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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit bei eigener Kündigung?


ben10
25.03.2006, 12:41
Mein AG kommt bei seinen Gehaltszahlungen immer weiter in Verzug.
Vertraglich ist die Zahlung zum 20. des Folgemonats vereinbart.
Seit fast einem Jahr werden die Zahlungen bis über 3 Monate später gezahlt. D.h. ich erhalte mein Januargehalt etwa am 10. April.
Nun kann man ja am letzten des 3.Monats wegen Nichtzahlung fristlos kündigen. Frage: Tritt dann eine Sperrzeit beim ALG-1 in Kraft?
ben

Die Ägypter
25.03.2006, 12:52
Hi Ben10,

hast du deinen Arbeitgeber in dieser Phase einmal wirksam in Verzug gesetzt?

Sofern nicht - ist das unbedingt nachzuholen - Gehaltsforderungen per Einschreiben/Rückschein mit angemesser Frist (4 Wochen) einfordern!

Nach dieser Frist noch ein Einschreiben mit Klageandrohung bei weiterer Frist von 2 Wochen!

Jetzt kommen die vielen Feinheiten....

1) Werden die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt? = Bei Krankenkasse anrufen und klären.

2) Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

3) Verspätete Gehälter deuten auf finanzielle Probs des Betriebes hin, wenn du kündigst verlierst du deinen Anspruch auf Insolvenzgeld (falls es soweit kommt)! Dann kannst du nur noch privatrechtlich tätig werden... Das solltest du bedenken.

4) Du solltest über diese Problematik zeitnah das Arbeitsamt informieren und dich dort vorsorglich arbeitssuchend melden = das ist absolut wichtig - da du ja jetzt weißt, dass es auch bei ggf. Nichteigenkündigung ggf. ganz schnell zuende sein kann..... Lass dir den Termin bei der AfA von dem Arbeitsberater unbedingt schriftlich bestätigen - dort würde ich auch ganz offen reden, Kopien der Einschreiben vorlegen und auch Kontoauszüge in der Hinterhand haben, die die Verschleppung dokumentieren.

Dir muss klar sein, dass nach der Versendung deiner Schreiben an den AG "Ungemütlichkeit" aufkommen wird.... sie werden vermutlich versuchen, dich zu bossen, dich im Rahmen des Vertrages zu versetzen, dir andere Arbeit geben ggf. eine Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung vorlegen - oder aber dich in Gespräche verwickeln hinsichtlich Auflösungsvertrag = sei da bloß vorsichtig.... auch mit Arbeitsverweigerung, Krankmeldungen etc.

Am Besten wäre es, wenn du zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehst und eine Beratung beanspruchst.

ben10
26.03.2006, 13:18
Hallo Kristin,
danke für die schnelle Antwort.
Rechtswirksam ist der AG noch nicht in Verzug gesetzt, ein Arbeitsvertrag ist vorhanden. Werde jetzt erst einmal die Krankenkasse abfragen und den Weg zum Anwalt durchführen. Dann sehen wir weiter, man darf sich nicht alles gefallen lassen.
Gruß, ben