Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : jobangebot trotz genehmigter ortsabwesenheit ?!?
HAllo,
ich habe letzte woche eine ortsabwesenheit von 10 Tagen angemeldet und genehmigt bekommen. Zwei tage später bekomme ich per Post drei Jobangebote von der Agentur, wo ich mich umgehend vorstellen soll. Das Datum des Schreibens ist dasselbe, wie der Tag meiner Ortsabwesenheits-Meldung.
Jetzt Frage ich mich, ob die sich überschnitten haben??
Ich habe für mich, meine Frau und mein Kind schon Tickets gebucht.
Wie soll ich mich verhalten? Kann es sein, dass ich den "Urlaub" stornieren muss?
Wäre euch sehr dankbar für RAtschläge, wie ich der Agentur gegenübertreten soll. Es soll ja auch nicht so wirken, als wäre ich an arbeit nicht interessiert und als wäre mir urlaub jetzt wichtiger, denn so ist es nicht, aber nun hatte ich ja extra vorher gefragt und dann gebucht.
Vielen DAnk!
StephanK
26.03.2006, 13:20
:welcome: utjeha,
leider hast Du nicht geschrieben, wann Dein/Euer Urlaub beginnen soll und ob es für die "umgehende" Vorstellung schon einen Termin gibt.
Bis zum ersten Tag des genehmigten Urlaubs (korrekt: der genehmigten Ortsabwesenheit) gelten für Dich die normalen Pflichten wie immer. Dazu kann auch eine kurzfristige Vorstellung gehören.
Allerdings ist es natürlich absehbar, dass diese Vorstellung für die Katz' ist, wenn es um eine kurzfristige Arbeitsaufnahme geht und Du erst mal sagen musst "sorry, aber ich bin erst in 14 Tagen wieder aus dem Urlaub zurück". Das Problem ist, dass der "Urlaub" Dich nur von der Pflicht befreit, jederzeit für die Arbeitsagentur erreichbar zu sein. Wenn hingegen sich ein neues Arbeitsverhältnis gerade in der Phase der Anbahnung befindet ist Deine Situation schwierig, denn Du darfst einen neuen Arbeitsvertrag nicht dadurch vereiteln, dass Du auf Deinen bevorstehenden Urlaub hinweist. Das kann zu einer Sperrzeit führen, nämlich wenn 2. der (...) Arbeitslose (...) eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung), (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)
Wenn vor Beginn des geplanten Urlaubs noch Vorstellungsgespräche möglich sind, solltest Du diese in jedem Fall wahrnehmen. Auf Deinen Urlaub solltest Du dabei meiner Meinung nach nicht hinweisen. Du kannst aber fragen, wie lange voraussichtlich die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers dauern wird. Wenn das Ende des von ihm angegebenen Zeitraums nach dem Ende Deiner Urlaubs liegt, kannst Du beruhigt in Urlaub fahren, denke ich. Etwas kritisch ist es aber trotzdem. Manchmal gibt es ja Rückfragen des Arbeitgebers oder die Einladung zu einem Zweitgespräch.
Ganz und gar auf der sicheren Seite bist Du leider nur, wenn Du den Urlaub stornierst :sad:
vielen dank für die schnelle antwort.
so war es genau:
die ortsabwesenheit habe ich letzten dienstag das erste mal angefragt, ob überhaupt möglich. sie meinet es wäre kein problem, ich solle wieder kommen, wenn ich die tickets gebucht habe. das habe ich getan und bin am donnerstag wieder hin um genau bescheid zu sagen, von wann bis wann ich weg bin. daraufhin habe ich eine schriftliche genhemigung der ortsabwesenheit bekommen. die reise soll am 2. april losgehen, also nächstes wochenende. das schreiben mit den jobangeboten hatte ich gestern (samstag) im briefkasten. es ist datiert auf ebenfalls donnerstag, als ich die schriftliche genehmigung bekommen habe.
ich meine, warum schicken die mich los um erstmal tickets zu buchen und senden mir am selben tag jobangebote???
StephanK
26.03.2006, 15:30
ich meine, warum schicken die mich los um erstmal tickets zu buchen und senden mir am selben tag jobangebote???Weil die eine Hand nicht weiss, was die andere tut...
Ich denke, das beste wäre, das in der kommenden Woche (am besten wohl gleich morgen) vor Ort zu klären. Zwei einander widersprechende Aktionen vom gleichen Tag können nicht so stehen bleiben. Einfach ignorieren solltest Du es aber auch nicht, denn sonst musst Du Dich nach Rückkehr aus dem Urlaub wahrscheinlich gegen eine Sanktion wehren. Das wäre aber um einiges lästiger als die Sache noch vor dem Urlaub zu bereinigen.
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