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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Vorstellungsgespräch?


Cornholio
26.03.2006, 18:45
Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich war am Freitag bei einer Zeitarbeitsfirma um mich als Gabelstaplerfahrer zu bewerben, Stelle wurde mir nicht von der BA gegeben sondern wurde "privat" gesucht.Nun hatte der Chef beim lesen meines Lebenslaufs gesehen, dass ich bis Dezember 05 in einem Entleiherbetrieb gearbeitet habe, wo auch diese Zeitarbeitsfirma tätig ist.Natürlich wollte er jetzt, dass ich dort als Produktionshelfer (6,15€ Stunde laut tarifvertrag sind es für ungelernte 6,85€ wie in meiner vorherigen Beschäftigung) anfangen soll und von der Stelle als Gabelstaplerfahrer, die übrigens wo anders war, wollte er plötzlich nichts mehr wissen.Ich habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben oder sonstiges was man als Einwilligung in ein Beschäftigungsverhältnis verstehen kann.Ich muss dazu sagen, dass ich bei diesem Entleiherbetrieb über 2 Jahre war und leztendlich die Arbeit aufgeben musste weil ich Rückenprobleme hatte und auch noch habe.Dies habe ich allerdings beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnt, da ich ja davon ausging als Gabelstaplerfahrer eingesetzt zu werden.
Am Freitag Nachmittag wollte er sich auch noch einmal Telefonisch mit mir in verbindung setzten, was er allerdings nicht getan hat.Ich habe mir die ganze sache zuhause nochmals durch den Kopf gehen lassen und bin dann zur überzeugung gekommen, dass ich diese Arbeit wegen meinem Rücken nicht mehr ausüben könnte.Daraufhin habe ich einen Privaten Arbeitsvermittler angerufen und mich als Müllwerker beworben, dazu sei aber ein Vermittlungsgutschein notwendig, was ich mit meinem Arbeitsvermittler bei der BA noch klären will.Am Sonntag hat mich der Chef von der Zeitarbeitsfirma angerufen und ich sagte, dass ich eine bessere Stelle gefunden habe, mich dort vorstellen möchte und kein interesse mehr habe.Er sagte er meldet es an die BA.

Was könnte mich nun erwarten, wenn ich keinen Vermittlungsgutschein bzw. die Stelle als Müllwerker nicht bekomme?
Bin für jede Meinung dankbar!



Gruß Cornholio

StephanK
27.03.2006, 09:26
:welcome: Cornholio, Am Sonntag hat mich der Chef von der Zeitarbeitsfirma angerufen und ich sagte, dass ich eine bessere Stelle gefunden habe, mich dort vorstellen möchte und kein interesse mehr habe.Er sagte er meldet es an die BA.Genau das wird vielleicht schon ein Problem für Dich geben, weil das als Arbeitsablehnung ohne wichtigen Grund gewertet werden könnte.

Du bist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die Dir angeboten wird. Der Fehler war, Deine Absage damit zu begründen, dass Du eine bessere Stelle gefunden habest. Richtig wäre gewesen, zu sagen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen zwar als Staplerfahrer, aber eben nicht als Produktionshelfer arbeiten könnest.
Andererseits war dieser Job gar nicht derjenige, den die BA Dir nachgewiesen hatte. Gab's den von der BA nachgewiesenen gar nicht mehr bzw. war er schon besetzt? Wenn es so war, bist Du "aus dem Schneider" und kannst - wenn die BA irgendwelche Sanktionen verhängen will - damit argumentieren, dass Du nicht den Dir von der BA angebotenen Job abgelehnt hast, sondern einen anderen, von dem Du quasi "nur so nebenbei" erfahren hast.

Im übrigen frage ich mich ein wenig, ob Müllwerker eine Tätigkeit ist, die besser mit Deinen Rückenproblemen vereinbar wäre - ist doch trotz aller Technisierung auch ein ziemlicher Hauruck-Job, oder? Aber das wirst Du selbst am besten wissen...

Die Bedingungen für einen Vermittlungsgutschein findest Du zusammengefasst auf der Internetseite der Bundesagentur (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=4423&rqc=6&ls=false&ut=0#Anchor4). Wenn Du die Bedingungen erfüllst, hast Du darauf einen Rechtsanspruch; es ist also keine Ermessens-Sache des einzelnen Arbeitsvermittlers.

Cornholio
27.03.2006, 12:03
Hallo StephanK,

erst einmal Danke für deine Meinung :D ,

Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, da ich mir dieses angebot (bei der Zeitarbeitfirma) selbst gesucht habe und dann eben das gemacht habe was ich geschrieben habe?Ich habe keinen "Bescheid" der Bundesagentur bekommen, dass ich mich dort bewerben "muss".
Sollte es Probleme geben und ich trage die ganzen fakten zusammen, könnte dann nichts passieren?

Ist eben immer so eine sache mit diesen Zeitarbeitsfirmen, da habe ich bisher nur negative erfahrungen gesammelt :wut:

Den Vermittlungsgutschein bekomme ich übrigends zugeschickt :P und mit dem Müllwerker hast du vieleicht recht aber andererseits muss ich dort nicht 50Kg schwere säcke stapeln.Einen versuch ist es mir allemal wert 8)

StephanK
27.03.2006, 12:51
Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, da ich mir dieses angebot (bei der Zeitarbeitfirma) selbst gesucht habe und dann eben das gemacht habe was ich geschrieben habe?Ich habe keinen "Bescheid" der Bundesagentur bekommen, dass ich mich dort bewerben "muss".Entschuldigung! Du hattest das in Deinem ersten Beitrag schon geschrieben - und ich habe es überlesen :oops:
Stellen, die Du privat auf eigene Kappe suchst, kannst Du natürlich ablehnen so oft Du willst. Damit hat die Bundesagentur nix zu tun und hat dann auch nix zu melden, zu kürzen oder sonstwie zu meckern!
Es ist deswegen auch etwas daneben, wenn der Chef sagt, dass er Deine Ablehnung der BA melden wolle. Er kann das machen, aber es ist ohne Bedeutung und für Dich ohne Konsequenzen.

Cornholio
27.03.2006, 14:01
Hi StephanK,


Keine ursache, passiert mir manchmal auch 8)
Ich hatte mir da schon so manch düsteres scenario ausgemahlt im fall der fälle :sad: . Das ist aber aufjedenfall sehr gut zu wissen, denn da kann ich zukünftig bei "selbst" gesuchten Stellen ganz unverbindlich ins Vorstellungsgespräch gehen ohne mir gleich was aufschwatzen zu lassen.

Vielen Dank StephanK, du hast mir wirklich sehr weitergeholfen :Respekt:



Gruß Cornholio

Die Ägypter
27.03.2006, 18:30
Stellen, die Du privat auf eigene Kappe suchst, kannst Du natürlich ablehnen so oft Du willst. Damit hat die Bundesagentur nix zu tun und hat dann auch nix zu melden, zu kürzen oder sonstwie zu meckern!

Da bin ich mir leider nicht so sicher.... und hätte gerne eine Quelle für diese Aussage.

Letztlich ist das Stichwort "Eigenbemühen" ... Das heißt aber ja nicht, dass bei einer konkreten Stellenzusage das sog. "Eigenbemühen" aufhört, wenn die ArGe oder BA davon Kenntnis erhält.

StephanK
27.03.2006, 19:16
§ 144 Abs. 1 SGB III: Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
(...)
2. der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 37b) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
Wenn der Nachweis von Eigenbemühungen verlangt wird, geht es meines Wissens immer nur um Bewerbungen, aber nicht darum, warum Bewerbungen nicht zum Erfolg geführt haben.

Die Ägypter
27.03.2006, 19:36
Ok - Danke Stephan!

Das heißt, jeder Arbeitslose ist bei seinen "frei" und eigenständig gesuchten Arbeitsplätzen vollständig und umfassend Herr seiner eigenen Entscheidung...

:D

Cornholio
27.03.2006, 19:51
Also ich habe das jetzt so verstanden aber ich lasse es einfach mal auf mich zukommen, notgedrungen und wenn ich etwas von der Bundesagentur diesbezüglich bekomme werde ich es hier reinschreiben.

Gruß Cornholio

gazelleklaus
27.03.2006, 21:09
Hallo Kirstin und StephanK,

ich habe mich im September 05 auf eine selbst gesuchte Stelle beworben und diese abgelehnt, weil sie mir dann doch nicht zugesagt hat und 60 km entfernt gewesen wäre.
Ich bekam daraufhin eine 30% Sperre, weil sich der AG bei der AfA beschwert hat.
Das gleiche ist mir auch bei einer Stelle passiert, bei der ich ein Praktikum absolviert habe. AG und ich sind uns nicht einig gewesen => 30% weniger.
Auch eine Stelle die nicht über die Arge lief.

Aus fördern und fordern ist nur noch ein FORDERN geworden.

Die Ägypter
27.03.2006, 21:11
aha...

also ist meine Verunsicherung doch nicht unbegründet....

Fragt sich nun nur noch - woher sie die Rechtsgrundlage für die Sperre herleiten?

StephanK
27.03.2006, 21:23
Fragt sich nun nur noch - woher sie die Rechtsgrundlage für die Sperre herleiten?Allerdings! :shock: Dieser Frage werde ich ein wenig auf den Grund zu gehen versuchen - versprochen!

gazelleklaus
27.03.2006, 21:37
Auf dem Bescheid hat man sich auf Arbeitsverweigerung berufen.
Paragraphen kann ich keine liefern, weil das beim Anwalt liegt. Hab´ich geklagt.
8)

StephanK
27.03.2006, 22:50
Zu der von gazelleklaus aufgeworfenen Frage:
Das SGB II ist, was die Sanktionen bei Ablehnung einer Arbeit angeht, in der Tat teilweise schärfer als das SGB III, teilweise aber auch milder.

Die entsprechende Vorschrift (§ 144) im SGB III habe ich schon zitiert. Sie ist schon glasklar darin, dass eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung nur dann verhängt werden kann, wenn ein Vermittlungsangebot der AA abgelehnt wird; nicht aber, wenn man eine selbst in die Wege geleitete Bewerbung eigentlich erfolgreich wäre, man den Job aber doch nicht will. Ich habe auch in der mir zugänglichen Rechtsprechung nichts abweichendes gefunden.

Warum das SGB II schärfer ist - oder zumindest sein könnte -, will ich zu erklären versuchen. § 31 SGB II - Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
(...)
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführenDie einschränkende Voraussetzung in § 144 SGB III "eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt" fehlt in § 31 SGB II. Darin liegt eine Verschärfung, denn die Formulierung in § 31 SGB II umfasst in der Tat auch Stellenangebote, die man sich selbst gesucht und auf die man sich ohne Zutun des Alg II-Trägers beworben hat.

Aber es gibt zwei wichtige Abers, in denen das vergleichsweise Mildere liegt: "sich weigern" ist mehr als (nur) "nicht annehmen". Nicht annehmen kann auch in schierer Passivität bestehen, also in der Nichtreaktion auf ein Vermittlungsangebot. "Sich weigern" dagegen setzt jedenfalls nach meinem Sprachverständnis ein aktives nein-sagen voraus.
Zum anderen setzt die Sanktion eine Belehrung über die Rechtsfolgen voraus. Da es bei einer selbst gesuchten Stelle aber keine Belehrung über die Rechtsfolgen gibt (denn die Bewerbung läuft ja am Alg II-Träger vorbei) dürfte es eigentlich auch keine Sanktion geben - es sei denn, man hielte einen allgemeinen, z.B. in den Alg II-Bescheid als "Kleingedrucktes" eingefügten Hinweis für eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung, war mir zumindest zweifelhaft erscheint.

Was gazelleklaus widerfahren ist halte ich demzufolge für rechtswidrig.

Upsala
27.03.2006, 23:29
Ich mische mich hier äußerst ungern ein, aber, wenn ich eine Eingliederungsvereinbarung habe, die mir zehn Bewerbungen pro Monat vorgibt, auf die ich mich freiwillig bewerbe und den Klojob letztlich ablehne, auf den ich mich zwar freiwillig beworben habe, aber nach Ortsbesichtigung zu der Erkenntnis gekommen bin, das es das nicht ist, tja, was dann? :?

Cornholio
28.03.2006, 12:17
Also bei mir ist es speziell so, dass ich keinerlei vorgaben habe wie oft ich mich pro monat bewerben soll, jedenfalls steht das auf keiner vereinbarung.

Bei mir steht bei vereinbarte aktivitäten des Kunden bis zum nächsten Termin:

Nutzung VAM, Jobbörsen, Tageszeitung

Dokumentieren der Eigenbemühungen

Nachfrage nach betriebl. Trainingsmaßnahme(evtl. auch im bereich Maler&Lackierer)

StephanK
28.03.2006, 12:59
Um so weniger dürftest Du etwas zu befürchten haben. :-)
Deine Eigenbemühungen kannst und musst Du ja dokumentieren, aber darunter fällt meiner Meinung nach nicht, dass die Gründe für die Erfolglosigkeit der Eigenbemühungen im Einzelfall dargelegt werden müssen, also nach Art von Berichtsheften "AG wollte mich nicht, weil ich Fortbildung XYZ nicht habe" oder so ähnlich.

Du hast aber den Anlass für eine interessante und weiterführende Diskussion geliefert - Danke! :lol:

Cornholio
28.03.2006, 14:19
Nein, ich habe für euere Hilfestellung zu danken :D , wobei ich ehrlich gesagt nicht weis was genau jetzt sache, speziell in meinem fall ist.Ich möchte da jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken, ich warte einfach ab ob ich ein Schreiben von der BA diesbezüglich bekomme oder nicht (bei solchen dingen sollen die ja recht fix sein-dürfte dann auch keine 2 Wochen dauern bis ich was hören sollte):cry:
Aber wiegesagt ich werde im falle eines Schreibens hier auszüge davon reinstellen, damit auch andere in ähnlicher situation mehr klarheit haben werden, wobei ich ehrlich gesagt hoffe, dass alles gut ausgeht.

StephanK
28.03.2006, 17:15
wobei ich ehrlich gesagt nicht weis was genau jetzt sache, speziell in meinem fall ist.:oops: Na ja, das passiert leicht, wenn eine einzelne Frage zum Anlass für eine allgemeinere Diskussion wird... Du hast an der Diskussion aber auch gemerkt, dass diese Frage schwieriger als erwartet war und zu unterschiedlichen Antworten geführt hat.
Momentan kannst Du aber auch gar nix anderes tun als abzuwarten, ob was kommt. Wenn denn was kommt, wirst Du natürlich wieder - und konkreter - Hilfestellung finden :D

Cornholio
28.03.2006, 18:33
OK, dann bedanke ich mich mal bei allen für die verschiedenen meinungen und ansichten zu diesem Thema und warte jetzt einfach mal ab :-)

Danke!

Gruß Cornholio

Cornholio
24.04.2006, 17:12
Also nachdem ich heute bei meiner Vermittlerin war, kam dieses Thema von meiner Seite zur Sprache. Es hies alles was ich privat suche betrifft die Bundes Agentur für Arbeit nicht, alles was mir die BA an Stellen zukommen lässt muss ich annehmen. Ich denke mal dann wäre das geklärt :lol:

StephanK
24.04.2006, 17:53
Erfreulich :engel: