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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wieder in Arbeit/wie lange Anspruch auf ALG1?


lizardking
29.06.2007, 20:24
Hallo,

eine Frage habe ich noch.
Habe ich zukünftig Anspruch auf ALG1 wenn ich mich selbstständig mache und es nicht funktioniert? Wenn ja, wie lange hätte ich Anspruch? Oder verfällt der Anspruch wenn ich selbstständig war?
Kann ich als selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen damit ein Anspruch besteht?

Ich hoffe damit alle Fragen abgedeckt zu haben. Vielleicht gibt es ja Forenmitglieder die diese Situation erlebt haben und Ihre Erfahrungen weitergeben.

Danke
lizardking

StephanK
29.06.2007, 20:58
Habe ich zukünftig Anspruch auf ALG1 wenn ich mich selbstständig mache und es nicht funktioniert? Wenn ja, wie lange hätte ich Anspruch?Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange vorher Beiträge bezahlt wurden. Näheres siehe bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle)

Oder verfällt der Anspruch wenn ich selbstständig war?Nein. Alg I ist eine Versicherungsleistung. Deswegen kannst Du den Anspruch darauf auch "aufheben", z.B. für eine "Probezeit" in Selbständigkeit. Der Anspruch erlischt erst vier Jahre nach seinem Entstehen; und er entsteht erst mit Antragstellung, nicht automatisch mit Eintritt der Arbeitslosigkeit. Zudem kannst Du bestimmen, dass er erst später entstehen soll, hast also weitgehende Dispositionsfreiheit über diesen Anspruch.

Kann ich als selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen damit ein Anspruch besteht?Ja, das geht unter den Voraussetzungen, die in § 28a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html) beschrieben sind. Ein neuer, allein darauf gegründeter Anspruch würde aber erst nach einem Jahr Beitragszahlung entstehen.
Die Beiträge werden nicht nach dem tatsächlichen, sondern nach einem fiktiven Einkommen bemessen, siehe § 345b SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__345b.html); dieses beträgt derzeit monatlich € 613. Dementsprechend niedrig ist das darauf sich errechnende Arbeitslosengeld.