Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freie Tätigkeit neben ALG II
DasGroßeHäschen
30.06.2007, 13:59
Zunächst war ich im Rahmen eines 400 Euro Praktikums beschäftigt, dann wurde jedoch irgendwann mitgeteilt, dass dies keine richtige Tätigkeit ist bzw. jetzt nicht mehr ist und ich deshalb nur 30 Euro behalten darf.
Jetzt bin ich freier Mitarbeiter und hatte eigentlich gedacht, dass jetzt etwas mehr Geld übrig bleibt, doch gemäß des neuen Bescheides bleiben mir genau 4,15 Euro mehr als zu vor bzw. 30 Euro weniger als meine Nettomiete.
Ich würde jetzt einfach mal gerne wissen, ob eine freie Tätigkeit auch nicht als eine "wirkliche" Beschäftigung angesehen wird oder aus welchem Grund ich sonst nicht wenigstens soviel wie im Rahmen einer 400 Euro Tätigkeit behalten darf.
Schon mal besten Dank im Voraus.
Hallo DasGroßeHäschen,
das ist eigentlich alles mist und ich würde das so auch nicht hinnehmen.
Beim ALG II ist es "egal" woher das Geld kommt, es ist Einkommen und wird wie solches behandelt.
Bei einer Tätigkeit auf 400€ Basis hast du daher einen Freibetrag von 160€ plus einer Pauschale von 100€ für "Werbungskosten". Den Betrag den du nennst kann ich nirgendwo her nachverfolgen oder berechnen.
Ich verstehe daher auch nicht, "wieso" deine Tätigkeit nicht als solche angesehen wird!? Jemand ne Idee dazu?
DasGroßeHäschen
30.06.2007, 14:29
Weiß ich auch nicht. Die Sachbearbeiterin hat gewechselt und seitdem draf ich nichts mehr behalten. Musste 370 Euro zurückzahlen und mein Satz bis September liegt jetzt bei 190 Euro im Monat. Wenn ich jetzt von einem EInkommen von 400 Euro ausgehe, was nicht sicher ist, da ich halt auf Honorarbasis arbeite, wären das dann halt 590 Euro. Ohne Arbeit hab ich ungfähr 560 bekommen. Ich will jetzt ja auch nicht undankbar erscheinen, aber ein wenig mehr Geld würde ich da doch gerne überbehalten. Was hat das denn eigentlich mit den Werbekosten aufsich? Ich hab nämlich vorher auch nur die 160 Euro bekommen.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Quelle: §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html)
Die 160€ sind im §30 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html) geregelt.
Mehr zum Thema gibts auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=43094)
StephanK
30.06.2007, 16:16
Das sieht sehr nach einer Falschberechnung aus.
Leg also schriftlich und nachweisbar Widerspruch ein.
Den Widerspruch kannst Du kurz halten; Du musst keine eigene Rechnung aufmachen, sondern nur erklären, dass Du die Einkommensanrechnung für fehlerhaft hältst.
Servus DasGroßeHäschen!
Bei einer Tätigkeit auf 400€ Basis hast du daher einen Freibetrag von 160€ plus einer Pauschale von 100€ für "Werbungskosten". Lass dich nicht verwirren, da hat Fragi sich wohl verschrieben. Bis 400 Euro hast du einen fixen Freibetrag von 100 Euro und von den restlichen 300 Euro gehören dir 20 %, also 60 Euro, was insgesamt 160 € ausmacht. Erst über einem Verdienst von 400 Euro kannst du die tatsächlichen Werbungskosten geltend machen, wenn sie dann über 100 Euro liegen.
Wie StephanK schreibt, Widerspruch einlegen.
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