Salitosbaby
01.07.2007, 13:15
Ich bin im 5. Monat schwanger, Termin 20.11.07.
Mein Freund ich möchten eine Wohnung zusammen nehmen.
Wir haben einen Antrag zum 1.08.07 gestellt, dieser wurde abgelehnt. Den wir akzeptieren.
Als wir fragten ob wir denn ab den 1.10.07 die wohnung haben dürfen,wurde dieser auch abgelehnt.
Ich gehe aber ab den 9.10.07 in Mutterschutz, meines Wissens nach (bzw. von einer Mitarbeiterin vom Arbeitsamt), bekommt man eine Wohnung vom Arbeitsamt bezahlt, sobald der Mutterschutz eintritt.
Dieses interessierte die Fallmanagerin nicht. Unser Wohnungsangebot wäre für 2 Personen zu teuer aber für 3 Personen genau richtig. Aus diesem Grund meinte die Fallmanagerin, dass wir die Wohnung erst ab dem 1.12.07 bekommen würden, da wir dann zu dritt wären. Wir finden es eine riesige sauerei, dass man uns wegen 20 tagen so schikaniert!
Bitten um informative Antworten und Links zu Paragraphen zur Rechtslage in diesem Fall!
Danke
MFG
Salitosbaby
Mein Freund ich möchten eine Wohnung zusammen nehmen.
Wir haben einen Antrag zum 1.08.07 gestellt, dieser wurde abgelehnt. Den wir akzeptieren.
Als wir fragten ob wir denn ab den 1.10.07 die wohnung haben dürfen,wurde dieser auch abgelehnt.
Ich gehe aber ab den 9.10.07 in Mutterschutz, meines Wissens nach (bzw. von einer Mitarbeiterin vom Arbeitsamt), bekommt man eine Wohnung vom Arbeitsamt bezahlt, sobald der Mutterschutz eintritt.
Dieses interessierte die Fallmanagerin nicht. Unser Wohnungsangebot wäre für 2 Personen zu teuer aber für 3 Personen genau richtig. Aus diesem Grund meinte die Fallmanagerin, dass wir die Wohnung erst ab dem 1.12.07 bekommen würden, da wir dann zu dritt wären. Wir finden es eine riesige sauerei, dass man uns wegen 20 tagen so schikaniert!
Bitten um informative Antworten und Links zu Paragraphen zur Rechtslage in diesem Fall!
Danke
MFG
Salitosbaby