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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung von Umzugskosten


peter2006
26.03.2006, 15:01
Habe heute meinen Bescheid bekommen.
Ablehnung von Umzugskosten und Kaution.

Begründung...
Umzugskosten sowie die Kaution können nach §22 Abs 3 SGB II übernommen werden.Eine Übernahme setzt vorraus ,dass die Mietkosten hilferechtlich angemessen sind.Der von Ihnen beabsichtigte Umzug kann daher nicht übernommen werden.Sie liegen mit Ihrer Miete über der Grenze der angemessnen Unterkunftskosten.Dasselbe gilt für die Kaution.Diese kann auch nicht übernommen werden da die Mietkosten unangemessen hoch sind.

Ich habe vor Abschluss des Mietvertrages einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt .Der erste Mietvertrag war zu hoch.Begründung er entspreche nicht der Mietobergrenze der Stadt Oldenburg.
Ich habe daraufhin meinen Vermieter informiert.Dieser hat dann selbst beim Amt angerufen und hat den Mietvertrag entsprechend runtergesetzt..
5 Personen 572,65 € + 1 Person a 69,03 € incl.Betriebs und Nebenkosten ohne Strom.Der Mietvertrag läuft über 640,00 € .Ich liege demnach mit 1,68 € unter der Mietobergrenze der Stadt Oldenburg.Ich habe nun meine alte Wohnung gekündigt und muß zum 01.04.2006 Umziehen.
Was nun....

Wollen die mich Verarschen

mfg peter

StephanK
26.03.2006, 15:39
Das ist schon sehr ärgerlich, aber Grenze ist Grenze.
Es macht natürlich keinen Spaß und Du wirst eine Woche vor dem Umzug andere Sorgen haben, aber ich kann Dir leider nur raten, noch mal mit dem Vermieter zu reden. Er wird es zwar überhaupt nicht lieben, aber an € 1,68 wird er es auch nicht scheitern lassen und erneut mit der Suche nach Mietern beginnen, sondern mit der Miete noch mal um diesen Kleckerbetrag 'runtergehen.

peter2006
26.03.2006, 15:48
Ich denke die FRage ist falsch gelaufenEs geht nicht um 1,68 €
Mein Vermieter ist mit 1,68 € unter der Mietobergenze geblieben und erfüllt somit die vorgaben.
Der erste mMietvertrag war um mehr als 70 ,00 € höher.Er ist nach dem Tetefonat mit dem Amt mit der Miete ausreichend runter gegangen.Wie gesagt liegt die Mietobergrenze bei der Stadt Oldenburg bei 572,65 € für jede weitere Person 69,03 € macht zusammen...641,68 €..Der neue Mietvertrag läuft aber über 640,00 € liegt somit unter der Mietobergrenze..Ich denke das ist blße Behödenwillkür..
Wie kann ich mich dagegen wehren ...Kann ich das über eine Einstweilige Verfügung schaffen.?????!!!!!!!!!!!!!11

Mfg Peter

StephanK
26.03.2006, 16:11
Hmmm - lesen sollte man können.... :oops:
Entschuldigung, das hatte ich einfach falsch verstanden!
Es liest sich wirklich nach purem Fehler vom Amt.
Also: noch mal mit dem Amt reden! Der Fehler sollte einsehbar und vor allem noch rechtzeitig korrigierbar sein.
Ich weiss nicht, ob die ARGE OL nur mit Termin arbeitet, aber Du darfst Dich dann einfach nicht abwimmeln lassen, weil die Sache ja wirklich eilt und Du auf die Umzugskostenzusage wohl ebenso angewiesen bist wie auf die Übernahme der Kaution.

Kann ich das über eine Einstweilige Verfügung schaffen?Vielleicht - es wäre aber zeitlich verdammt knapp. Der Umzugsunternehmer will ja vermutlich auch keine vier Wochen auf sein Geld warten - und diesen Zeitraum würdest Du vermutlich schon einkalkulieren müssen. Wenn das Gespräch mit ARGE nix bringt ist das aber "Plan B", ja. Wirkliche Erfolgsaussichten hat das aber auch nur dann, wenn Ihr von der ARGE zum Umzug aufgefordert worden seit oder Eure bisherige Wohnung gekündigt wurde.

peter2006
26.03.2006, 17:05
unsere alte Wohnung haben wir aus diesem Grunde gekündigt.Die Eigentümerin hat uns so aus den Mietvertrag rausgelassen.
Wir müssen also den Umzug am 01.04.2006 durchführen.Wir haben auch eine Küche beantragt hierrüber haben wir bis Dato weder einen Ablehnungs noch Bewilligungsbescheid.

Die Sache Brennt.....Habe ich gut Chancen im Eilverfahren ????

mfg Peter

StephanK
26.03.2006, 17:31
Die Sache Brennt.....Habe ich gut Chancen im Eilverfahren ????Das schätze ich nach den jetzt vorliegenden Informationen so ein, ja.

Sozialgericht Oldenburg (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/gsgb/show.php?id=48)
Das Verfahren bei den Sozialgerichten ist kostenfrei und es besteht kein Anwaltszwang. Du kannst den Antrag also auch selbst stellen und dem Gerichtsbeamten "in die Feder diktieren" (amtsdeutsch: zur Niederschrift). Angesagt ist in Eurem Fall der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt: Die ARGE OL wird verpflichtet, die Zustimmung zur Anmietung der Wohnung XYZ zu erteilen und die Übernahme der notwendigen Umzugskosten zuzusagen.

Mach von dem bisherigen Schriftwechsel und Eurem aktuellen Alg II-Bescheid zwei Kopien und nimm sie zusätzlich zu den Originalen zum Gericht mit.

Die Ägypter
26.03.2006, 17:39
Der Thread: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=77751&highlight=#77751 gehört hier thematisch dazu....

Wenn das alles schriftlich nachvollziehbar und nachweisbar ist... würde ich direkt mit dem Dienststellenleiter sprechen!

peter2006
27.03.2006, 02:40
mit dem Dienststellenleiter habe ich schon gesprochen und ihn die Sache geschildert.Der hat uns die Küche zugesagt sowie die Möbel (erstausstattung für 2 Kinder.Jedoch sagte er mir gleich das er die Kaution sowie die Umzugskosten nicht Übernimmt da die iete angeblich zu hoch ist.Ich habe aber Mittlerweile ein Schreiben bekommen wonach ich aufgeforert werde die Anmeldebestätigungen vorzulegen.Wie soll ich mich Ummelden wenn ich mir den Umzug nicht leisten kann...Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr :-x

Heul Knirsch was nun..lebe ich im falschen Film

gruß peter :-x :-x :-x

peter2006
28.03.2006, 20:57
ich war heute beim Sozialgericht und habe einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt.Mal sehen vieleicht komme ich so zu meinen Recht.
Werde über das Ergebnis berichten.

mfg Peter Danke an alle :lol:

StephanK
29.03.2006, 10:38
Na gut - viel Erfolg! Die Daumen sind gedrückt... :engel:

peter2006
29.03.2006, 18:21
habe heute nochmal beim amt vorgesprochen.
meine frage war wo ich denn für 604,00€ eine küche incl.geräte 2 kinderzimmerschränke 2 betten 2 lattenroste 2 matratzen sowie 2 mal bettzeug kaufen kann.

antwort der sachbearbeiterin in jeden laden

kennt jemand von euch so einen laden.


die preise hat sie von internen listen die angeblich im amt vorhanden sind ..
auf anfrage ob ich die auch einsehen darf bekam ich die antwort ,,,da müsse ich ihr schon vertrauen.

mfg peter :-x

Die Ägypter
29.03.2006, 18:49
Opt. Kommune....

die preise hat sie von internen listen die angeblich im amt vorhanden sind .. auf anfrage ob ich die auch einsehen darf bekam ich die antwort ,,,da müsse ich ihr schon vertrauen.

Du musst nicht vertrauen - du hättest gerne die Einzelaufstellung mit Bewertung all deiner beantragten Sachgegenstände und zwar schriftlich und für dich transparent...

StephanK
29.03.2006, 19:17
Eigentlich muss man alle Grundlagen einer Behördenentscheidung nachvollziehen können. Deswegen gibt es in manchen Ländern auch ein Informationsfreiheitsgesetz, das einem den Anspruch auf Einsicht in solche internen Richtlinien verbürgt. Siehe
http://www.informationsfreiheit.de/info_deutschland/index.htm
Niedersachsen gehört noch zu den vielen grauen Zonen auf dieser Karte...

Die Ägypter
29.03.2006, 20:34
ergänzend zu Stephans Ausführung auch noch folgender, informativer Link:

http://www.transparency.de/10_Fragen_und_Antworten_zum_In.405.0.html