Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bevorstehende Kürzung des Alg II
Hallo zusammen!
Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.Wir haben 3 Kinder(4,3 und 1 Jahr).
Mein Partner ist schon länger arbeitslos und hat nun vom Arbeitsamt 12 Stellenangebote zugesandt bekommen.
Diese hatten alle als Voraussetzung einen Führerschein bzw eine gültigen Gabelstaplerschein.
Führerschein hat er nie gemacht und sein Staplerschein ist abbelaufen und das Geld fehlt ihn zu erneuern.
Nun bekamen wir eine Brief das er sich nicht bei einem Arbeitgeber gemeldet hat und das Alg II entweder um 30% bzw. Ganz wegfällt.
Dieser Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma in einer anderen Stadt zu der er mit dem Zug nie rechtzeitig zu Arbeitsbeginn ankommen würde.
Mobilität ist auch Voraussetzung in diesem Stellenangebot.
Fakt :Er hat sich dort wirklich nicht gemeldet,da er keine Chance hat rechtzeitig zum Arbeitsbeginn da zu sein.
Er geht jetzt zum Arbeitsamt um dies dort bei der Anhörung auch zu sagen.
nun die Frage:Wenn die unsere Leistungen kürzen Nur um 30 % bedeutet das ca.380 Euro weniger im Monat.
Wie sollen wir mit 3 Kindern dann zurecht kommen?
Haben am Monatsende eh nichts über und wir sparen an jeder Ecke.
Kann man woanders Hilfe bekommen?
Danke im Voraus
Conny 72
StephanK
01.07.2007, 11:00
:welcome: Conny72,
zunächst mal: Eine 30 %ige Kürzung betrifft nicht das gesamte Alg II, sondern nur seinen Anteil und auch nicht den Anteil für die Miete, also die "Kosten der Unterkunft". Das heisst sie beträgt € 99. Das ist nicht wenig, aber vielleicht doch eine kleinere Katastrophe als Du sie befürchtest. Andere Hilfen gibt es aber nicht.
Darüber hinaus denke ich, dass eine Kürzung nicht zulässig ist, weil er sich nicht hätte bewerben müssen, denn mangels Voraussetzungen (Führer- bzw. Staplerschein) wären Bewerbungen von vornherein aussichtslos gewesen. Das ist nix anderes als wenn man ihm ein Stellenangebot für eine Bardame geschickt hätte: Ihm fehlt einfach eine Grundvoraussetzung.
Das sollte er bei der Anhörung auch so sagen.
Allerdings war es nicht klug, sich nur nicht zu bewerben, aber der ARGE keine Rückmeldung zu geben. Wenn derlei also wieder vorkommt: Bitte das Stellenangebot der ARGE zurückschicken und begründen, warum eine Bewerbung nicht möglich ist. So zeigt man, dass man es nicht einfach liegen lässt, sondern sich drum kümmert. Die ARGE wird nämlich immer dann besonders ungemütlich, wenn sie den Eindruck hat, man würde Stellenangebote einfach nur liegen lassen und gar nix tun. Diesen Eindruck sollte man gar nicht erst entstehen lassen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort:)
Jetzt bin ich etwas beruhigt.
Selbst wenn es zu einer Kürzung kommt ist es dann noch im Bereich der Erträglichen.
Mein Mann will da morgen früh hin,ohne Termin.
Unsere Sachbearbeiterin ist ziemlich grimmig..wenn die ihn nicht vorläßt soll er dann direkt zum Chef gehen ,so wie er das vorhat?
Er ist ziemlich geladen,was zu verstehen ist.
Vielen Dank nochmal:)
Conny
StephanK
01.07.2007, 11:37
Unsere Sachbearbeiterin ist ziemlich grimmig..wenn die ihn nicht vorläßt soll er dann direkt zum Chef gehen ,so wie er das vorhat?Das kann man so machen. Ob es klug ist, kann ich nicht sagen, weil ich keine der beteiligten Personen kenne. "Geladen" zu sein ist allerdings keine all zu gute Voraussetzung für so etwas...
"Anhörung" bedeutet im übrigen keineswegs, dass man dort unbedingt persönlich aufkreuzen müsste. Man kann auch in aller Ruhe und wohl überlegt schreiben.
Wenn er sich für das Schreiben entscheidet (dann fallen nicht so leicht Worte, die man bereut... :wink: ), sollte er allerdings darauf achten, dass er seine schriftliche Äußerung nachweisen kann. Also selbst bei der ARGE abgeben und die Entgegennahme auf einer Kopie bestätigen lassen.
Marsleuchte
01.07.2007, 12:31
Hallo Conny und Stephan,
Ihr habt hier mal ein sehr interessantes Thema aufgeriffen und ich denke das es schon viele getroffen hat.
Zu Deinem Satz Stefan "zunächst mal: Eine 30 %ige Kürzung betrifft nicht das gesamte Alg II, sondern nur seinen Anteil und auch nicht den Anteil für die Miete, also die "Kosten der Unterkunft"." kann ich nur sagen das sich daran wohl die wenigstens halten. Das Gesetz sagt ja aus das die 30 % von der Regelleistung abgezogen werden und die Regelleistung ist laut Beischeid bei mir alles dazu zählen auch Miete ect pp.
Mir hat man letzten Monat 312 € und den Monat davor noch mehr abgezogen somit war nicht einmal meine Miete gedeckt. Das Problem bei mir ist, meine Frau bekommt Elterngeld und das wird erst zum 15 jeden Monats gezahlt. Ich finde das man hier im Forum gute Antworten auf Fragen erhält die einen beschäftigen muß aber dazu sagen das es keinen juckt wenn man selber Dinge zu beanstanden hat und da kann man noch soviele § aufführen, wenn DIE nicht wollen dann wollen DIE halt nicht. Meine Überzeugung ist das diese Damen und Herren genau wissen das Klagen vor dem SZ ewig dauern. Also wo ist dann das Problem für irgendwelche Statisken die man wegen 1,5 Jahre Wartezeit für einen Termine vor dem SZ sowieso nicht mehr rückwirkend ändert erst einmal alles abzulehnen und den Betroffenen das Leben unnötig zur Hölle macht. Wie sagte mein SB mal so nett zu mir, " Wir haben die Hausinterne-Anweisung alles abzulehnen egal was das Gesetz auch sagt". Ich für mich versuche gerade das ganze mal mit einem Anwalt in die richtigen Bahnen zu lenken, weil ich einfach der Überzeugung bin das dieser auf Grund seines Berufes vielleicht doch auf das ganze anderst Einfluss nehmen kann als wenn ich als popliger Harz 4 Empfänger das mache.
Grüße und schönen Sonntag
Marslicht
Vielen Dank !
Ich melde mich und berichte was die Sache ergeben hat.
Conny
StephanK
01.07.2007, 13:41
(...) kann ich nur sagen das sich daran wohl die wenigstens halten. Das Gesetz sagt ja aus das die 30 % von der Regelleistung abgezogen werden und die Regelleistung ist laut Beischeid bei mir alles dazu zählen auch Miete ect pp. Eure Schwarzwalduhren (Seitenblick in's nahe Furtwangen...) gehen wohl anders als im Rest der Republik. Aber es gilt das gleiche Gesetz von Flensburg bis Waldshut - und das sagt: Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn <blabla> ... (§ 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II)Was die Regelleistung ist und umfasst (und was nicht) sagt uns § 20 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__20.html), und dass das Alg II sich aus den zwei Teilen Regelleistung und KdU zusammensetzt sagt uns § 19 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__19.html). Eine Absenkung darf deswegen nur die Regelleistung umfassen, nicht die Kosten der Unterkunft.
Das ist also 'ne ganz klare Sache, und die gilt auch in Optionslandkreisen wie dem Deinigen. Ich kann Dich nur ermutigen, gegen solches "Tuttlinger Landrecht" vor Gericht zu ziehen - auch wenn's Ausdauer dafür braucht.
Marsleuchte
01.07.2007, 15:56
Lach keine Ahnung ob die überhaupt bei uns eine Uhr kennen, glaube mir ich habe soviele weinende Frauen / Mütter gesehen die nur einen kleinen Vorschuss wollten damit sie was zu essen kaufen könnten und das schlimme an der Sache die SB`s bei uns sind so jung das sie noch keine Kinder haben können. Also mit welchen Recht urteilt man in einer öffentlichen Einrichtung so Menschen ab und drückt sie in hrem bischen Würde was sie noch haben so weg?
Andere Frage wir sind ein 4 Personen Haushalt, 2 Erwachsene und 2 Kinder ( 6 Monate und 6 Jahre) und unser 15 Jahre alter Kater mit 12 kg wie du weiter oben auf die 99 € gekommen bist "Das heisst sie beträgt € 99." ist mir trotzdem ein Rätsel. Weißt, man beliest sich hier und es wird zum Teil super erklärt (Lob an alle) aber oft frage ich mich ob ich zu blöd zum rechnen oder verstehen oder ob ich dieses garnicht kann und nur so tue.
StephanK
01.07.2007, 16:25
Danke für die Nachfrage, denn sie gibt mir die Gelegenheit, mich zu korrigieren. Hab' mich nämlich verrechnet :oops:
Die Regelleistung für einen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaft beträgt (seit heute) € 312. Davon 30 % sind (es wird immer auf volle €-Beträge auf- oder abgerundet) € 93, nicht 99!
Hallo zusammen!
Diese hatten alle als Voraussetzung einen Führerschein bzw eine gültigen Gabelstaplerschein.
Führerschein hat er nie gemacht und sein Staplerschein ist abbelaufen und das Geld fehlt ihn zu erneuern.
Conny 72
Hallo Conny !
Der Gabelstaplerschein bleibt wie der Führerschein unbegrenzt gültig.
Die Bildungsträger wie DEKRA, TÜV bieten jährliche Auffrischungskurse an. (Einnahmequelle?;-). Ist sicherlich auch sinnvoll wie beim Erste Hilfe Kurs. Aber nicht vorgeschrieben. Wenn du allerdings nach deinen Schein jahrelang keine Praxis erworben hast, würde ich dir als Arbeitgeber trotz Schein nicht ohne Weiteres hohe Werte und die Sicherheit von Menschen anvertrauen und nochmals einen Lehrgang, der 3 bis 5 Tage dauert, einfordern.
Sollte aber Angelegenheit des neuen Arbeitgebers sein. Dein Mann sollte auf solche Angebote, sofort den Arbeitgeber aufsuchen, und ihn Bitten, eine Bescheinigung auszustellen, die deinem Mann den Arbeitsplatz zusichert, sobald er eine Fahrerlaubniss C/E erworben hat.
Blauweiße Grüße..Guido
Marsleuchte
01.07.2007, 17:22
Also Stephan wenn ich Dich jetzt richtig verstehe geht der Einbehalt der 30 % nur von einer Person aus und nicht wie in meinem Fall das man die Regelleistung von mir, meiner Frau und den beiden Kindern mit anrechnet ? Ich habe das hin und her gerechnet und die nehmen immer die Regelleistung von allen zusammen und ziehen dann Ihren Einbehalt ab.
Zu dem anderem Punkt das ich nicht locker lassen soll, keine bange mache ich nicht aber ist schon ärgerlich wenn man wegen jeder sache kämpfen muß. Ich möchte wirklich nicht wissen wieviel Sie so über den Leisten ziehen und das finde ich schon unfair gerade weil man sowieso hin und her rechnen muß.
StephanK
01.07.2007, 17:25
Also Stephan wenn ich Dich jetzt richtig verstehe geht der Einbehalt der 30 % nur von einer Person aus und nicht wie in meinem Fall das man die Regelleistung von mir, meiner Frau und den beiden Kindern mit anrechnet ?Richtig. Das ist auch nur logisch: Die Sanktion soll ja (nur) denjenigen treffen, der sich falsch verhalten hat. Also wird auch nur seine Leistung gekürzt. "Sippenhaft" haben wir seit 1945 nicht mehr... :confused:
Marsleuchte
01.07.2007, 17:45
Lach ich danke Dir mal Stephan und ich denke das muß ich meinem Rechtsanwalt nicht erzählen das sollte er von alleine wissen.
Meine Frau findet das ganze auch unvorstellbar das man da noch die Kinder bestraft und zum Punkt Sanktion hatte ich schon wo anderst geschrieben das Sie versuchen mir eine versteckte Sanktion aufzubürden.
Ich wünsche Dir ein tollen Restsonntag und den Anderen natürlich auch.
Gruß Marslicht
Hi,
hat lange gedauert,aber mein Mann hat dann doch einen Brief per Einschreiben geschickt.
Es ist nun über 2 Wochen her und noch keine Antwort.
Heute war das volle Alg II auf dem Konto,heißt das es kann kein negativer Bescheid mehr kommen oder fordern die dann wiedermal ihr überzahltes Geld zurück?:confused:
Danke
Conny
StephanK
31.07.2007, 10:17
Heute war das volle Alg II auf dem Konto,heißt das es kann kein negativer Bescheid mehr kommen oder fordern die dann wiedermal ihr überzahltes Geld zurück?:confused:Das heisst es leider nicht sondern nur, dass entweder über die Frage der Kürzung noch nicht entschieden ist oder keine Kürzung erfolgt. So weit ich weiss ist es aber nicht so, dass ein Extra-Bescheid käme, wenn die Kürzung "vom Tisch ist", sondern es passiert dann einfach gar nix und das Alg II wird normal weitergezahlt. Einen Bescheid gibt's also wohl nur, wenn eine Kürzung kommt - dann allerdings muss es einen Bescheid geben.
Weil solchem Ärger vorzubeugen immer das bessere ist, erinnere ich noch mal an das, was ich ganz zu Anfang geschrieben hatte. Wenn derlei also wieder vorkommt: Bitte das Stellenangebot der ARGE zurückschicken und begründen, warum eine Bewerbung nicht möglich ist. So zeigt man, dass man es nicht einfach liegen lässt, sondern sich drum kümmert. Die ARGE wird nämlich immer dann besonders ungemütlich, wenn sie den Eindruck hat, man würde Stellenangebote einfach nur liegen lassen und gar nix tun. Diesen Eindruck sollte man gar nicht erst entstehen lassen.
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