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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag zu spät gestellt - Umzugskostenantrag


Kevin1983
29.06.2007, 23:38
Erstmal Hallo an alle!

Ich komme eigentlich aus Magdeburg und habe nach langer Arbeitslosigkeit einen Job in Meppen gefunden.

Bin mit Hauptwohnsitz aber noch in Magdeburg gemeldet und habe dort auch noch eine Wohnung.
Meine Arbeit habe ich im März aufgenommen und vorher auch einen Antrag auf Trennungskostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe
bei der ARGE in Magdeburg gestellt.Doch leider hatte mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag ausgestellt,
sodass ich mir nach einem Monat einen anderen Job gesucht hab.War zwischen den beiden Jobs 3 Wochen arbeitssuchend bei der
ARGE in Magdeburg gemeldet und habe dann ab dem 24.5 den neuen Job aufgenommen.habe dort einen Arbeitsvertrag erhalten
und dann Trennungskostenbeihilfe beantragt.Diese wurden mir jetzt abgelehnt mit der Begründung,
dass ich den Antrag ja für den ersten Arbeitgeber gestellt hatte und dies jetzt ein neuer Antrag wär und somit zu spät.

Jetzt bin ich hier auf Wohnungssuche (habe zuvor die Zeit bei meiner freundin zur Untermiete gewohnt, wo ich jetzt aber NICHT mehr bleiben kann)

Jetzt meine Frage:
den Umzugskostenantrag den ich vor der Arbeitsaufnahme im März gestellt habe, hab ich jetzt hier liegen,
sowie 3 kostenvoranschläge.Schicke ich diesen jetzt weg, wird mir dieser doch abgelehnt mit der selben Begründung
wie bei der Trennungskostenbeihilfe, oder liege ich da falsch!?Ich habe gedacht der Antrag ist gestellt und eine bestimmte Zeit gültig und nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, oder ist dies auch falsch?Wenn mir die Umzugskosten abgelehnt werden, MUSS ich zurück nach Magdeburg,
denn auf der Straße kann ich auch schlecht leben.Wohne zur zeit bei einem Freund in Meppen und kann dort auch nur noch höchstens 2 Wochen bleiben.

1.Was denkt Ihr, wird der Antrag abgelehnt, oder habe ich doch Chancen, weil ich sonst den job verlieren würde?
2.Wie soll ich mich verhalten, falls die Kosten abgelehnt werden?
3.Falls ich wieder zurück nach Magdeburg muss, muss ich mit einer Sperre des ALG2 rechnen,
da ich ja dann von meiner Seite aus kündigen müsste um nicht auf der Straße zu sitzen?

Bedanke mich für eure Antworten schonmal im Vorraus

StephanK
30.06.2007, 11:56
Hallo Kevin,
Umzugskosten sind nicht daran gebunden, dass ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, das Anlass für den Umzug war, auch bestehen bleibt.
Trennungskosten kommen nur in Betracht, wenn Du Familie hast, die Du in Magdeburg "zurücklässt", was mir aber nicht der Fall zu sein scheint.

Was die nachträgliche Antragstellung angeht bin ich allerdings sehr skeptisch, denn das Gesetz sagt, dass solche Mobilitätshilfen erbracht werden können (!), soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.Aus dieser Formulierung ergibt sich meiner Meinung nach, dass die Hilfe nur im voraus bewilligt werden kann, denn wenn man auch ohne sie die Beschäftigung aufnehmen kann (und das war offenbar so), dann war sie auch nicht notwendig. Davon abgesehen gibt es keine Umzugskosten, wenn man seine frühere Wohnung aufrechterhält.

Kevin1983
30.06.2007, 13:08
Hallo Kevin,
Umzugskosten sind nicht daran gebunden, dass ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, das Anlass für den Umzug war, auch bestehen bleibt.
Trennungskosten kommen nur in Betracht, wenn Du Familie hast, die Du in Magdeburg "zurücklässt", was mir aber nicht der Fall zu sein scheint.

Was die nachträgliche Antragstellung angeht bin ich allerdings sehr skeptisch, denn das Gesetz sagt, dass solche Mobilitätshilfen erbracht werden können (!), Aus dieser Formulierung ergibt sich meiner Meinung nach, dass die Hilfe nur im voraus bewilligt werden kann, denn wenn man auch ohne sie die Beschäftigung aufnehmen kann (und das war offenbar so), dann war sie auch nicht notwendig. Davon abgesehen gibt es keine Umzugskosten, wenn man seine frühere Wohnung aufrechterhält.

Das ist richtig, aber ich würde meine Wohnung ja kündigen, wenn mir die ARGE für die kosten zu sagt.Nur ich kann meine Wohnung ja nicht jetzt Kündigen, die ARGE lehnt meinen Antrag ab und würde dann ohne Wohnung da stehen.Meiner Meinung ist die Kostenübernahme für das weiterbestehen der Beschäftigung notwendig, da ich mir einen eigenen Umzug nicht leisten kann und ohne Wohnung kann ich nicht weiter arbeiten.

StephanK
30.06.2007, 13:22
Ich verstehe Dein Unbehagen und habe selbst auch noch nie einen Mietvertrag gekündigt bevor ich den nächsten abgeschlossen hatte. Aber solches Sicherheitsdenken beisst sich mit dem Konzept der Grundsicherung, nur das wirklich und nachgewiesenermaßen notwendige zu tragen.

Der Kompromiss zwischen diesen beiden gegenläufigen Interessen steht im Gesetz und ist im einzuhaltenden Verfahren festgelegt: Du musst (Schritt 1) von der ARGE die Erforderlichkeit des Umzuges bestätigen lassen, dann (Schritt 2) ein Mietvertragsangebot der ARGE vorlegen, damit diese die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bestätigen kann und kannst erst dann (Schritt 3) Deine Unterschrift unter den Mietvertrag setzen.
Der Alg II-Träger in Meppen wird Dir aber schwerlich die Erforderlichkeit bescheinigen, so lange Du noch mit erstem Wohnsitz in Magdeburg gemeldet bist und dort eine Wohnung unterhältst (wenn ich das mit den verschiedenen Wohn- und Arbeitsorten richtig verstanden habe).