Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug von Bayern nach Nordrhein-Westfalen
Blackgothix
25.03.2006, 10:10
Hallo,
meine Name ist Daniela, ich bin 22 Jahre alt und komme aus Ingolstadt (Bayern)! Ich beziehe seit der Trennung von meinem Ehemanne, im November 2005, ALG II, da er zu wenig verdient um mir Unterhalt zahlen zu können! Momentan wohne ich mietfrei bei meiner Feundin hier in Bayern und bin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz! Doch bei uns in Ingolstadt ist es fast unmöglich eine Lehrstelle zu finden. Da ich nun mehrere Lehrstellen in Dortmund (NRW) in Aussicht habe, würde ich nun gerne wissen, ob ich jetzt schon von Bayern nach NRW ziehen kann, und was ich dabei alles für Schritte beachten muss!?! Hat jemand von euch eventuell schon einen Bundeslandübergreifenden Umzug hinter sich und kann mir vielleicht etwas berichten? Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße Daniela
Die Ägypter
25.03.2006, 11:09
Hat jemand von euch eventuell schon einen Bundeslandübergreifenden Umzug hinter sich und kann mir vielleicht etwas berichten?
Jap... ich....
Also - du beziehst derzeit ALG II in Bayern, bist dir aber bewusst darüber dass die Leistung während einer überbetrieblichen Ausbildung nicht mehr fließt?
Zum Umzug (ich liste das einfach mal auf):
1. Bei der WegzugsarGe per schriftlichen Antrag (Einschreiben/RS oder Abgabe per Empfangsbeleg) eine Umzugsgenehmigung erwirken (Bescheinigung zur Notwendigkeit eines Umzuges) Davon ein paar Kopien anfertigen....
Da du derzeit keine eigene Wohnung hast (bist du pol. bei deiner Freundin gemeldet?), aufgrund von Trennung/Scheidung (!), sich deine Berufsaussichten über die Ausbildung in NRW verbessern und... du aus der Zahlzuständigkeit der Bayern verschwindest (nicht lachen, ich habe so argumentiert), hast du gute Chancen, diese Umzugsgenehmigung zu erhalten!
2) Die ZuzugsarGe in NRW wegen der Angemessenheitsgrenzen der KDU (angemessene Warmmiete) anschreiben und Antwort abwarten....
3) Aufgrund der angegebenen Werte eine angemessene Wohnung suchen (der schwierigste Teil .....)
4) Mit einem Blanko-Mietvertrag bei der ZuzugsarGe aufschlagen (ohne Unterschrift!!!!!!!!!) und auf schriftliche Zusicherung bestehen, gleichzeitig Antrag auf ALG II für die Zeit stellen, zu der der Mietvertrag beginnt. Hierzu dann die Umzugserlaubnis abgeben (nachweisbar gegen Empfangsbeleg auf Fotokopie). Dann Antrag auf darlehensweise Übernahme der Kaution stellen - schön nachweisbar, wie gehabt....
5) liegt schriftliche Zusicherung vor, wieder mehrere Kopien davon anfertigen.... Mietvertrag unterschreiben und Kopie vom Mietvertrag für den Antrag auf ALG II erstellen. Diesen kannst du dann auch gleich fertigmachen = Neuantrag, da Bundeslandwechsel! Wieder nachweisbare Abgabe inkl. aller Belege in Kopie oder Einschr. Rückschein....
6) Anträge bei der Wegzugsarge auf Übernahme der Umzugskosten, sowie ggf. Renovierungskosten schriftlich, nachweisbar stellen, Kopie von Umzugserlaubnis und Zusicherung für die neue Wohnung beilegen und ggf. schon gleich 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen vor Ort .... (erkundige dich, mit welchen Unternehmen die ArGe zusammenarbeitet) - Dabei der ArGe mitteilen, dass du Neuantrag für ab..... gestellt hast und bei welcher ArGE, damit sie die Leistung pünktlich einstellen und du den Einstellungsbescheid zeitnah vorlegen kannst....
7) Wegen des Antrages auf ALG II bei der künftigen ArGe wirst du vermutlich viel telefonieren müssen... - ich würde mich nicht darauf verlassen, dass sie pünktlich und nahtlos zahlen = wenn du kannst solltest du versuchen eine Miete anzusparen (ich weiß... kaum machbar, aber mir hat es hier viel Ärger erspart)
Die ArGe zahlt zwar ab Termin X rückwirkend aber trotz Einstellungsbescheid und pol. Ummeldung eher nicht pünktlich, da du dieses naturgemäß nur sehr kurzfristig reinreichen kannst....
Abschließend noch: Alles was du tust = nur auf schriftliche Veranlassung handeln = sich auf keine mündlichen Absprachen verlassen.... und alles was du an Unterlagen reinreichst - ob bei Weg- oder ZuzugsarGe.... reiche es nachweisbar ein - gib nichts aus der Hand ohne Empfangsbeleg.
Das war es eigentlich.... Wenn du noch Fragen hast, meld dich hier einfach in diesem Thread, gern auch später - mich interessieren alle Erfahrungen zu bundesweiten Umzügen unter ALG II.
Blackgothix
25.03.2006, 21:12
Hallo!
Und Vielen Dank!!! Aber eine Frage hätte ich noch: Wie erledige ich denn die ganzen Aufgaben, z.B. den Antrag bei der ZuzugsArGe stellen - alles per Post und Telefon? Denn leider habe ich nicht das Geld öfter von Bayern nach NRW zu fahren :lol: !!! Und die erste Zeit könnte ich bei einer Freundin wohnen! Könnte das die Sache eventuell vereinfachen wenn ich erst nach Antragstellung in Dortmund mir eine WOhnung dort suchen würde! Vielen Dank nochmal!
Daniela
Servus Blackgothix!
Grundsätzlich hat Nefertari eigentlich alles gesagt.
Allerdings frage ich mal in die Runde, ob das Alter von Blackgothix und nur die Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag nicht doch zu einem Problem werden?
:?
StephanK
26.03.2006, 00:04
Das Alter (Du spielst auf die 25-Jahres-Grenze an, oder?) wird bei Daniela kein Problem sein, weil die Einschränkungen für unter-25-jährige sich nur auf Unverheiratete beziehen.
Dass es nur um die Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag geht, ist an sich kein Hindernis für einen Umzug. Allerdings wird sie die Umzugskosten selbst tragen müssen. Diese werden vom Alg II-Träger nur erstattet, wenn eine bereits vorhandene neue Stelle der Anlass ist.
Du spielst auf die 25-Jahres-Grenze an, oder?
Genau! Weil sie ja getrennt ist! Deshalb ist mir das nicht ganz klar. Und auf die selbst zu tragenden Umzugkosten wollte ich auch den Blick lenken. Nicht das dort falsche Hoffnungen geweckt werden.
:engel:
Die Ägypter
26.03.2006, 00:30
Du spielst auf die 25-Jahres-Grenze an, oder?
Genau! Weil sie ja getrennt ist! Deshalb ist mir das nicht ganz klar. Und auf die selbst zu tragenden Umzugkosten wollte ich auch den Blick lenken. Nicht das dort falsche Hoffnungen geweckt werden.
:engel:
Stimmt... das sind Ermessens-Optionen - wobei eben nicht jeder private Hilfe beim Umzug hat oder beanspruchen kann, oder aber eben nicht einen entsprechenden LKW fahren kann, weil vielleicht kein Führerschein vorhanden ist etc.
Fakt ist: Einpacken und Möbel-Auseinanderbauen muss sie in jedem Fall selbst (das musste ich auch, trotz 8-Monats-Still-Kind), aber - manchmal genügen Umzugspauschalen eben nicht dem Ermessen.... Hier ist der Einzelfall zu bewerten (den wir eben nicht kennen).
PS. Wenn jemand verheiratet ist oder war - endet die gesetztliche Unterhaltspflicht der Eltern! - Je nach Ehedauer - wäre dann der Noch-Ehegatte stellvertretend unterhaltspflichtig (Trennungsunterhalt) - alles was über die sog. Kurzehe hinaus geht (2 Jahre) bedingt ggf. auch weitergehenden Unterhalt.
Wenn jemand verheiratet ist oder war - endet die gesetztliche Unterhaltspflicht der Eltern!
Das wußte ich eben nicht. Danke!
Die Ägypter
26.03.2006, 00:38
Wenn jemand verheiratet ist oder war - endet die gesetztliche Unterhaltspflicht der Eltern!
Das wußte ich eben nicht. Danke!
Bitte http://www.cosgan.de/images/smilie/liebe/s010.gif
StephanK
26.03.2006, 00:43
Wenn jemand verheiratet ist oder war - endet die gesetztliche Unterhaltspflicht der Eltern! - Je nach Ehedauer - wäre dann der Noch-Ehegatte stellvertretend unterhaltspflichtig (Trennungsunterhalt) - alles was über die sog. Kurzehe hinaus geht (2 Jahre) bedingt ggf. auch weitergehenden Unterhalt.Nein, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern endet nie. Sie spielt allerdings dann keine Rolle, wenn die vorrangige Unterhaltspflicht des (ggf. Ex-)Ehegatten erfüllt wird. Ist dieser aber selbst nicht zur Unterhaltsleistung fähig, kommt die Unteerhaltspflicht der Eltern durchaus wieder zum Tragen.
Nein,
Würde das nicht letztlich, also kein Geld vom Ex und bei den Eltern reichts auch nicht, bedeuten sie muß zu ihren Eltern ziehen um Leistungen vom Amt zu bekommen, statt nach Dortmund.
Interessiert mich, weil es ja die von jungen Leuten geforderte Flexibilität nicht so recht fördert.
:shock:
StephanK
26.03.2006, 13:35
Nein. Welchen Sinn sollte es denn haben, zu Eltern zu ziehen, die ihre Unterhaltspflicht sowieso nicht erfüllen können? Die Unterhaltspflicht gegenüber erwachsenen, aus dem Elternhaushalt ausgeschiedenen Kindern ist in aller Regel (nur) eine Pflicht zum Barunterhalt (cash). Siehe § 1612 Abs. 1 BGB Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.Unterhaltsleistung durch freie Kost und Logis ist also die Ausnahme, die Geldleistung die Regel.
Blackgothix
26.03.2006, 13:54
Hallo!
Und vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Doch möchte ich noch einige Dinge klarstellen, damit ihr einen besseren Überblick über meine Lage bekommt! In erster Linie will ich ja wegen der besseren Aussicht auf eine Lehrstelle nach Dortmund, aber auch weil mein Exmann gewalttätig ist und mir schon des Öfteren mit diversen Dingen gedroht hat (vor zahlreichen Zeugen)! Ich lebe hier in Ingolstadt in ständiger Angst das er mich doch mal "erwischen" könnte und gehe ohne meine beste Freundin schon gar nicht mehr aus dem Haus! Sie ist sozusagen mein "Bodyguard"! Ich kann hier in Bayern, besser gesagt in Ingolstadt, einfach nicht abschließen und eine Lehrstelle finde ich auch nicht - also wenn das nicht Grund genug ist, dann weiß ich auch nicht! :lol: Desweiteren kann bzw. will mein Exmann mir keinen Unterhalt zahlen (Gerichtsverhandlung läuft). Und falls die Arge meine Eltern belangen will, dann werden sie wohl oder übel auch Pech haben, denn beide sind meines Wissens nach Arbeitslos (Ich habe seit Jahren keinen Kontakt mehr). Meine Mutter ist krankheitsbedingt arbeitslos und wird von meinem Stiefvater versorgt, und mein leiblicher Vater ist schon seit Jahren. Ich wohne schon seit meinem 18. Lebensjahr nicht mehr zuhause (bin wegen schwerwiegender psychischer Belastung geflohen) und habe dann recht schnell geheiratet (Habe erst 2004 die Schule beendet und dann hat mich mein Mann unterhalten!). Im Amt wurde mir gesagt, das deshald die ganzen U 25-Gesetze bei mir keine Bedeutung mehr finden! Aber ihr kennt ja die Ämter, die können sichs ja nochmal anders überlegen! Ich werde es auf alle Fälle versuchen, denn mein Sachbearbeiter kennt meine Lage und ich hoffe auf sein Verständnis!
Aber um jetzt nochmal auf meine oben gestellten Fragen zurückzukommen: Wie erledige ich denn die ganzen Aufgaben, z.B. den Antrag bei der ZuzugsArGe stellen - alles per Post und Telefon (geht das denn)? Denn leider habe ich nicht das Geld öfter von Bayern nach NRW zu fahren !!! Und die erste Zeit könnte ich bei einer Freundin wohnen! Könnte das die Sache eventuell vereinfachen wenn ich erst nach Antragstellung in Dortmund mir eine Wohnung dort suchen würde!
Desweiteren könnt ihr mir vielleicht auch noch bei folgendem Fall weiterhelfen: Meine Freundin, bei der ich momentan wohne würde gerne mit mir nach Dortmund ziehen! Doch ich denke das sich bei Ihr folgende Probleme in den Weg stellen werden: Sie wohnt noch zuhause bei Ihren Eltern und ihr Hartz IV-Antrag ist auch noch nicht durch (Ich denke mal das Ihre Eltern zu viel verdienen und sie dann unterhalten müssen)! Aber sie versteht sich nicht mehr mit Ihren ELtern (jeden Tag 5 mal Streit - echt die Wahrheit), was sie sehr psychisch belastet. Aber da eben das neue U 25-Gesetz in Kraft getreten ist sehe ich sehr schlechte Chancen für sie! Was sagt ihr dazu???
Ich bedanke mich noch einmal herzlich für alle eure Antworten und für eure Hilfsbereitschaft!
Viele liebe Grüße!
Daniela und ihre Freundin Daniela
StephanK
26.03.2006, 14:37
Danke für Zusatzinformationen. Klar, es ist nicht so angenehm, solche Dinge in einem Forum zu präsentieren - aber es ist halt doch wichtig, damit man Deine Lage einschätzen kann.Im Amt wurde mir gesagt, das deshald die ganzen U 25-Gesetze bei mir keine Bedeutung mehr finden! Aber ihr kennt ja die Ämter, die können sichs ja nochmal anders überlegen! Nein, darüber brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Diese Regelungen gelten zwar für Unverheiratete und Du gehörst zu dieser Gruppe, weil sie sowohl Ledige als auch Geschiedene umfasst, aber ein Zurück-in's-Elternhaus kann und wird man Dir nicht zumuten.
Aber um jetzt nochmal auf meine oben gestellten Fragen zurückzukommen: Wie erledige ich denn die ganzen Aufgaben, z.B. den Antrag bei der ZuzugsArGe stellen - alles per Post und Telefon (geht das denn)?Leider nicht. Zumindest einmal persönlich aufkreuzen wirst Du dort müssen. Vorher solltest Du natürlich so viel wie möglich telefonisch abklären, auch damit Du alle notwendigen Unterlagen in der Hand hast und kein zeitraubendes Hin-und-Her wegen noch fehlender Unterlagen entsteht. Es lohnt sich also, wenn Du das richtig professional planst und Dir genau so viel Mühe damit gibst wie Du es bei einer Bewerbung machen würdest.
Und die erste Zeit könnte ich bei einer Freundin wohnen! Könnte das die Sache eventuell vereinfachen wenn ich erst nach Antragstellung in Dortmund mir eine Wohnung dort suchen würde!Ja, das würde Dir wohl einigen Druck nehmen. Die ARGE DO ist ab dem Zeitpunkt für Dich zuständig, ab dem Du Dich "gewöhnlich", also überwiegend in DO aufhältst - nicht erst, wenn Du dort mit Wohnsitz angemeldet bist und/oder eine Wohnung hast. Vielleicht musst Du die ARGE auf diese Vorschrift (§ 36 SGB II) aufmerksam machen, also nicht abwimmeln lassen! Du solltest dann aber klar machen, dass Du wohnungslos bist und nur vorübergehend Unterschlupf bei einer Freundin gefunden hast, aber dort nicht auf Dauer bleiben kannst.
Desweiteren könnt ihr mir vielleicht auch noch bei folgendem Fall weiterhelfen: (...)Na ja, einfach wird es für Daniela II :D sicher nicht. Die Chance, eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen hat sie eben nur, wenn sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann - so heißt es im Gesetz. Das bedeutet, dass sie den Knatsch mit den Eltern dem Alg II-Träger ausführlich und glaubhaft darlegen muss. Wenn sie unter 22 ist, kann sie sich auch an das Jugendamt wenden. Voraussichtlich werden die nicht besonders viel praktisch für sie tun können, aber es wäre dann aktenkundig, dass sie massive Probleme mit den Eltern hat - und das kann auch beim Alg II-Träger helfen, um die besagten schwerwiegenden sozialen Gründe zu verdeutlichen. Sie muss den Alg II-Träger dann darauf hinweisen, dass sie wegen der Probleme schon die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen hat.
Welchen Sinn sollte es denn haben, zu Eltern zu ziehen, die ihre Unterhaltspflicht sowieso nicht erfüllen können?
Den Sinn habe ich aus Sicht der ArGe :oops: in Einsparungen an den KdU u.d.g. gesehen!
Aber durch die zusätzlichen Erläuterungen ist das unerheblich geworden.
Danke
@ Blackgothix
Viel Glück
:engel:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.