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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Agentur hält Stellen zurück!


BFWler
29.06.2007, 21:48
Hallo Leute,

ich wollte Euch mal von einer gängigen Praxis der Arbeitsagentur (der Name Anstalt war eigentlich besser) berichten. Wer sich wundert warum die Agentur nur Zeitarbeitsfirmen auf die Homepage stellt sollte mal weiterlesen.
Ich bin seit kurzem auf Jobsuche und war bei meiner Sachbearbeiterin. Die hatte seltsamerweise gleich 2 Stellen parat, die weder im Netz zu finden waren noch auf der Seite der Agentur. Es handelte sich nicht um Zeitarbeitsfirmen (ich bezeichne die gerne auch als Seelenfänger). Ich habe mich natürlich auch sofort beworben.
Ich habe sie darauf angesprochen und sie hat mir gesagt, die Mitarbeiter oder Agenten der Agentur haben vor ihren Rechnern Zugriff auf Stellen die nicht öffentlich zugänglich sind, mit der Begründung die Firmen wollen das nicht...wahrscheinlich um im Vorfeld die Bewerberflut bzw. Gesichtskontrolle einzudämmen.
Einige Leute aus meinem Umfeld, die ich kenne, alles Umschüler und auf Jobsuche, konnten mir diese Vorgehensweise bestätigen.
Das wird doch nur gemacht, damit die Agentur sich noch das "Jobvermitteln" auf die Fahnen schreiben darf, ansonsten sehe ich den Sinn dahinter nicht.
Eigentlich sollte dies auf die erste Seite der Zeitung mit den 4 Buchstaben!!!!

Grüße BFWler

StephanK
29.06.2007, 23:26
Diese Praxis ist nicht neu. Den Arbeitgebern steht es frei, ihre Stellenangebote auch im Internetportal der Bundesagentur zu veröffentlichen oder sie auf die persönliche Vermittlung durch Arbeitsvermittler/innen zu beschränken. Umgekehrt ist es mit Deinem Bewerberangebot ja auch so.
Allerdings wäre es schon besser, wenn auf die Begrenztheit des im Internet verfügbaren Angebotes deutlich hingewiesen würde - insofern teile ich Deine Kritik.

Gruß nach Wieblingen (kenne den "Laden" dort auch...).

x_anonymus_x
30.06.2007, 08:18
Morsche!

Allerdings wäre es schon besser, wenn auf die Begrenztheit des im Internet verfügbaren Angebotes deutlich hingewiesen würde - insofern teile ich Deine Kritik.

Jawollja, und wenn wir schon dabei sind, sollte auch in jeder Zeitung als Disclaimer stehen, dass dies hier nicht der komplette Stellenmarkt der Region ist, sondern ausschliesslich nur die Stellenanzeigen abgedruckt werden, die von den Unternehmen auch bezahlt werden ;-)

Das hat so ein bisschen was von "Bitte stecken Sie Ihre Katze nicht in die Mikrowelle zum Trocknen" oder "Der heiße Kaffee im Becher ist wirklich heiß, Sie können sich bei unsachgerechtem Umgang mit diesem Heißgetränk die Zunge verbrennen"

Amerikanische Grüße ;-)

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

StephanK
30.06.2007, 10:19
@ x_anonymus_x: Deine "amerikanischen Grüße" haben mich zum lachen gebracht :lol:
Ich will Dir auch nicht ganz und gar widersprechen, aber doch etwas als Kontrast daneben stellen.

Als die Bundesagentur noch Bundesanstalt hieß hatte sie ein Vermittlungsmonopol, das sie inzwischen nicht mehr hat. Deswegen bietet es sich an, eine Paralle zu den anderen Ex-Monopolbetrieben Post und Bahn zu ziehen: Beide haben mittlerweile kräftig Konkurrenz von privaten Carriern bekommen.

Die Entwicklung ist aber unterschiedlich verlaufen: Der private Postkunde nutzt weiterhin fast ausschließlich die Post. Oder wieviele Pakete hast Du schon mit einem der Post-Konkurrenten verschickt? Das machen fast nur gewerbliche Versender.
Anders im Schienenverkehr: Wir fahren ganz selbstverständlich die Intercity-Strecke mit Zügen der Deutschen Bahn und die Anschlussstrecke vom Großstadtbahnhof nach Kleinkleckersdorf mit einem Zug des privaten Bahnunternehmens sowieso. Konsequenterweise bekommen wir auch eine durchgehende Fahrkarte, obwohl es sich um Leistungen zweier verschiedener Unternehmen handelt und erwarten zurecht, dass die Internet-Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn uns die Züge der privaten Konkurrenz nicht "verschweigt".

Der Arbeitsmarkt liegt unter diesem Aspekt mitten zwischen dem Post- und dem Bahnsektor. Wir wissen zwar alle, dass es kein Vermittlungsmonopol der Bundesagentur gibt und werden auch deutlich darauf hingewiesen dadurch, dass die Bundesagentur selbst in ihrem "virtuellen Arbeitsmarkt" Angebote der privaten Konkurrenz veröffentlicht. Andererseits ist ein wichtiger "Monopolbereich" geblieben, nämlich die Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung. Nur die wenigsten Menschen aber trennen gedanklich scharf zwischen diesem "monopolistischen" Bereich der Arbeitslosenversicherung (der insofern mit dem "Restmonopol" der Post im Briefdienst vergleichbar ist) und dem marktmäßig organisierten Bereich der Arbeitsvermittlung.

Man darf im übrigen auch gar nicht wirklich trennen! Wenn jemand sagen würde: Versicherung o.k., ich habe einbezahlt, also zahlt mir Arbeitslosengeld, aber hinsichtlich Vermittlung stütze ich mich lieber ausschließlich auf private Arbeitsvermittler und will gar nix von Euch, dann bekäme er kein Arbeitslosengeld. Trotz privater Konkurrenz gibt es also noch einen indirekten Zwang, die Vermittlungsleistungen der Bundesagentur in Anspruch zu nehmen - ob man will oder nicht.

Daraus erwächst aber die meiner Meinung nach verständliche Erwartung, dass das Angebot, das in Anspruch zu nehmen man gezwungen ist, auch umfassend und weitgehend vollständig ist. Die reale Situation war zwar schon immer (also auch zu Zeiten des Vermittlungsmonopols) so, dass ein erheblicher Teil des Arbeitsmarktes an der Bundesanstalt/-agentur vorbeigelaufen ist, aber das setzt sich in den Köpfen vieler nur gaaanz langsam fest. Dass hier in vielen Beiträgen noch immer der Begriff Arbeitsamt zu lesen ist zeugt nicht von mangelnder Information sondern davon, dass - neben der (oft unwillkommenen) spürbar hoheitlichen Funktion - der Wunsch nach Übersichtlichkeit, nach einem Ansprechpartner nach wie vor verbreitet ist.

Insofern könnte man die "amerikanische" Forderung aufstellen, am Eingang jeder Dienststelle der Arbeitsagentur eine große Tafel etwa mit folgendem Text aufzustellen:

"Sie sind nicht in einem Amt. Es gibt kein Arbeitsamt mehr. Dies ist die Arbeitsagentur, und die ist nur ein Akteur unter vielen am Arbeitsmarkt. Und weil der Arbeitsmarkt ein Markt ist, müssen Sie sich mit Unübersichtlichkeit abfinden und genau so marktschreierisch verhalten wie es in einem Markt nun mal üblich ist.

Sofern Sie Geld oder andere Leistungen von uns wollen, sind wir aber nach wie vor Behörde und gehen auch so mit Ihnen um."

Wäre das wirklich "stecken Sie Ihre Katze nicht in die Mikrowelle" - oder vielleicht doch nur ehrlich und - zumindest für den unbedarfteren Teil des Publikums - auch notwendig?

fragi
30.06.2007, 14:01
zumindest für den unbedarfteren Teil des Publikums - auch notwendig?

Notwendig, vielleicht... aber ich würde mich da z.b eher totlachen als es ernstzunehmen... Gehen wir doch mal auf das Problem ein, um das wir rumreden...

WIe StephanK schon sagt, die Versicherung ist staatlich, die Vermittlung aber nicht "mehr".

Der Schnittpunkt dazwischen ist meiner Meinung nach der §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)

Hier wird man von behördlicher seite bestraft (Versicherung), wenn man bei der Vermittlung (die es nichtmehr ist) nicht den anweisungen folgt...
Nur wie kann man hier immer 100%ig den anweisungen folgen, wenn hier gar nicht mehr alle möglichkeiten der Vermittlung vorhanden sind?

Wir kann man verlangen der "privatisierten" Seite zu folgen um auf der staatlichen Sanktioniert zu werden?

Im überigen ist der vergleich mit der Bundespost hinfällig, die hat das Monopol nur abgegeben, oder wie erklärt man sich, dass Telekom vor einigen Jahren die Preise drastisch senken wollte und Konkurrenten wie Arcor auf die barikaden gegangen sind?
Wenn privat, dann auch ganz ohne Regulierer :shock:

Den gibts im überigen bei der BA nicht :wut:

StephanK
30.06.2007, 16:04
Der Schnittpunkt dazwischen ist meiner Meinung nach der §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)Das ist ein interessanter Gedanke!
Wenn ich mal ganz juristisch-haarspalterisch an den Wortlaut des § 144 SGB III herangehe, dann verhält sich versicherungswidrig (!), wer eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt.

Daraus folgt natürlich die Frage, ob "von der AfA angeboten" nur eine Beschäftigung ist, für die sie selbst vom Arbeitgeber den Vermittlungsauftrag erhalten hat (ich lese das natürlich so) oder auch eine, die sie "nur im System hat", die aber von einem privaten Arbeitsvermittlungsunternehmen kommt. Allerdings kenne ich die Praxis der BA insofern nicht und weiss nicht, ob sie sich solche "externen" Job-Angebote sozusagen "zu eigen macht" und selbst als förmlichen Vermittlungsvorschlag herausgibt. Ich denke, dass das nicht passiert, weil sie ja überprüfen muss, ob die Bedingungen des § 36 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__36.html) erfüllt sind - und das ist bei Angeboten privater Arbeitsvermittlungsunternehmen nicht möglich.

fragi
30.06.2007, 17:43
Ha und da haben wirs...

ob die Bedingungen des § 36 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__36.html) erfüllt sind

Mein erster und einziger Vermittlungsvorschlag MIT Rechtsfolgenbelehrung war bei einer ZA... Gehalt nach "Vereinbarung"... aber nichts nach vereinbarung... Die Firma an die vermittelt wurde wollte an die ZA nur den Tariflohn zahlen... nach Abzug der Kosten der ZA war der Lohn zu weit daunter und man kann schon sagen dass dieser gegen den oben genannten § verstößt.

Ich denke eine prüfung hierauf findet nicht statt.
Das einzige was ich feststellen kann ist, dass es keine Vorschläge aus dem "öffentlichem" Bereich gibt, sondern nur interne Angebote die nicht nach aussen gehen als Vorschlag verschickt werden.
Da ist das Verfahren meiner Meinung nach ganz leicht, denn der PC gleicht ab auf wen das Angebot ~ zutrifft und dahin werden diese verschickt.

Es ist leider aber so, dass die BA nicht den gesamten Markt im Bereich Vermittlung darstellt, und daher an dieser "Schnittstelle" zwischen Vermittlung und Versicherung das große problem liegt. Bei der BA gibts "fast" nur noch jobangebote über ZA, denn diese wissen sie bekommen entweder jemanden oder dieser jemand muss darunter "leiden" wegen Sanktionen.
Dieser Druck wäre über andere portale nicht gegeben.

Seebarsch
01.07.2007, 18:30
Hallo zusammen,
Sperrzeiten hinsichtlich der Arbeitsablehnung können nur dann eintreten, wenn die Stelle von der Agentur vorgeschlagen wurde.
Tritt eine Firma an einen selbst heran, kann für den Bereich des SGB III keine Sanktion folgen bzw. eintreten.
siehe hierzu auch die Weisungen der BA (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)zu § 144 Abschnitt 3

Etwas pikanter wird das bei Stellenvorschlägen, die von der Agentur zu Zeitarbeitsfirmen erfolgen. Da erfolgt ja der Arbeitsvertrag mit der ZAV. Hier kann dann natürlich bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Sperrzeit eintreten.
Eine Vermittlung zu einem privaten Arbeitsvermittler kann garnicht erfolgen, da dieser selbst bei sich keine Arbeit anbietet, sondern nur an Dritte vermitteln will.
:-P

Tommi NRW
01.08.2007, 13:00
Zum Thema Zeitarbeitsfirmen und deren Eintragungen auf der Homepage der Agentur für Arbeit, kann ich mich hier ebenfalls einreihen.
In meinem Fall gestaltet sich die Problematik noch ein bisschen hässlicher.
Die Besonderheit meines Fallmanagers ist, dass er auf zwei ARGEn aufgeteilt ist.
Die meiste Energie verwendet er auf ARGE1, während ich bei der ARGE2 "kaputtgefallmanaged" werde.
Dann musste ich mir kürzlich von ihm den Vorwurf anhören, dass er durch den Boom in unserer Wirtschaft, "angeblich" fast seine ganzen ARGE1-Schützlinge vermittelt hätte.
Nur ich würde es nicht schaffen, endlich eine Stelle zu finden.
Wie ich jetzt den Medien entnommen habe, sollen etliche Fallmanager entlassen werden, da sie so erfolgreich vermittelt haben, dass sie nun nichts mehr zu tun haben.

[Sarkasmus an]
Ich bin wohl einer der Schmarotzer, die sich trotz des überlaufenden Füllhornes der Arbeitsplätze, erfolgreich um eine Stelle drücken, weil sie sich in HartzIV eingenistet haben und lieber in Lumpen herumlaufend hungern, als ihre vier Buchstaben zu bewegen.
[Sarkasmus aus]

Auch mein Fallmanager rangiert mit Stellenangeboten herum, die weder auf der Seite der Agentur, noch sonst irgendwo im Internet auffindbar sind.
Die Firmen wenden sich mit ihren Stellenangeboten direkt an meinen Fallmanager, der mir erst dann Bescheid gibt, wenn er die Stelle bereits durch einen seiner Schützlinge von der "besseren" ARGE besetzt hat.
Ich bekomme von den Arbeitgebern dann die Absage, dass die ausgeschriebene Stelle bereits vergeben ist...oje...da wäre ich ja nun gar nicht drauf gekommen:?

Ich bin ratlos, was ich gegen diese Verkasperei unternehmen kann.
Mit einer Beschwerde werde ich allenfalls die "Büchse der Pandora" öffnen und eine Schikane nach der Anderen zu erwarten haben.
So kenne ich es noch vom Arbeitsamt, als ich mich in meiner damaligen Naivität über das Ausbleiben von Stellenangeboten und die abschlägigen Bescheide zu Weiterbildungen, mit schriftlichen Beschwerden zur Wehr setzen wollte.
Vor Schreck über meinen Arbeitswillen, muss meinem damaliger Berater beim Arbeitsamt die Kaffeetasse umgekippt sein, so wie es die Flecken auf meinem Bescheid widerspiegelten. (das mit den Flecken ist kein Witz!)
Es handelte sich dabei um einen Bescheid zu meinem X-ten Bewerberseminar, womit man meine überflüssige Arbeitswut stoppen wollte.


Gruß Tommi

Tommi NRW
10.08.2007, 02:47
Upps...das habe ich wohl an falscher Stelle gepostet.........