Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorschlag von der Agentur bekommen
superwillm
25.03.2006, 11:21
Hallo,
juhuu, heute kam der erste Vorschlag von der Arbeitsagentur.
Eine Stelle wäre frei und dort solle ich mich vorstellen.
Was sind eure Erfahrungen damit? Was sind totsünden, die man besser nicht erwähnen sollte? Soll da ja erstmal anrufen.
Die Ägypter
25.03.2006, 12:30
Also... wenn du kannst informiere dich vorweg über die Stelle, entweder über das Internet oder über Bekannte oder...
beim Unternehmen selbst (das kommt gut an!), wenn du dort anrufst - und dir auch den Namen der Person nennen lässt, an die die Bewerbung zu richten ist...
Du kannst bei diesem Telefonat gleich versuchen einen Termin zur Übergabe deiner schriftlichen Unterlagen zu erhalten - damit hast du schon einmal einen Vorsprung, das vollziehen leider die wenigsten Bewerber!
Vor dem Termin und beim Abfassen deiner Bewerbung machst du dir Gedanken darüber, warum gerade dieses Unternehmen dich einstellen sollte = also welche deiner Qualifikationen exakt für diese Firma brauchbar ist und aus welchen Gründen - dabei helfen dir deine Recherchen...
Das ist so eine Art Selbst-Coaching - weil du dir auch Gedanken über dich selbst machst, viel besser auf Fragen vorbereitet bist und entsprechend argumentieren kannst.
Vermeiden solltest du alles, was nicht zu dir passt - wenn du nicht autentisch wirkst, hast du viele Chancen verspielt... also keine Kleidung, die du unbequem findest.... keine gestelzte Sprache.... Einfach Du sein!
Aber: auch ordentlich gekleidet (auf geputzte Schuhe achten!), möglichst nicht rauchen (auch vorher nicht!), kein aufdringliches Parfum oder After-Shave, keinen Kaffee trinken, also Angebot freundlich ablehnen = macht nur nervös.
Totsünde: Da kenne ich nur eine.... frühere Arbeitgeber schlechtmachen = unbedingt vermeiden, selbst dann, wenn es stimmt... also schön vage antworten und ruhig auch sagen - hier oder da, habe ich mich weiterentwickelt oder verändert.... oder auch ruhig kleine Fehlerchen einräumen (wirkt ehrlich und menschlich)....
Letzten Endes entscheidet nicht nur die Qualifikation sondern bei der Vielzahl gleichguter Bewerber im Prinzip die erste Inaugenscheinnahme = Sympathie/Antipathie!
superwillm
26.03.2006, 09:11
Hallo,
danke für den Tip, nun bni ich aber leider krank geschrieben, nächste Woche auch noch. Muß ich mich trotzdem vorstellen?
StephanK
26.03.2006, 10:27
Im Hinblick auf die Arbeitsagentur: nein, aber Du musst unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und damit begründen, dass Du den Vorstellungstermin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kannst - sonst gibt es eine Sperre!
Im Hinblick auf das Unternehmen: Es kommt darauf, woran Du erkrankt bist, ob die Erkrankung Dich wirklich schachmatt setzt und wieviel Dir an der Stelle liegt.
Wenn mir viel an der Stelle läge und ich nur den Fuß verstaucht hätte, so dass ich zwar ein bisschen humpele, aber gehen kann und ansonsten fit bin, würde ich den Vorstellungstermin wahrnehmen - und damit auch zeigen, dass ich mich nicht so leicht unterkriegen lasse.
Wenn ich aber z.B. mit einer Infektion rumliefe, Antibiotika nehmen müsste und schon deswegen halbwegs dösig wäre, würde ich mir sagen, dass das ganz schlechte Voraussetzungen für ein Vorstellungsgespräch sind und würde bei dem Arbeitgeber anrufen, meine Lage erklären und fragen, ob ich bitte einen etwas späteren Termin haben könne.
superwillm
26.03.2006, 10:47
ja, also nee Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Ich bin ja noch bis zum 31.3. angestellt und muß dem "noch" Arbeitgeber diese ja vorlegen.
Das bedeutet:
Bescheinigung der Agentur vorlegen, bzw. zusenden, weil ich ja im Bett liege. Im selben Umschlag den Brief mit der Stellenauschreibung beilegen und halt ausfüllen, das wg. kankheit... Oder Brief behalten und dann bewerben, wenn wieder gesund?
StephanK
26.03.2006, 11:01
Ich bin ja noch bis zum 31.3. angestellt und muß dem "noch" Arbeitgeber diese ja vorlegen.Ach so - das wusste ich nicht. Ja, dann eine Kopie der AU-Bescheinigung an die Arbeitsagentur, mit einem kurzen Anschreiben, dass Du bettlägerig krank bist und einstweilen Dich nicht persönlich vorstellen kannst.
Ansonsten weiss ich nicht wie der Ablauf war/ist - und Du selbst vielleicht auch gar nicht.
Wenn die AA den (zukünftigen, vielleicht) Arbeitgeber informiert hat, dass sie Dich für einen geeigneten Kandidaten hält und dass von Dir eine Bewerbung kommen wird, solltest Du auf alle Fälle, wie schon geschrieben, mit diesem in Kontakt treten und die Situation erklären, damit vom Arbeitgeber keine Rückmeldung an die AA kommt "superwillm hat sich einfach nicht gemeldet".
Wenn die AA Dir nur das Stellenangebot zugeschickt hat und von Dir bisher keine Kontaktaufnahme erfolgt ist, weiss der (zukünftige, vielleicht) Arbeitgeber ja noch gar nix von Dir und Du kannst Dir das sparen. Es sei denn, wie gesagt, die Stelle interessiert Dich ganz heftig und Du willst trotz Krankheit versuchen, wenigstens einen Fuß in die Tür zu stellen. Das kommt auch auf Ausschreibungsfristen an und auf Branchenüblichkeiten. In der Verwaltung sind üblicherweise Zeiten von mehreren Wochen zwischen Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräch (und bis dahin bist Du hoffentlich wieder gesund) - im Handwerk kommt vielleicht tags darauf ein Anruf "Können Sie heute nachmittag vorbeikommen?". Das musst Du auch anhand solcher Kritierien selbst einschätzen und entscheiden, was momentan geht und was nicht.
superwillm
26.03.2006, 11:05
Naja, habe mich jetzt etwas mehr mit der Stellenausschreibung beschäftigt, so toll ist der Job wohl doch nicht.
Bekommt denn der (zukünftige) Arbeitgeber grundsätzlich Listen mit den Leuten, dei sich bei ihm vorstellen sollen?
StephanK
26.03.2006, 11:30
Bekommt denn der (zukünftige) Arbeitgeber grundsätzlich Listen mit den Leuten, dei sich bei ihm vorstellen sollen?Wohl nicht grundsätzlich, aber ich denke, dass es diese Vorgehensweise schon gibt. Jedenfalls bist Du auch jetzt schon verpflichtet, Dich um Arbeit zu bemühen und darfst damit nicht abwarten, bis die Arbeitslosigkeit eingetreten ist.
Natürlich kannst Du Dich darauf zurückziehen, zu sagen: ich bin momentan krank, also läuft absolut nix. Man kann Dir deswegen nichts anhaben. Aber es kann im Hinblick auf den Eindruck, den die AA von Dir gewinnt, nur nützlich sein, wenn Du deutlich machst, dass Du durchaus bemüht bist und Initiative ergreifst - nur eben momentan durch Krankheit daran gehindert bist. Das ist jetzt abseits von der Frage gesetzlicher Pflichten - mehr auf der Ebene "gut Wetter machen" :cool:
Naja, habe mich jetzt etwas mehr mit der Stellenausschreibung beschäftigt, so toll ist der Job wohl doch nicht.
Bekommt denn der (zukünftige) Arbeitgeber grundsätzlich Listen mit den Leuten, dei sich bei ihm vorstellen sollen?
Wenn du darauf wartest, dass dir die BfA den "supertollen" Job anbietet - dann kannst lange warten, denn den "supertollen" Job hat die BfA mit Sicherheit nicht - und es wird in der heutigen Zeit auch schwer diesen zu finden.
Meine Erfahrungen damals waren, dass sehr wohl die AG eine Übersicht der AL von der BfA bekommen. Das kenne ich noch aus meiner Zeit in der ich selber Leute eingestellt hatte wie auch dann in dem Jahr als ich AL war. Und die müssen vom BfA auch eine Rückmeldung machen, sonst bekommen sie keine Leute mehr angeboten. Und das macht jeder AG gern, denn wenn sich einer nicht bewirbt oder "mies" vorstellt, dann wird das in den Fragebogen geschrieben den jeder AG bekommt.
Weitere Erfahrung ist auch, dass man immer einen Termin bekommt wenn man von der BfA an den AG empfohlen wurde - bevorzugt. Das kann aber auch mit meiner persönlichen Qualifiaktion zusammen gehängt worden sein. Ich fand die Gespräche auch immer sehr hilfreich, auch wenn ich mich manchal fragte woher der Bezug zwischen Arbeitsangebot und meiner Möglichkeit lag.
Aber bei dem Satz Muß ich mich trotzdem vorstellen?
Frage ich mich ernsthaft nach dem "guten" Willen sich selber aus der Misere zu bringen - dafür gehört eigentlich sofort ein Abzug am ALG gemacht. = Meine Meinung
superwillm
26.03.2006, 13:15
Aber bei dem Satz Muß ich mich trotzdem vorstellen?
Frage ich mich ernsthaft nach dem "guten" Willen sich selber aus der Misere zu bringen - dafür gehört eigentlich sofort ein Abzug am ALG gemacht. = Meine Meinung[/quote]
Wieso??? Das bezieht sich doch auf die Frage, ob man sich trotzdem vorstellen muß, obwohl man krank ist...
Sorry, wenn ich ein Vorstellungstermin habe dann müsste ich schon schwer krank sein oder im Krankenhaus liegen wenn ich mir so eine Chance entgehen lasse. Sorry ... aber nach dem hört sich die Aussage nicht an.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.