni_Grappa
27.03.2006, 12:45
Nach dem Gespräch mit der ARGE sehe ich die Sache etwas klarer. Da die Arbeitslosenhilfe im Voraus bezahlt wird und nicht rückwirkend, müssen die für den ersten Monat irgendeinen fiktiven Betrag einsetzen als Berechnungsgrundlage für die Abzüge. Wir haben uns jetzt auf 500 Euro geeinigt. Bis zum nächsten 15ten werde ich dann die erste Abrechnung meines Steuerberaters einreichen. Es ist aber schon abzusehen, das die Investitionskosten fast die Höhe der ersten Einnahmen erreichen werden, so das mir das Geld wahrscheinlich wieder zurückgezahlt wird.
Die nächsten drei Monate werden dann einzeln abgerechnet. Basierend auf diesen Erfahrungswerten wollen wir dann auf quartalsweise Abrechnung umsteigen, zur Arbeitserleichterung für alle Beteiligten.

Im Klartext heißt das, das man für die ARGE im ersten Monat der Selbständigkeit immer in Vorleistung gehen muss. Geschickt eingefädelt...

Toni

Betroffener
27.03.2006, 14:33
Einspruch:

Das ist nicht zwingend - gerade bis zum Eintreffen von Einkommen, bist du ja bedürftig. Hier muss die ArGe sozusagen in Vorleistung gehen.

Das ist vergleichbar mit einer Arbeitsaufnahme, wo Du bis zur Gehaltszahlung zum Monatsende den ganzen Monat ALG II bekommen solltest.

Aber zugestimmt ist zugestimmt.

Toni_Grappa
27.03.2006, 15:41
Verdammt, bin ich denen doch auf den Leim gegangen. Aber dennoch, die Überweisungen laufen wieder und mit diesem Kompromiß kann ich zumindest leben.
Muss ich wohl unter dem langen Kapitel "Lehrgeld" abbuchen.


Toni

Betroffener
29.03.2006, 11:47
Toni,

die Durchführungshinweise der BA sind in diesem Punkt eigentlich sehr deutlich.

Auszug aus den Hinweisen zu $11 - Einkommen - Verfahren:
c) Laufender Bezug von AlgII; Aufnahme einer Beschäftigung am 5.03.05; Gehalt für März 2005 (15.03.- 31.03.) wird am 05.04.05, das für April 2005 am 27.04.05 ausgezahlt:
Da beide Einkommen im Monat April 2005 zufließen und zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können, ist AlgII bis 31.03.05 in unveränderter Höhe weiter zu zahlen. Im April 2005 sind beide Einkommen anzurechnen. Es ist auch zu prüfen, ob das Einkommen für einen Monat (ab Mai 2005) bedarfsdeckend ist; ggf. ist AlgII ab 01.05.05 unter Anrechnung des Einkommens weiter zu leisten.

Wenn die Zahlungen wieder aufgenommen wurden, dürftest Du ja immer noch in der 30-tägigen Widerspruchsfrist liegen und könntest einen neuen Versuch starten.

Aber seis` drum. Ich werde vorschlagen die ersten drei Monate monatlich abzurechen (macht mein Steuerberater doch gern Very Happy ),

Also von meinem Steuerbüro bekomme ich für zusätzliche Aufgaben (neben den vertraglich pauschal quartalsweise abgerechneten Dingen) immer eine Rechnung. Das dürfte bei Dir sicher auch nicht anders werden.
Insofern ist Deine Aussage "macht mein Steuerberater doch gerne" auch aus diesem Gesichtspunkt zu betrachten - obwohl das dann natürlich Betriebskosten sind, die Deinen Gewinn gegenüber der ArGe schmälern.