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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung obwohl krank?


Agelheid
26.03.2006, 03:15
Hallo
Ich hab einen Dickes Brief von ARGE bekommen.

Ich bin seit ca. 10 Monat Krankgeschrieben (gebrochene Knochen in einem Unfall)

Betreff: Engliederungsvereinbarung/Mitwirkungspflicht

Ich soll das bis Spätestens zwei Wochen unterschrieben zurück schicken.


Die Eingliederungsvereinbarung deckt viele Punkte in Hinsicht auf Leistungen, und Leistungsverkurzungen.

Zum Beispiel:
- Schadenersatzpflicht bei Abbruch einer Bildungsmassnahme, in Höhe von 30% der Lehrgangskosten!!!
- Minderung der Regelleistungen von 10% bis 30% durch Nicht-Fügsamkeit

Ich habe vorher nicht von diesen Regulierungen gehört, deswegen Frage ich ob ich unbedingt Unterschreiben muss?
Ist es Normal?
Oder ist das ein Einzelfalle?

gazelleklaus
26.03.2006, 08:16
Ich glaube, daß Du eine Minderung Deiner Regelleistung um 30% und den Wegfall des Überbrückungszuschusses bekommst, wenn Du nicht unterschreibst.
Mit dieser Unterschrift soll ja erreicht werden, daß Du in Maßnahmen gesteckt werden kannst und in EEJ.
Meiner Meinung nach ein Sklavenvertrag der Dich noch abhängiger macht von der Willkür der ARGE.

StephanK
26.03.2006, 08:47
Ist es Normal?Nein, ist es nicht, weil Du krankgeschrieben bist.
Vielleicht ist das nach der langen Zeit bei der ARGE in Vergessenheit geraten.
Das scheint mir auch so, denn nach sechs Monaten prüft die ARGE normalerweise, ob die Leistungsvoraussetzung "Erwerbsfähigkeit" noch besteht.
Du hast nicht geschrieben, ob und ggf. was in der Eingliederungsvereinbarung von Dir verlangt wird. Jedenfalls kann nichts von Dir verlangt werden, was gesundheitlich (noch) nicht geht. Dass Schadensersatzansprüche bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme in eine Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden ist allerdings normal und wird von § 15 Abs. 3 SGB II so vorgeschrieben.

So wie Du es schreibst scheint die EV Dir aber ohne die vorherigen notwendigen Schritte aufgedrängt zu werden. Diese sind aber durch interne Vorschriften vorgeschrieben: Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung geht zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling voraus. (...) Dem Profiling soll ein intensives Beratungsgespräch folgen, in dessen Folge die konkreten Eingliederungsschritte vereinbart und in der EinV festgehalten werden.Wenn das alles nicht stattgefunden hat, brauchst Du auch nichts unterschreiben und solltest die ARGE hinweisen
1) auf Deine noch immer andauernde Erkrankung und
2) darauf, weder Profiling noch Beratungsgespräch stattgefunden haben und deswegen notwendige Voraussetzungen für den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung fehlen.

Dann brauchst Du Dir auch wegen der Sanktionen, die gazelleklaus erwähnt, erst mal keine Sorgen zu machen. Aber reagieren musst Du auf alle Fälle!

Agelheid
26.03.2006, 11:35
Ich vergaß zu schreiben, auch ein Gesundheitsfragebogen/Mitwirkungspflicht mit bekommen.

Hier Ausschnitte aus der Eingliederungsvereinbarung:

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StephanK
26.03.2006, 12:25
In dieser Eingliederungsvereinbarung steht nichts aufregendes drin, denn sie wiederholt im wesentlichen nur die gesetzlichen Vorschriften, die sowieso gelten. Sie ist einfach überflüssig, weil weder Deine Pflichten noch die der ARGE darin näher präzisiert werden, was eigentlich Aufgabe einer EV wäre. Deswegen kannst Du sie ohne Bedenken unterschreiben - sie nützt nix, schadet aber auch nicht.
Nur wenn Du aus Prinzip Dich dagegen wehren wolltest, weil das vorgeschriebene Verfahren (in meinem vorherigen Beitrag angesprochen, Profiling) nicht eingehalten wurde, solltest Du das. Ich halte das aber in diesem Fall weder für lohnend noch für ratsam.

Den Gesundheitsfragebogen musst Du ausfüllen und dabei aufpassen, dass deutlich wird, dass trotz der schon langen Krankheitszeit die Perspektive besteht, dass Du wieder die volle Arbeitsfähigkeit erlangst. Wenn der behandelnde Arzt dafür noch keinen Termin nennen kann, wird es eventuell problematisch. Es könnte sein, dass der Alg II-Träger dann versucht, Dich in eine (befristete) Arbeitsunfähigkeits-Rente "abzuschieben", damit er nicht weiter zahlen muss. Es kommt also vor allem darauf an, ob aus ärztlicher Sicht der Zeitpunkt absehbar ist, an dem Du wieder wirst arbeiten können.